Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lauffener Gästeführerinnen und Gästeführer für Führungen auf der Gemarkung Lauffen am Neckar
Allgemeiner Hinweis
Führungen können direkt bei einer Gästeführerin oder einem Gästeführer (beide nachfolgend als Gästeführer bezeichnet) oder über das Bürgerbüro Lauffen am Neckar bestellt werden. Für die Durchführung der von Ihnen gewünschten Führung ist der vermittelte Gästeführer verantwortlich, der Ihr Vertragspartner ist. Er haftet in jedem Fall nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder durch seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung des Gästeführers bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfanges sowie des vereinbarten Zeitraumes und ist begrenzt auf den Betrag des Führungshonorars. Eventuelle Ansprüche sind unverzüglich bei dem Gästeführer anzumelden.
Trotz der festen Zusage eines bestimmten Gästeführers kann es kurzfristig dazu kommen, dass aufgrund persönlicher Gründe ein anderer Gästeführer als Ersatz für den vermittelten Gästeführer die vereinbarte Führung übernehmen muss.
Bestellungen von Führungen
Diese sollen möglichst frühzeitig schriftlich oder telefonisch erfolgen über das
Bürgerbüro Lauffen am Neckar, Telefon: 07133 / 20 77-0, E-Mail: info@lauffen-a-n.de, Öffnungszeiten: Mo – Fr 8 – 18 Uhr, Sa 9 – 13 Uhr oder direkt beim Gästeführer Ihrer Wahl.
Kosten von Ab- und Umbestellungen
Falls diese ab dem 7. Tag bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, sind grundsätzlich 50% des vereinbarten Honorars zu zahlen.
Ausfallhonorar
Bei späterer Abbestellung oder Nichterscheinen der Gruppe sind grundsätzlich 100% des Honorars zu erstatten.
Wartezeit des Gästeführers
Der Gästeführer wartet nach dem vereinbarten Termin 15 Minuten auf das vollständige Erscheinen der Gruppe. Der vermittelte Gästeführer steht ab dem vereinbarten Zeitpunkt für die gebuchte Zeit - inklusive der Wartezeit – zur Verfügung. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit.
Honorarzahlung
Nach der Führung ist das Honorar in bar direkt an den Gästeführer zu bezahlen.
Teilnehmerzahl und Teilnahme
Bis zu 25 Personen. Bei größeren Gruppen werden weitere Gästeführer honorarpflichtig empfohlen. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit dem Gästeführer gegebenenfalls möglich. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Regiswindiskirche und Martinskirche
Bei kirchlichen Veranstaltungen (Gottesdienst, Hochzeit, Taufe, Konzert etc.) kann es trotz Bestätigung kurzfristig dazu führen, dass die Kirchen nicht von innen besichtigt werden können. Dies ändert jedoch nichts an dem vereinbarten Führungshonorar.
Wetterbedingte Änderung
Der Gästeführer kann infolge der Wetterlage den Ablauf der Führung entsprechend ändern.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und interessanten Aufenthalt in der Hölderlinstadt Lauffen am Neckar!