Jugendwerkstatt
Jugendwerkstatt?! Was ist das?
Anfang des Jahres 2022, war es der Stadt Lauffen möglich eine Immobilie in der Kiesstraße zu erwerben. Das großzügige Wohnhaus wurde dann im Laufe des Jahres von Mitarbeitern und Jugendlichen renoviert und konnte am 25.02.2023 seine Pforten öffnen.
Neben Büroräumen für Mitarbeiter und dem Jugendrat, der hier nun auch einen festen Platz gefunden hat, bietet die Jugendwerkstatt einen Ort für Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren. Es gibt einen Billiardtisch, Tischkicker und verschiedene Spiele für die Konsolen. Im offenen Betrieb wird immer mit und für die Jugendlichen gekocht und dies, sowie Getränke, zu erschwinglichen Preisen angeboten.
Neben dem Offenen Betrieb finden auch unterschiedlichste Angebote oder Aktionen statt.
Da die Renovierung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, freuen wir uns auch immer über zahlreiche Helfer und kreative Köpfe, die ihre Ideen mit einbringen wollen.
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@JUGENDARBEIT_LAUFFEN
Aktuelles
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Anti Aggressions Training mit Coach Rodrigo
Durch die Unterstützung der Lauffener Bürgerstifftung anzetteln e.v., können wir jeden Mittwoch ein Anti Aggressions und Selbstverteidigungs Training für unsere Jugendlichen anbieten. Der Coach Rodrigo, den einige Jugendlichen schon aus dem Rugbytaining der Werkrealschule kennen, ermöglicht es den Jugendlichen, sich einmal die Woche so richtig auszupauern und Neues dazu zu lernen.
Wir laden alle Jugendlichen ab 14 Jahren dazu ein, mittwochs ab ca. 16.00 Uhr, vorbeizukommen und einfach mal mitzumachen.
Vergangenes
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Das IBG (Internationale Begegnung in Gemeinschaftsdiensten e.V.) organisieren weltweit Workcamps. Bei diesen Workcamps kommen junge Menschen aus der ganzen Welt zusammen, um gemeinsam für 2 bis 3Wochen, freiwillig an einem gemeinnützigen Projekt zu arbeiten. Es gibt verschiedenste Projekte in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Bau und Renovierung, Archäologie oder im sozialen und künstlerischen Bereich.
Diese Jahr haben wir die Ehre, 14 junge Erwachsene aus unterschiedlichsten Ländern hier in Lauffen begrüßen zu dürfen. Das Team wird vom 16.September bis zum 30.September beim Umbau der Jugendwerkstatt helfen und dazu beitragen mehr Raum für Jugendliche in Lauffen entstehen zu lassen.
Im Rahmen des Camps veranstalten wir gemeinsam mit unseren Gästen ein Internationalen Abend, an dem alle Bürger und Bürgerinnen der Stadt Lauffen herzlich eingeladen sind, um mit unseren Gästen ins Gespräch zu kommen oder aus erster Hand Informationen über die Workcamps zu erhalten.
Internationaler Abend mit internationalem Barbecue
26.09.2023 ab 18.30 Uhr in der Jugendwerkstatt Lauffen
Wir freuen uns auf die zwei Wochen und einen gelingenden internationalen Abend
Mehr Infos über das Workcamp --> ibg-workcamps.org
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Schools Out Grill and Chill, unser Auftakt in die Sommerferien
Mitarbeiter
Hausleitung
Antje Nikolaus
Mitarbeiter
Sebastian Mauch
Leon Schavilye (Auszubildender)
Mayra Perzel (DHBW Studentin)
Vanessa Plieninger (DHBW Studentin)
Ehrenamtlicher Mitarbeiter
Silas Link
Hausordnung
Hausordnung für die städtische Jugendwerkstatt Lauffen am Neckar
§1 Präambel
1. Die Jugendwerkstatt soll dem zwanglosen Zusammentreffen der Jugendlichen vor allem aus Lauffen am Neckar dienen und steht grundsätzlich allen Jugendlichen offen.
2. Es werden keine politischen, religiösen oder sonstig motivierte Strömungen geduldet, es soll eine tolerante und liberale Atmosphäre herrschen.
§2 Allgemeine Regeln
1. Respektvoller Umgang mit anderen Besucher/innen und dem Personal der Jugendwerkstatt wird erwartet.
2. Jede/r Besucher/in ist für ihr/sein eigenes Verhalten und seine Handlungen verantwortlich.
3. Die Jugendwerkstatt haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände. Auf Wertsachen ist daher immer selbst zu achten.
4. Das Rauchen ist gemäß dem Jugendschutzgesetz unter 18 Jahren auf dem gesamten Gelände verboten.
Grundlage hierfür ist §10 JuSchG Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) … in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(4) … gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
§3 Öffnungszeiten
Montag: aktuell reine Sprechstunde nach Terminvereinbarung.
Offener Betrieb für Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren:
Mittwoch: 14.00 bis 19.00 Uhr
Freitag: 14.00 bis 20.00 Uhr
Nutzung des Außenbereichs außerhalb der Öffnungszeiten:
Das Gelände darf bis 20.30 Uhr in vernünftiger Lautstärke auch außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden.
Ab 20.30 Uhr ist Lärm zu vermeiden, somit ist auch das Ballspielen auf dem Gelände zu unterlassen.
Ab 22.00 Uhr ist das Betreten des gesamten Geländes der Jugendwerkstatt verboten und kann rechtlich verfolgt werden.
§4 Sicherheit
1. Das Betreten von Räumen und Bereichen, die für Besucher/innen gesperrt sind, sowie der Dachflächen aller Gebäudeelemente der Jugendwerkstatt, ist untersagt.
2. Feuerlöscher, Notausgänge und Fluchtwege dürfen nicht blockiert oder behindert werden.
3. Der Konsum und Besitz von illegalen Drogen und Waffen sind strengstens untersagt und werden rechtlich verfolgt.
§5 Pflichten
1. Den Anweisungen und Vorgaben der Aufsichtsperson(en) müssen alle Besucher/innen Folge leisten.
2. Die Jugendlichen sind für die Sauberkeit der Räume selbst verantwortlich und haben bei Verlassen der Räume eine Grobreinigung (besenrein) vorzunehmen. Der Müll ist von den Jugendlichen in die dafür vorgesehen Behälter zu entsorgen.
3. Die Jugendlichen sind verpflichtet, mit dem Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung sparsam umzugehen.
4. Jegliche Bereiche, Räume, Einrichtungsgegenstände sowie zur Verfügung gestellte Spielwaren, Werkzeuge, Instrumente, Computer und alle sonstigen Gegenstände sind mit größter Sorgfalt zu gebrauchen. Verschmutzungen jeglicher Art sind von den Verursachenden jeweils sofort selbst zu beseitigen. Sind dazu vor Ort nicht vorhandene Hilfsmittel erforderlich, ist die Aufsichtsperson sofort zu verständigen, sodass von dieser geeignete Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Die Reinigung hat in letzterem Fall zu dem von der Aufsichtsperson festgelegten Zeitpunkt durch die Verursachenden zu erfolgen.
5. Benutztes Geschirr und Besteck sind nach Gebrauch von den Jugendlichen selbst in die Spülmaschine einzuräumen. Ist diese eben mit einem Spülgang fertig, ist sie zunächst auszuräumen und nach diesem Vorgang das benutzte Geschirr/ Besteck einzuräumen.
§6 Sanktionen
1. Verstöße gegen die Hausordnung werden mit Hausverbot auf Zeit geahndet.
2. Bei mehrfachen oder auch einmalig schweren Verstößen gegen die Hausordnung kann ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.
3. Mehrtägige Hausverbote müssen mit der Hausleitung abgestimmt werden.
4. Alle Aufsichtspersonen sind jederzeit berechtigt, eine Person vom Grundstück zu verweisen.
§7 Gültigkeit
1. Durch das Betreten des Geländes der Jugendwerkstatt erkennen die Besucher/innen die Hausordnung als für sie verbindlich an.
2. Die aktuell gültige Hausordnung hängt jeweils im Innenbereich und Außenbereich der Jugendwerkstatt aus und ist online unter www.lauffen.de einsehbar. Sollte der Aushang entfernt worden sein, hat die Hausordnung trotzdem Gültigkeit.
§8 Inkrafttreten
Diese Hausordnung vom 18.07.2023 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung über die Homepage der Stadt Lauffen a. N., also ab 19.07.2023, in Kraft.
Das Wichtigste in Kürze:
Adresse
Jugendwerkstatt Lauffen am Neckar
Kiesstraße 30
74348 Lauffen am Neckar
Öffnungszeiten
Montag: Sprechstunde nach Termin
Offener Betrieb
Dienstag: 14.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 19.00 Uhr
Freitag: 14.00 - 20.00 Uhr
Aktuelles
Kommende Events
Ansprechpartnerinnen
Hausleitung:
Antje Nikolaus
Tel.: 0170 2809962
E-Mail: nikolaus@lauffen.de
Ansprechpartnerinn bei der Stadt Lauffen
Moritz Mietzner
Tel.: 0160 4371938
E-Mail: mietzner@lauffen.de