Stadtbauamt Lauffen a. N.
Das Lauffener Stadtbauamt im Nebengebäude der Rathausburg auf der Neckarinsel zeichnet sich durch seine eigene Baurechtszuständigkeit aus. Bauanträge für kleinere Kreisgemeinden bearbeitet in der Regel das Landratsamt. Dabei wird geprüft ob die Bauvorhaben den Bebauungsplänen der Gemeinden entsprechen und ob baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Städte über 20.000 Einwohner haben eigene Baurechtszuständigkeit. Diese können auch kleinere Städte und Gemeinden beantragen, wenn sie über das notwendige Fachpersonal verfügen, was in Lauffen a. N. der Fall ist.
Aufgaben des Stadtbauamts
- Stadtplanung/ -entwicklung
- Erschließungs- und Abwasserbeiträge
- Bauleitplanung
- Hoch- und Tiefbau
- Bauverwaltung
- Baurechtsamt
- Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
- Baukontrolle
- Friedhofsverwaltung
- Bauhof/ Gärtnerei
- Kläranlage
- Freibad
- Stadthallen/ Sportplätze
- Schulen/ Kindergarten