Mitarbeitende des Bürgerbüros im Eingangsbereich

Bürgerbüro

Fröhlich Margot

© Stadt Lauffen a.N.

Mitarbeiter/-Innen im Rathaus

Margot Fröhlich

Margot Fröhlich

Ordnungsamt

Büro: Bürgerbüro

Telefon: 07133 / 20 77 0

Zuständigkeiten: Gemeindlicher Vollzugsdienst, Polizeibehörde

zusätzliche Informationen:

Die Organisation der Polizei umfasst die Polizeibehörden (z.B. Ortspolizeibehörden) und den Polizeivollzugsdienst (z.B. Landespolizei) mit seinen Polizeibeamten. Für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben sind die Polizeibehörden zuständig, soweit das Polizeigesetz nichts anderes bestimmt.

 

Die Ortspolizeibehörden können sich nach § 125 Abs. 1 PolG zur Wahrnehmung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Aufgaben gemeindlicher Vollzugsbediensteter bedienen, welche nach § 125 Abs. 2 PolG bei der Erledigung ihrer polizeilichen Dienstvorrichtung die Stellung von Polizeibeamten im Sinne des PolG haben.