google street view - Widerspruch möglich
Das Projekt „Google Street View": Was ist das und wie kann man sich eventuell dagegen wehren?
Das in Kalifornien beheimatete Internetunternehmen „Google Inc." lässt seit geraumer Zeit den Straßenraum von Städten und auch anderen Orten in aller Welt mithilfe spezieller 3D-Kameras systematisch aus der Perspektive eines virtuellen Fußgängers fotografieren und stellt dann das gewonnene dreidimensionale und hochauflösende Bildmaterial in das Internet ein um dort den bisher bereits bekannten Online-Dienst „Google-Maps" zu erweitern. Damit kann der Nutzer des Dienstes die erfassten Bereiche nicht nur, wie schon bislang, aus der Vogelperspektive betrachten, sondern bequem vom heimischen PC aus kostenlose digitale Stadtrundgänge unternehmen.
Aus Datenschutzrechtlicher Sicht wird „Google Street View" kontrovers diskutiert. Einerseits wird dieser neue Dienst positiv gesehen, andererseits wird er als gravierender Eingriff in die Privatsphäre betrachtet. Grundsätzlich macht Goggle Gesichter und Kennzeichen unkenntlich, bevor sie in den Dienst eingestellt werden.
Wie der Gemeindetag Baden-Württemberg dargelegt hat, können die Kommunen rechtlich nichts gegen die Aufnahmen durch Google unternehmen; das geltende Recht bietet keine Rechtsgrundlage für ein Verbot. Der Bürger muss somit selbst aktiv werden, wenn seine Bilder nicht veröffentlicht werden sollen.
Für Deutschland wird daher aus Gründen des Datenschutzes eine Funktion zur Verfügung gestellt, mit der Widerspruch gegen die Veröffentlichung eingelegt werden kann. Der Gemeindetag empfiehlt daher, dass Bürger ihren Widerspruch direkt per e-mail an streetview-deutschland@google.com senden oder schriftlich bei der Google Germany GmbH, Betr. Street -View, ABC-Str. 19, 20354 Hamburg, einzureichen.
Bei Problemfällen können sich Bürger an den zuständigen Hamburger Datenschutzbeauftragten wenden, dessen Dienststelle in Abstimmung mit den übrigen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich mit der Google Germany GmbH über den Onlinedienst verhandelt und das Unternehmen bereits zu einigen wichtigen datenschutzrechtlichen Zugeständnissen bewogen hat - so etwa zu der Zusage, alle Kamerafahrten im Voraus anzukündigen und im Falle, dass ein Betroffener Widerspruch eingelegt, Abbildungen von Gesichtern, Gebäudeansichten und Kraftfahrzeugen - auch in den erhobenen Rohdaten - unkenntlich zu machen.
=> Ein Musteranschreiben können Sie sich hier als PDF herunterladen.