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Bundestagswahl 2025

© lpb

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025, ist in Deutschland Bundestagswahl.

 

Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht zu wählen.

Auch Sie können durch Wahlen in der Politik mitbestimmen.

Das Wahlrecht ist ein wichtiges Recht in Deutschland.

Bei der Bundestagswahl dürfen Sie frei entscheiden, welche Partei und welche Person Sie wählen möchten.

Ihre Meinung zählt!
 

Weitere Infos in leichter Sprache zur Bundestagswahl finden Sie hier auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung.

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl erfolgt in Lauffen a.N. ab 13.01.2025.

Infos zur Briefwahl

WICHTIGE INFORMATION:

 

Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit bitten wir bei dieser Wahl um Abholung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro! Im Hinblick auf die letzte Wahl möchten wir keine Verzögerungen durch lange Postlaufzeiten riskieren. Wenn die Abholung für Sie möglich ist, bitten wir um kurze Mitteilung telefonisch unter 07133/2077-0 oder per Mail an buergerbuero@lauffen-a-n.de

Andernfalls werden die Unterlagen mit RegioMail verschickt.

Die Stimmzettel werden voraussichtlich ab dem 10.02. bei uns eintreffen. Anschließend können von uns die Unterlagen bearbeitet werden.

 

Persönlich beantragen

 

Ab voraussichtlich Montag, 10. Februar 2025, können Sie Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro persönlich beantragen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass mit!

Im Bürgerbüro besteht auch die Möglichkeit gleich vor Ort zu wählen und den Wahlbrief direkt in die Wahlurne einzuwerfen. 

 

Antrag per Smartphone

 

Den elektronischen Wahlscheinantrag können Sie ganz einfach mit Ihrem Mobilgerät aufrufen, wenn Sie den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung scannen. Der große Vorteil: der Antrag ist dann schon vorausgefüllt, Sie müssen nur noch Ihr Geburtsdatum ergänzen und den Antrag absenden.

 

Online-Antrag

 

Den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen können Sie

vom 13. Januar bis 19. Februar 2025 per Online-Antrag unter folgendem Link beantragen:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08125056

 

Für den Online-Antrag benötigen Sie Ihre Wahlbezirks-Nr. und Ihre Wähler-Nr., die Sie auf der Wahlbenachrichtigung finden.

  

Schriftlich mit Wahlbenachrichtigung beantragen

 

Sie können den Antrag schriftlich mit dem Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Senden Sie das Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben frühzeitig an die darauf angegebene Anschrift.

 

Formlos beantragen

 

Sie können Ihren Antrag auch formlos stellen unter Angabe von 
Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. Versandadresse:

  1. per Post an Bürgerbüro Lauffen am Neckar, Wahlamt, Bahnhofstr. 50, 74348 Lauffen am Neckar
  2. per E-Mail an buergerbuero@lauffen-a-n.de
  3. per Telefax unter der Nummer 07133/2077-10

 

Telefonische Anträge sind nicht möglich!

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss hierfür eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich. Wer die Unterlagen für einen anderen abholen will, muss dies ebenfalls durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stehen Vordrucke für die Vollmachterteilung zur Verfügung.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr beantragt werden. 

Wer glaubhaft macht, den beantragten und vom Wahlamt ausgestellten Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren zu haben, kann bis Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, Ersatzunterlagen beim Wahlamt beantragen.

 

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