Grafik eines Computers mit Briefumschlag und @ auf dem Bildschirm, Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Rathaus

E-Bürgerservice

E-Bürgerservice

Die Stadt Lauffen am Neckar bietet über die E-Government-Plattform www.service-bw.de eine Vielzahl von Serviceleistungen an. Dieses Portal wurde gemeinsam vom Land und den Kommunen aufgebaut, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern. Das volle Potential von www.service-bw.de können Sie nur mit dem Online-Ausweis ausschöpfen.

Mit dem Online-Ausweis können jetzt schon viele Serviceleistungen über www.service-bw.de abgewickelt werden.

Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

In Lauffen a.N. können sich Bürgerinnen und Bürger nach einem Umzug seit Ende Septemer 2024 elektronisch ummelden. 

Der neue Onlinedienst digitalisiert erstmals den gesamten Prozess bei einem Umzug – von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises und des Reisepasses. Der Service kann mit der eID-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte und einem behördlichen Nutzerkonto oder einer BundID genutzt werden. Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die persönlichen Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbescheinigung hoch und sendet den Antrag ab. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die zuständige Meldebehörde steht dem Nutzenden eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Ebenfalls können die Nutzenden nach der Prüfung die Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises selbstständig über den Onlinedienst und die AusweisApp aktualisieren. Zum Schluss erhält man per Post von der Bundesdruckerei einen Adressaufkleber für den Personalausweis und auch einen Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht. Damit entfällt der Gang zum Rathaus bzw. Bürgerbüro komplett. 

 

Zur elektronischen Wohnsitzanmeldung kommen Sie direkt über diesen Link oder auch über www.service-bw.de.

Bundestagswahl am 23 Februar 2025

Merkblatt für Zu-, Um- und Wegziehende

 

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

 

wahlberechtigt zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag 

 

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten, also mindestens seit dem 23. November 2024 in der Bundes­republik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

In das Wählerverzeichnis tragen wir von Amts wegen die Wahlberechtigten ein, die

 

  • am 12. Januar 2025 (Stichtag) hier bei uns mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. 

Wenn Sie sich bis zum 2. Februar 2025 an- oder ummelden und in der neuen Gemeinde oder dem neuen Wahlbezirk wählen wollen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

 

Zuzug aus einer Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland (Wahlgebiet)

Begründen Sie zwischen dem 13. Januar 2025 und dem 2. Februar 2025 Ihre Haupt­wohnung in unserer Gemeinde, bleiben Sie im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde eingetragen. Sie können dort wählen oder Briefwahl beantragen.
Wenn Sie jedoch hier wählen wollen, müssen Sie bis zum 2. Februar 2025 einen Antrag auf Aufnahme in das hiesige Wählerverzeichnis stellen.
Gleiches gilt, wenn eine bisherige Nebenwohnung bei uns zur Hauptwohnung wird.

 

Ummeldung innerhalb der Gemeinde

Bei einer Umzugsmeldung bis einschließlich 12. Januar 2025 werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis für die neue Wohnung eingetragen und in dem der alten gestrichen. Bei Umzugsmeldungen ab 13. Januar 2025 bleiben Sie im Wählerverzeichnis für die alte Wohnung eingetragen, können dort wählen oder Briefwahl beantragen.

 

Wegzug in eine andere Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland

Bei der Anmeldung in einer anderen Gemeinde innerhalb des Wahlgebiets ab dem 13. Januar 2025 bleiben Sie in unserem Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Sie aber in Ihrer neuen Wohngemeinde wählen wollen, müssen Sie dort beim Wahlamt bis zum 2. Februar 2025 einen Antrag auf nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Gleiches gilt, wenn Sie in diesem Zeitraum Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde verlegen.

 

Wegzug in das Ausland

Sie haben sich in einen Staat außerhalb des Wahlgebiets abgemeldet. Dies hat keinen Einfluss auf Ihr Wahlrecht; Sie bleiben bei uns im Wählerverzeichnis eingetragen.

Falls sich mit Ihnen weitere wahlberechtigte Familienmitglieder an- oder ummelden, geben Sie diese Information bitte weiter.

Vordrucke für den Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis erhalten Sie bei Ihrer Meldebehörde.

 

Freundliche Grüße

 

Ihr Wahlamt

Im Online-Portal des Bundesamts für Justiz haben Sie die Möglichkeit online folgende Anträge zu stellen:

  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

Sollten Sie - neben der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten besitzen, so sind diese anzugeben. In diesem Fall wird ein Europäisches Führungszeugnis erteilt (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde, ggf. als erweitertes Führungszeugnis).

 

Rentenantrag online stellen, Daten ändern, Versicherungskonto einsehen, Termine buchen - das geht mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung bequem von zu Hause aus.

ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

 

Der STEUERCHATBOT ist ein virtueller Assistent der Steuerverwaltung Baden-Württemberg. Die Auskünfte sind allgemein und unverbindlich. Hier werden keine personenbezogenen Daten wie zum Beispiel Name, Alter, Steuernummer ... abgefragt. Es erfolgt keine steuerliche Beratung.

Auch die Bundesagentur für Arbeit bietet Online-Dienste an.

Der Behördenfinder bietet eine Übersicht über die Verwaltungsportale in Deutschland an.

ACHTUNG: Aktivierung der Online-Funktionen des Personalausweises nur noch vor Ort möglich!

Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das leider nicht mehr online beantragen, da das zuständige Bundesinnenministerium diesen Online-Dienst eingestellt hat. 

Bitte wenden Sie sich daher für die Aktivierung der Online-Funktionen Ihres Personalausweises an Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt vor Ort, in Lauffen a. N. an das Bürgerbüro.