Bagger arbeitet an einem Schuttberg

Bauen und Sanieren

Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn

Mit Wirkung vom 01. Januar 2024 fusionierten der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Eppingen und der Gemeinsame Gutachterausschuss Weinsberger Tal/Schozachtal. Seit dem 01. Januar 2024 trägt dieser den neuen Namen „Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn“.

Neben der Stadt Lauffen am Neckar sind insgesamt 27 weitere Städte und Gemeinden Mitglieder dieses Ausschusses:

 

·         Abstatt

·         Beilstein

·         Brackenheim

·         Cleebronn

·         Eberstadt

·         Ellhofen

·         Eppingen

·         Flein

·         Gemmingen

·         Güglingen

·         Ilsfeld

·         Ittlingen

·         Kirchardt

·         Lehrensteinsfeld

 

 

·         Leingarten

·         Löwenstein

·         Massenbachhausen

·         Neckarwestheim

·         Nordheim

·         Obersulm

·         Pfaffenhofen

·         Schwaigern

·         Talheim

·         Untergruppenbach

·         Weinsberg

·         Wüstenrot

·         Zaberfeld.

 

 

Zentraler Ansprechpartner für Angelegenheiten rund um den Gutachterausschuss ist die Geschäftsstelle, welche ihren Sitz bei der Stadt Eppingen hat. Die Geschäftsstelle ist für die Erstellung von Verkehrswertgutachten, Ermittlung von Bodenrichtwerten und der Auswertung verschiedener Marktdaten zuständig.

Die gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses sind die §§ 192 ff. BauGB, die Gutachterausschussverordnung sowie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

 

Kontakt:

 

Große Kreisstadt Eppingen

Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn

Marktplatz 1, 3, 5

75031 Eppingen

Tel. 07262/920-1254

Mail: gutachterausschuss@eppingen.de

 

 

Besucheradresse:

 

Brettener Straße 51

75031 Eppingen

 

 

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Eppingen (hier).

Kostenfreie Bodenrichtwertauskünfte ab dem Stichtag 01.01.2022 erhalten Sie unter dem Portal BORIS-BW.