Betreuungsgebühren für die Betreuungseinrichtungen zum 01.09.2024 werden an die landesweiten Empfehlungen angepasst
Aktuell werden durchschnittlich 10 Prozent der Kosten eines Betreuungsplatzes von unseren Familien getragen. Die Landesweiten Empfehlungen besagen, dass 20 Prozent der Kosten eines Betreuungsplatze durch die Gebühren gedeckt sein sollten. In vielen Kommunen ist dies bereits so. Die Stadt Lauffen hat Ihre Gebühren in den letzten Jahren nicht immer entsprechend der landesweiten Empfehlungen angepasst, deshalb müssen jetzt größere Schritte gegangen werden. Die Haushaltslage lässt es in der Zwischenzeit nicht mehr zu, dass ca. 90% von der Allgemeinheit übernommen werden.
Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 03.07.2024 die Anpassung der Betreuungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen für U3 und Ü3 nahezu auf die üblichen Sätze beschlossen. Dies wird sich aber erst in mehreren Schritten realisieren lassen. Auch mit der nun kalkulierten Gebühr tragen die Familien immer noch nicht den landesweit üblichen Satz von 20 Prozent.
Hintergrund: Entsprechend der Empfehlungen der Kommunalen und Kirchlichen Landesverbände in Baden-Württemberg zur Festsetzung von Elternbeiträgen sollen rund 20 % der Gesamtkosten für die Kindertagesbetreuung aus Elternbeiträgen gedeckt werden. Die weitere Finanzierung der Aufwendungen für die Kindertagesbetreuung erfolgt durch die Zuweisungen des Landes sowie aus allgemeinen Mittel der Kommune bzw. über den städtischen Haushalt.
Auf Grund der allgemeinen Kostensteigerungen und den Tarifsteigerungen des TVöD haben die Vertreter des Städtetages, des Gemeindetags und der kirchlichen Fachverbände sich auf eine Anpassung der Empfehlung für die Beitragssätze von Kindertageseinrichtungen verständigt. Die Empfehlung sieht eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 % und im Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3% vor.
Die Elternbeiträge der Stadt Lauffen a.N. liegen derzeit drastisch unter der Empfehlung der Landesverbände. Der Gemeinderat hat daher beschlossen die Gebühren in 3 Schritten (01.09.2024, 01.03.2025, 01.09.2025) anzupassen.
Die neuen Betreuungsgebühren ab 01.09.2024 können aus den folgenden Tabellen entnommen werden:
- Gebühren für den U3-Bereich ab 01.09.2024
- Gebühren für den Ü3-Bereich ab 01.09.2024
- Gebühren für den Hort und die Flexible Nachmittagsbetreuung ab 01.09.2024
Die Elternbeiträge für die städtischen Betreuungseinrichtungen werden für 11 Monate (September – Juli) erhoben.
In den kommenden 14 Tagen werden die neuen Gebührenbescheide durch die Stadtkämmerei versendet. Familien müssen keine neuen Einkommensnachweise einreichen, der Bescheid wird mit der gleichen Einkommensstufe wie bisher versendet. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Änderungen des Einkommens sofort mitzuteilen sind. Die Änderungen der Einkommensstufe werden entsprechend der neuen Satzung ab dem Folgemonat umgesetzt. Die neue Satzung über die Erhebung von Betreuungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder kann auf der Homepage der Stadt Lauffen abgerufen werden.
Satzung und Gebührenordnung
Die Gebühren, die für die Nutzung der Betreuungseinrichtungen von der Stadt Lauffen am Neckar erhoben werden, sowie die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen, finden Sie auf unserer Webseite unter:
Bei Fragen steht Ihnen Pia Joos, joosp@lauffen-a-n.de, Tel. 07133 106-44, gerne zur Verfügung.
Formulare zur Mitteilung einer Änderung sind über folgende Links abzurufen:
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Bürgerbüro Lauffen a. N.
Bahnhofstr. 50 - 74348 Lauffen a. N.
Tel. 07133 / 20 77-0 (Fax: -10)
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8 - 18 Uhr, Sa 9 - 13 Uhr;
Anmeldung für alle Kindertageseinrichtungen
(außer Waldorfkindergarten)
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