Denkmalgeschützte Gesamtanlage
Im bundesdeutschen Vergleich besitzt Baden-Württemberg eine herausragende historische Städtelandschaft. Das Land ist durch eine besondere Vielzahl, Vielfalt, Individualität und Qualität von historischen Stadt- und Ortskernen ausgezeichnet. Von ihnen sind derzeit 110 Objekte als Gesamtanlagen gemäß § 19 Denkmalschutzgesetz geschützt. Sie prägen in äußerst hohem Maße das Kulturgut und die Kulturlandschaft des Landes.
Nicht nur einzelne Kulturdenkmale sind geschützt, sondern der ganze Orts- bzw. Stadtkern mit seinem historischen Grundriss, den Straßen und Plätzen, Grün- und Freiflächen sowie der Gesamtheit der historischen Bausubstanz.
In der Lauffener Gesamtanlage sind ca. 60 Kulturdenkmale, darunter Rathaus, Neckarbrücke, Kirchen, Backhaus, Wohnhäuser, Stadtmauern und Tore, sowie ca. 105 erhaltenswerte und zahlreiche weitere historische Gebäude im Gemarkungsbereich zu verzeichnen. Des Weiteren sind historische Gartenbereiche oder Weinberge erfasst, die für das überlieferte Ortsbild von besonderer Bedeutung sind.
Rechtliche Grundlagen
Für die Gesamtanlage in Lauffen am Neckar gelten die Bestimmungen der Gesamtanlagensatzung vom 02.04.1984, die Bestimmungen der Gestaltungssatzung für die historischen Bereiche Städtle und Dorf vom 28.01.1982 sowie die Bestimmungen der Gestaltungssatzung für die Sanierung Dorf vom 30.11.1990.
Die Vorschriften und Regelungen dieser Satzungen sind bei Maßnahmen an Gebäuden und Grundstücken einzuhalten, eine vorherige Abstimmung mit dem Stadtbauamt wird dringend empfohlen.
So sind im Bereich der historischen Gesamtanlage (Städtle und Dorf) und in Teilen der Innenstadt z.B. die Änderung von Fassadenfarbe und –material sowie der Dacheindeckung, bauliche Änderungen von Fassaden, Fenster und Türen, Dämmungen von Gebäuden, das Anbringen von Vordächern, Balkonen und Markisen, Solaranlagen, Satellitenanlagen sowie das Anbringen von Werbeanlagen und Automaten genehmigungspflichtig und müssen hinsichtlich der Ausführung und Gestaltung mit dem Stadtbauamt bzw. der höheren Denkmalbehörde abgestimmt werden.
Eine grundsätzliche Genehmigungspflicht besteht für sämtliche Änderungen an Kulturdenkmalen.
Zur Beantragung ist ein formeller Bau- oder denkmalrechtlicher Antrag erforderlich.
Nähere Informationen zur Denkmaleigenschaft Ihres Gebäudes und zu denkmalschutzrechtlichen Themen erhalten Sie im Baurechtsamt der Stadt Lauffen. Gerne steht Ihnen Frau Schmottermeyer telefonisch unter 07133/106-52 oder per E-Mail unter SchmottermeyerF@lauffen-a-n.de zur Verfügung.