Wein im Park

Wohnen & Arbeiten

Wein im Park - Offenes Interessensbekundungsverfahren

Wein im Park - attraktive Fläche sucht Betreiber!

Wein im Park
Wein im Park

Offenes Interessensbekundungsverfahren

Die Weinstadt Lauffen a.N. sucht einen Entwickler und Betreiber für die Open-Air-Gastronomie am Lauffener Kiesplatz. Dies ist der ideale Standort in unmittelbarer Nähe zur idyllischen Zaber und zum Neckarufer.

 

Der angrenzende Lamparter-Park mit attraktiven Spielplätzen und großzügigen öffentlichen Grünflächen, die in den wärmeren Jahreszeiten für diverse Veranstaltungen genutzt werden, bieten einen hohen Freizeitwert für Familien. Auch die zahlreichen Fahrradfahrer, die auf dem Neckartal-Radweg oder dem Radweg ins Zabergäu unterwegs sind, suchen an dieser Stelle eine gastronomische Einrichtung. Der herrliche Blick auf Burg und Altstad trägt ebenfalls zur Einzigartigkeit der Location bei. Zahlreiche Parkmöglichkeiten sind in der näheren Umgebung vorhanden.

 

Gesucht wird ein saisonaler oder ganzjähriger Gastronomiebetrieb, um die attraktive Fläche zu bespielen. Die hervorragenden Lauffener Weine stehen wünschenswerterweise im Mittelpunkt. Des Weiteren sollte es ein flexibles Angebot an Speisen und sonstigen Getränken geben.

 

Die zur Verfügung stehende Fläche ist ca. 1.433 m² groß und befindet sich im Eigentum der Stadt Lauffen a.N. Die Gewächshäuser auf der ursprünglich als Gärtnerei genutzten Flächen wurden bereits vor einigen Jahren abgerissen und die Fläche für die Zwischennutzung für eine saisonale Wein im Park-Bewirtung geschottert. Das noch vorhandene Wohnhaus Haus wird im Spätjahr 2024 abgebrochen. An der westlichen Grenze steht ein Schuppen, der in die Planungen als Lager o.ä. integriert werden kann.

 

Die Stadt Lauffen a.N. bleibt Eigentümerin der Fläche, die für einen langfristigen Nutzungszeitraum verpachtet wird. Gesucht wird ein Investor mit einem ansprechenden Konzept, sowohl baulich als auch gastronomisch, der die Fläche entwickelt und zuverlässig betreibt. Bau, Genehmigung, Finanzierung und Betrieb der Einrichtung ist Sache des Vorhabenträgers.

 

Durch die Interessensbekundung geht der Interessent keinerlei Verpflichtungen ein und wird im weiteren Verfahren berücksichtigt!

 

Weiteres Verfahren:

 

Nach Prüfung der eingegangenen Bewerbungen wird es einen persönlichen Gesprächstermin zur weiteren Konzeptentwicklung mit dem Interessentenkreis geben. Im Anschluss erarbeiten die Interessenten auf Basis der abgestimmten Vorgaben ein eigenes Konzept, das nach noch festzulegenden Kriterien bewertet wird. Das siegreiche Konzept wird dem Gemeinderat empfohlen.

Über die Verpachtung entscheidet der Gemeinderat der Stadt Lauffen a.N.. Nach Abschluss der Pachtvereinbarung muss der Investor das Projekt innerhalb einer festgelegten Frist umsetzen und den Betrieb starten.