Fortschreibung des Flächennutzungsplans "Windkraft"
Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windkraft"
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Hinweis
Auskunft über die Rechtskraft der Bebauungspläne erteilen Ihnen die Mitarbeiter des Baurechtsamtes.