Abfallcontainer vor der Kläranlage bei Schnee

Wohnen & Arbeiten

Ver- und Entsorgung

Ver- und Entsorgung in Lauffen am Neckar

Strom

ZEAG Energie AG

Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn

 

bei Stromstörungen: Elektrizitätswerk Heilbronn, Tel. 07131 / 610 800

Gas

Stadtwerke Lauffen a. N. GmbH

Betriebsführung durch die Heilbronner Versorgungs GmbH (HVG)

Tel. 07131 / 56 25 62

Tel. 07131 / 56 25 88     (Nach Dienstschluss bei Störungen/ Notfällen)

 

Erdgaspreis

Preise der Stadtwerke Lauffen a. N. hier als PDF zum Download:

Ansprechpartner bei der Stadt Lauffen a. N.: Frieder Schuh, Tel. 07133 / 106-21

 

Wasser

Stadtwerke Lauffen a. N. GmbH

Trinkwasser

 

Betriebsführung durch die Heilbronner Versorgungs GmbH (HVG)

Tel. 07131 / 56 25 62

Tel. 07131 / 56 25 88     (Nach Dienstschluss, bei Störungen/ Notfällen)

 

Wasserpreis

Preise der Stadtwerke Lauffen a. N. hier :

 

Trinkwasserhärte

Härtebereich mittel (8° bis 9° deutscher Härte)

  

Ansprechpartner bei der Stadt Lauffen a. N.: Frieder Schuh, Tel. 07133 / 106-21

 

Brauchwasser

 

Nutzung von Niederschlagswasser für Brauchwasserzwecke:
Genehmigungspflicht und Pflicht zur Anzeige der Verbrauchsmenge


Die Stadt Lauffen a.N. begrüßt den Bau und Betrieb von Regenwasserzisternen als öko-logisch sinnvolle Maßnahme. Das gesammelte Wasser kann sowohl für die Gartenbe-wässerung als auch über einen getrennten Wasserkreislauf für das Brauchwasser ver-wendet werden.

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass vor Inbetriebnahme einer entspre-chenden Anlage (Zisterne) die Genehmigung der Stadt Lauffen a.N. einzuholen ist. Im Genehmigungsantrag ist nachzuweisen, dass die technischen Voraussetzungen entsprechend den einschlägigen DIN-Vorschriften, einschl. der zusätzlich erforderlichen Wassermessung für die Berechnung der Abwassergebühr, geschaffen sind.

 

Die Stadt wird nach Eingang des Genehmigungsantrags die Anlage überprüfen lassen und zur Nutzung freigeben. Das als Brauchwasser in die Kanalisation eingeleitete Nie-derschlagswasser wird zur Abwassergebühr nach Zählerablesung veranlagt. Rechts-grundlage ist die Abwassersatzung der Stadt Lauffen a. N. Dort ist u.a. in § 15 die Ge-nehmigung der Stadt für die Grundstücksentwässerungsanlagen vorgeschrieben. Sinn und Zweck der Genehmigungspflicht ist die Möglichkeit der Überprüfung der Anlage und die Veranlagung der eingeleiteten Abwassermenge zur Abwassergebühr.


Sofern Zisternenwasser nur für die Gartenbewässerung genutzt wird, fallen für diese Menge keine Abwassergebühren an. Nach § 47 der Abwassersatzung der Stadt Lauffen a.N. ist binnen eines Monats nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums (1 Mo-nat nach Rechnungsstellung der Wasser- und Abwassergebühren durch die Stadtwerke Lauffen a. N. GmbH) der Stadt das auf dem Grundstück gesammelte und das als Brauchwasser genutzte Niederschlagswasser anzuzeigen.

 

Bei vorsätzlichem oder leichtfertigem Verstoß gegen die Genehmigungs- bzw. Anzeige-pflichten kann dies mit einer Geldbuße belegt werden.

 

Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne Ursula Hellerich, Rathaus Lauffen a. N., Kämmereiamt, Zimmer 27, Telefon 07133 / 106-23, E-Mail: hellerichu@lauffen-a-n.de.

Abwasser

Gebühren und Kläranlage Lauffen a. N.

Abwassergebühren-Einzug durch Stadtwerke Lauffen a. N.

 

bis 31.12.2024:

2,01 € je cbm Schmutzwasser und 0,30 € je qm versiegelte Fläche

 

ab 01.01.2025

2,51 € je cbm Schmutzwasser und 0,36 € je qm versiegelte Fläche

 

 

Mehr zu den Stadtwerken Lauffen a. N. unter www.stadtwerke-lauffen.de

 

Ansprechpartner bei der Stadt Lauffen a. N.: Frieder Schuh, Tel. 07133 / 106-21

 

Kläranlage Lauffen a. N.

Gärtlesweg 4

 

Tel. 07133 / 51 60

 

Kläranlagenleitung: Thomas Hammer

 

Eine abwassertechnisch auf dem neuesten Stand befindliche Kläranlage, die auf 41.000 Einwohnergleichwerte ausgelegt und unauffällig in die Landschaft am Neckar eingebettet ist. Das Hauptpumpwerk der Kläranlage ist am Kiesplatz angesiedelt. Kläranlage und Hauptpumpwerk wurden in den letzten Jahren vollständig und grundlegend saniert, sodass eine optimale Abwasserbeseitigung gewährleistet ist.

Müllabfuhr des Landkreises Heilbronn

Rest- und Biomüll/ Sperrmüll/ mobile Schadstoffsammlung

Termine

 

Für die Müllabfuhr ist der Landkreis Heilbronn zuständig.

Über diese Links können Sie Ihre aktuellen Abfuhrtermine über die Webseite des Landratsamtes abrufen:

 

Auf der Website des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landratsamtes Heilbronn finden Sie auch noch viele weitere Informationen rund um das Thema Abfall und Müll, unter anderem können Sie sich dort etwa eine App für Ihre Müllabfuhrtermine herunterladen.

 

Müllmarken und Banderolen
können beim Spielwaren Wiedmann, Körnerstr. 3 in Lauffen a. N. erworben werden. Eine Jahresmarke berechtigt zur 14-tägigen Leerung des Müllgefäßes. Bei Jahresmarken, die erst im Laufe des Jahres gekauft werden, reduziert sich die Gebühr für jeden Monat um ein Zwölftel. Banderolen berechtigen zur einmaligen Leerung des Gefäßes. Banderolen aus dem letzten Jahr gelten das ganze folgende Jahr. Vorhandene Abfallsäcke für Restmüll und Säcke für Gartenabfälle gelten im Folgejahr weiter. Ab Januar des jeweiligen Jahres werden nur noch Abfalltonnen mit neuer Marke oder gültiger Banderole geleert. 

 

Was passiert mit den neuen Restmülltonnen beim Wohnungswechsel?

Der Landkreis Heilbronn hat kostenfrei graue Restmülltonnen in fünf verschiedenen Behältergrößen ausgegeben. Am 30. Juni 2007 endete die kostenfreie Ausgabe der Restmülltonnen. Deshalb entfällt die in der Einführungsphase praktizierte Zuordnung der Mülltonne an das Haus. Die Restmülltonnen bleiben Eigentum des Landkreises Heilbronn. Seit Juli 2007 gilt bei einem Wohnungswechsel Folgendes:   

  • Umzug innerhalb des Landkreises Heilbronn: Restmülltonne mitnehmen
    Bei Umzügen innerhalb des Landkreises Heilbronn können Eigentümer und auch Mieter die vom Landkreis ausgegebenen Restmülltonnen mitnehmen.
  • Zuzug in den Landkreis Heilbronn: Restmülltonne kaufen
    Wer neu in den Landkreis Heilbronn zieht, kann sich seine Restmülltonne im Handel kaufen. Dies ist auch gerechtfertigt, weil die Tonnen aus Rücklagen finanziert wurden, die von den Bürgern in den zurückliegenden Jahren aufgebracht  wurden.
  • Wegzug aus dem Landkreis Heilbronn: Restmülltonne am Haus lassen
    Wer aus dem Landkreis wegzieht, darf die Tonne nicht mitnehmen, sondern muss die Restmülltonne des Landkreises Heilbronn am Haus stehen lassen.

Wer seine Restmülltonne in eine andere Größe tauschen möchte, kann die vom Landkreis eingerichtete Tauschbörse in Anspruch nehmen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Heilbronn bietet über die Internetseite an, Mülltonnen 'von Privat zu Privat' zu tauschen (www.landkreis-heilbronn.de; Menü „Bürgerservice“; Untermenü „Tauschen und Verschenken“).

 

Bei den braunen Biotonnen hat sich durch die Umstellung auf neue Restmülltonnen nichts geändert. Die Biotonnen sind nicht kostenfrei. Sie müssen wie bisher im Handel gekauft werden.

 

Informationen zum neuen Sammel- und Gebührensystem 2026:

 

Für Fragen steht der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landratsamts Heilbronn gerne zur Verfügung, Tel. 07131 / 994 -560 oder -148.

Mülldeponie Stetten

Müllannahmestelle für das Einzugsgebiet Lauffen a. N.

74193 Schwaigern Stetten a. H.

 
Öffnungszeiten

Mo - Fr    7.45 - 12.00 Uhr

und       13.00 - 16.30 Uhr 
Sa           9.00 - 11.30 Uhr


 

Recyclinghof Lauffen a. N.

Wiederverwertbare Abfälle

Öffnungszeiten im Sommer
Do und Fr     16.00 – 18.00 Uhr
Samstag         9.00 – 16.00 Uhr


Öffnungszeiten im Winter
Do und Fr    15.00 – 17.00 Uhr
Samstag        9.00 – 16.00 Uhr


Anfahrt und Hinweis
Der Recyclinghof in Lauffen a. N. befindet sich neben dem Bauhoflagerplatz beim Freizeitgebiet Forchenwald. Der Recyclinghof ist ab Einfahrt zum Freizeitgebiet Forchenwald ausgeschildert. 

 

Die Zeiträume für die Sommer- und Winteröffnungszeiten werden jeweils im Lauffener Boten bekannt gegeben.

Altpapier

Unterstützen Sie Vereinssammlungen

Bitte geben Sie Ihr Altpapier auf dem Recyclinghof oder an den öffentlich jederzeit zugänglichen Müllcontainern im Stadtgebiet Lauffen a. N. ab.

 

oder

 

unterstützen Sie die Vereine, indem Sie Ihr Altpapier gesammelt bei den Vereinssammlungen zur Verfügung stellen. Die Vereine können mit dem damit verdienten Geld wertvolle Arbeit für das Lauffener Gemeinwesen leisten.

 

Weitere Alternative, die aber finanziell weder der Kommune noch den örtlichen Vereinen zugute kommt, ist die Blaue Tonne.

Häckselplatz Lauffen a. N.

Grünabfälle

Öffnungszeiten im Sommer

Fr    16 – 18 Uhr
Sa   11 – 16 Uhr


Öffnungszeiten im Winter
Fr    15 - 17 Uhr
Sa   11 - 16 Uhr 

 

Anfahrt und Hinweis

Der Häckselplatz befindet sich neben dem Recyclinghof in Lauffen a. N. beim Freizeitgebiet Forchenwald. Der Recyclinghof ist ab Einfahrt zum Freizeitgebiet Forchenwald ausgeschildert.


Die Zeiträume für die Sommer- und Winteröffnungszeiten werden jeweils im Lauffener Boten bekannt gegeben.

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