Wärmeplanung

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Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Die Stadt Lauffen am Neckar führt zurzeit die freiwillige kommunale Wärmeplanung in einem sogenannten "Konvoi" durch. Der Konvoi setzt sich aus den Kommunen Flein, Neckarwestheim, Nordheim, Talheim und Lauffen als Konvoiführung zusammen.

 

Für den Austausch der Heizung in Bestandsgebäuden bestehen bis zum Abschluss der kommunalen Wärmeplanung inklusive der  Veröffentlichung der Ergebnisse, bzw. bis spätestens 30.06.2028

folgende Anforderungen:

  • Vor Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, ist eine Beratung durch eine fachkundige Person durchzuführen.
  • Wird eine Heizungsanlage eingebaut, die gasförmige, feste oder flüssige Brennstoffe nutzt und die nicht den Anforderungen gemäß GEG § 71 Absatz 1 genügt, sind ab dem 1.1.2029 15%, ab dem 1.1.35 30% und ab dem 1.1.40 60% Anteile vom Gesamtverbrauch an Biomasse, biogene Flüssiggas, grüne / blaue Wasserstoffanteile und die daraus hergestellten Derivaten zuzukaufen.
www.energiewechsel.de
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  • Wird eine Heizungsanlage eingebaut, die (nach einem Umbau oder grundsätzlich) mit 100 % Wasserstoff betrieben werden kann (sogenannte H2-ready!), gelten die Anforderungen an die biogenen Kraftstoffe aus Absatz zwei unter nachfolgender Bedingung nicht: es existiert ein verbindlicher Fahrplan der die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff innerhalb von 10 Jahren vorsieht und dieser Fahrplan wurde von der Bundesnetzagentur genehmigt. Im Falle das trotz der Verbindlichkeit kein Wasserstoffnetz entsteht, muss die Heizung innerhalb von 3 Jahren nach dieser Bekanntgabe mit 65% erneuerbaren Brennstoff betrieben werden.
  • Die Anforderungen gemäß Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) bestehen weiterhin! 

Nach Veröffentlichung der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung inklusive aller eventuellen Wärmenetz- und/oder Wasserstoffnetzausbaugebieten in Lauffen a. N., oder zum 1.7.2028, gelten nach der Übergangszeit von 1. Monat alle Anforderungen im Bezug zum Heizungsaustausch des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz §71.

Der genaue Ablauf der kommunalen Wärmeplanung der Stadt 

  1. Fördermittel Akquise

    Abruf von Landesfördermitteln zur Mitfinanzierung der kommunalen Wärmeplanung - momentaner Status
  2. Ausschreibung der kommunalen Wärmeplanung sowie Beauftragung eines Ingenieurbüros 
  3. Durchführung der kommunalen Wärmeplanung
  4. Veröffentlichung der Ergebnisse sowie im Falle, dass in Lauffen ein Wasserstoffnetz entstehen soll, werden auch dafür verbindliche Pläne vorgestellt
  5. Ab 1. Monat nach Veröffentlichung der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung, oder immer zum 1.7.2028, gelten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes 2024.

 

Danach gilt: Beim Austausch der Heizung, oder erstmaliger Installation dieser, ist diese zu 65 % mit Erneuerbaren Energien zu betreiben. (GEG §71)