Kommunales Förderprogramm für die Unterstützung von privaten Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in der historischen Gesamtanlage
Als Gesamtanlage werden im baden-württembergischen Denkmalschutzgesetz Gebiete bezeichnet, die nach § 19 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg geschützt sind. Die Gesamtanlage Lauffen setzt sich aus Lauffen-Dorf und Lauffen-Stadt zusammen (siehe beigefügten Plan). An der Erhaltung der Gesamtanlage besteht ein besonderes öffentliches Interesse.
Die Eigentümer in der Gesamtanlage sollen durch ein freiwilliges kommunales Förderprogramm unterstützt werden. Ziel dieses Förderprogramm ist es, Eigentümer in der Gesamtanlage in finanzieller Hinsicht zu unterstützen um so durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen die städtebauliche Entwicklung der Altstadt unter Berücksichtigung des typischen Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte zu fördern.
Förderfähig sind die Kosten, die in sach- und fachgerechter Erfüllung der Gestaltungssatzungen gem. den Zielen der Gesamtanlagensatzung entstehen für die Gesamtmaßnahme bis zu 15% der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 10.000,-- €. Die Kombination der kommunalen Fördermittel mit Mitteln der Stiftungen, der Landesdenkmalpflege oder Fördermitteln zur energetischen Sanierung ist möglich.
Im Rahmen des Sanierungsgebiets „Stadtmitte (Lauffen IV)“ geförderte Objekte sind jedoch von einer weiteren kommunalen Förderung ausgeschlossen.
Gerne steht Ihnen Frau Schmottermeyer telefonisch unter 07133/106-52 oder per E-Mail unter SchmottermeyerF@lauffen-a-n.de zur Verfügung.