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Anmeldeverfahren

Anmeldeverfahren

Die 12 häufigsten Fragen zur Anmeldung eines Kindes in Krippe, Kindergarten oder Hort und Kernzeit:

Wo kann ich mein Kind anmelden?

 

Eine Anmeldung für die Krippe, Kindergarten oder Hort können Sie hier ausfüllen: Über diesen Link können Sie Ihr/e Kind/er für alle städtischen Kindertageseinrichtungen sowie für den katholischen Kindergarten, die Großtagespflege und das evangelische Familienzentrum Senfkorn anmelden.

 

Zu einem Tutorialvideo, wie Sie zur Anmeldung kommen und wie die Anmeldung genau funktioniert, kommen Sie hier!

 

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung.

Bei sprachlichem oder technischem Unterstützungsbedarf können Sie das Formular auch im Bürgerbüro ausfüllen. Wichtig! Bitte melden Sie sich zuvor telefonisch an.

Ab wann kann ich mein Kind für die Krippe anmelden?

 

Grundsätzlich ist eine Anmeldung nach der Geburt möglich. Sollten Sie einen Krippenbesuch irgendwann in Erwägung ziehen, ist es ratsam eine Anmeldung abzugeben.

 

Eine Anmeldung ist nicht verbindlich und kann bis zu 4 Monate vor der geplanten Eingewöhnung verschoben oder auch zurückgenommen werden.

Bekomme ich einen Platz in meiner Wunscheinrichtung?

 

Grundsätzlich prüfen wir neben dem Alter des Kindes, ob wir Ihre Wünsche berücksichtigen können. Allerdings hat jede Einrichtung eine gewisse Platzzahl, welche belegt werden kann. Deshalb haben wir folgende Kriterien bei der Verteilung der Kindergartenplätze

  • Geschwisterkind ist schon in der Einrichtung
  • Wunscheinrichtung
  • Bei nicht genügend Plätzen in der Wunscheinrichtung richten wir uns nach dem Zweitwunsch.
  • Sollte auch der Zweitwunsch aufgrund von zu wenig Plätzen nicht klappen, so werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

In der Krippe werden die Plätze nach Anmeldung, Wunschtermin und Alter des Kindes auf die jeweiligen Einrichtungen verteilt. Auch da bemühen wir uns, die Wunscheinrichtung zu ermöglichen.

Ist der Buchungskorridor, welchen ich bei der Anmeldung angegeben habe, nochmals veränderbar?

 

Grundsätzlich ja, allerdings innerhalb der Korridore der Einrichtung. Ebenso sind hierbei die zeitlichen Vorgaben durch die Einrichtung zu berücksichtigen.

Muss mein Kind am Mittagessen teilnehmen?

 

In der Krippe muss Ihr Kind am Mittagessen teilnehmen, da das gemeinsame Mittagessen zu unserem pädagogischen Profil gehört.

 

Im Kindergarten muss Ihr Kind Mittag essen, wenn das Kind in einer Ganztagsgruppe angemeldet ist oder wenn es die Einrichtung durchgehend länger als 14.00 Uhr besucht.

Kann ich mein Kind tageweise in der Krippe anmelden?

 

Nein, uns ist eine kontinuierliche Betreuung und ein guter Beziehungsaufbau zu jedem Kind wichtig. Dies zu gewährleisten ist bei einer tageweisen Betreuung nur schwer möglich.

Wann bekomme ich eine Platzzusage?

 

Für einen Krippen- und Kindergartenplatz bekommen Sie vier Monate vor Beginn der Eingewöhnung eine schriftliche Zusage von der aufzunehmenden Einrichtung.

 

Im April/Mai werden die Anmeldungen der Kinder an die jeweiligen Einrichtungen erteilt. Daraufhin erhalten Sie eine telefonische Auskunft durch die Einrichtungsleitung, dass Ihr Kind für einen Platz in der Einrichtung vorgesehen ist. Eine schriftliche Zusage erhalten Sie jedoch erst bis zu 4 Monate vor der geplanten Eingewöhnung, da bis zu diesem Zeitpunkt eine Platzzuweisung verschoben oder auch zurückgenommen werden kann.

 

Bei Hort und Kernzeit werden in der Regel alle angemeldeten Kinder aufgenommen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Eltern rechtzeitig informiert.

Wann kann ich die Einrichtungen besichtigen?

 

Einmal jährlich im Februar gib es einen „Tag der offenen Tür“ in den Kindergärten. Den Termin erfahren Sie aus dem Lauffener Boten. Ebenso werden Familien deren Kind im darauffolgenden Jahre drei Jahre alt bezüglich des Termins angeschrieben.

Der Termin findet an einem Samstag statt, so dass alle Erziehungsberechtigten die Möglichkeit haben, den Termin wahrzunehmen.

 

Damit Sie sich ein umfassendes Bild Ihrer Wunscheinrichtungen machen können, empfiehlt es sich im Vorfeld bereits die Einrichtungen online anzuschauen. Diese sind unter der Rubrik –Kindergärten - aufgeführt. Hierbei können Sie im Vorfeld abgleichen, ob die Öffnungszeiten und die päd. Schwerpunkte mit Ihrem Bedarf übereinstimmen.

 

Sollten Sie an diesem Termin verhindert sein, können Sie auch telefonisch einen Termin für eine Besichtigung vereinbaren.

Wie lange dauert die Eingewöhnung?

 

Wir gehen davon aus, dass eine Eingewöhnung im Kindergarten ca. 2 Wochen dauert.

 

In der Krippe kann die Eingewöhnung 4 – 6 Wochen dauern.

 

Nähere Infos finden Sie im Eingewöhnungsflyer.

Wann haben die Einrichtungen geschlossen?

 

Alle Einrichtungen der Stadt Lauffen a.N. haben 20 Schließtage sowie 2 pädagogische Tage, an denen die Einrichtungen geschlossen sind.

 

Für die Schulferien kann im Hort eine Ferienbetreuung pauschal für ein Schuljahr gebucht werden. Bitte beachten Sie aber die Schließtage der Horte, an denen auch keine Ferienbetreuung stattfindet.

Gibt es eine Kindergartenordnung?

 

Es gibt eine Kindergartensatzung sowie eine Gebührensatzung.

 

Bitte beachten Sie, dass die Großtagespflege sowie der Waldorfkindergarten eine separat Gebührensatzung haben. 

Die Gebührensatzung für das Waldorfstübchen und den Walddorfkindergarten finden Sie unter: https://waldorfcampus-hn.de/organisatorisches-kindertagesstaetten

 

Die Gebühren der Großtagespflegen können Sie direkt in den jeweiligen Einrichtungen erfragen.

Wer ist bei Fragen mein Ansprechpartner?

 

Bei Fragen schreiben Sie eine E-Mail an: anmeldung@lauffen-a-n.de

Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Anmeldung für die Waldorfeinrichtungen:

Die Anmeldung für den Waldorfkindergarten und die Waldorfkinderkrippe in Lauffen a. N. erfolgt zusätzlich direkt bei

 

Frau Stroh

Tel. 07131 / 58 95 170 oder

Mobil: 0162 / 40 81 223

Weiter Infos: http://waldorfcampus-hn.de/kindertagesstaetten/angebote/krippe-lauffen.html

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Flyer mit Infos zu den Kindertageseinrichtungen in Lauffen a.N