Denkmalschutz
Denkmalpflegerischer Werteplan
In den Denkmalpflegerischen Werteplänen wird die bau- und stadtbaugeschichtliche Überlieferung der Gesamtanlagen anschaulich und im räumlichen Zusammenhang aufgezeigt. Das Landesamt für Denkmalpflege sieht in der Neuerstellung dieser denkmalkundlichen Beschreibungen und Bewertungen der Gesamtanlagen einen dringend notwendigen Baustein in der Qualifizierung dieser Denkmalkategorie. Damit einher geht eine aktive, vorsorgende Denkmalpflege als wichtige Voraussetzung für einen angemessenen konservatorischen Umgang mit Gesamtanlagen und einer frühzeitigen Steuerung der Beteiligungsprozesse. Eine verbesserte Datenbasis ermöglicht es allen am Planen und Bauen Beteiligten, von den Denkmalbehörden über kommunale Entscheidungsträger bis hin zu Sanierungsgesellschaften, schnellere und zugleich kompetente Entscheidungen zu treffen.
Lesen Sie mehr in einem Artikel aus dem Nachrichtenblatt 04/2010:
https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/nbdpfbw/article/view/11540
Auszug Werteplan für die Gesamtanlage Lauffen, Landesamt für Denkmalpflege 2008:
„Die Gesamtanlage Lauffen setzt sich aus zwei genetisch und historisch unterschiedlichen und erst 1914 vereinten Siedlungskörpern zusammen, Lauffen-Dorf und Lauffen-Stadt. Lauffen-Dorf besitzt einen dicht bebauten, von der Regiswindiskirche beherrschten und einst geistlich geprägten Kern und ackerbürgerliche Erweiterungsgebiete im Westen und Süden.
Lauffen-Stadt hat als hoch-mittelalterlicher Stadtkern mit spätmittelalterlicher Vorstadt einen sehr gut erhaltenen Grundriss, eine großteils erhaltenen Stadtumwehrung sowie eine eindrucksvolle topographische Lage und kulturlandschaftliche Einbettung in die vom Weinbau geprägte Umgebung. Die Neckarburg stellt das optische und die Neckarbrücke das verkehrliche Bindeglied zwischen Dorf und Stadt dar.
Aufgrund dieser Bedeutung ist Lauffen eine Gesamtanlage gemäß § 19 DSchG, an deren Erhaltung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.“
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Gesamtanlagensatzung vom 02.04.1984
Gestaltungssatzung für die historischen Bereiche Städtle und Dorf vom 28.01.1982
Gestaltungssatzung für die Sanierung Dorf vom 30.11.1990
Antrag auf Förderung privater Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des kommunalen Förderprogramms
Richtlinien kommunales Förderprogramm