Bevölkerungsinfos
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Warnung der Bevölkerung bei Gefahrenlagen - Warnmittel Cell Broadcast ist aktiv
Seit 23.02.2023 ist in Deutschland neben der Alarmierung durch Sirenen, den Warn-Apps NINA, KATWARN, etc. ein weiteres Warnmittel aktiv: das sogenannte „Cell Broadcast“.
Diese Technik wird in anderen Staaten bereits schon seit einigen Jahren genutzt. Dabei handelt es sich um die Nutzung einer Alarmfunktion von Smartphones, die über ein Signal im Handynetz ausgelöst wird. Die Alarmfunktion ist werksseitig bereits in vielen Smartphones der aktuellen Generation verbaut. Voraussetzung zum Empfang ist dann lediglich eine aktuelle Version des Betriebssystems. Die Installation einer zusätzlichen App ist zum Alarmempfang nicht notwendig. Der Versand einer Warnmeldung über Cell Broadcast wird nicht durch ein erhöhtes Aufkommen an Mobilfunkgesprächen beeinflusst. Selbst wenn eine Gesprächseinwahl in einer Funkzelle wegen Überbuchung nicht möglich ist, hat dies keinen Einfluss auf die Datenübertragung einer Warnmeldung über Cell Broadcast.
Bei Auslösung des Alarms kann bestimmt werden, für welches Gebiet die Warnung gelten soll. Das Mobilfunknetz sendet den Alarm dann an alle Geräte, die sich im entsprechenden Gebiet an einem Mobilfunkmasten eingebucht haben. Sofern das jeweilige Gerät Cell Broadcast empfangen kann, gibt das Smartphone oder Tablet dann einen lauten Alarmton von sich und zeigt auf dem Sperrbildschirm eine Kurzmitteilung mit Informationen derjenigen Stelle an, welche die Warnung ausgelöst hat.
Bitte beachten Sie:
Ältere Mobiltelefone, die keine Smartphones sind und Smartphones älterer
Generation bzw. mit altem Betriebssystem können Cell Broadcast nicht empfangen.
Regelmäßige Update der Betriebssysteme von Mobilfunkendgeräten sind für die Empfangsfähigkeit von Cell Broadcast-Warnmeldungen notwendig.
Grundsätzlich kann der Empfang von Cell Broadcast-Warnmeldungen in Abhängigkeit vom Mobilfunkendgerät und der jeweiligen Software auf dem Mobilfunkendgerät individuell unterdrückt werden. Warnmeldungen mit der höchsten Warnstufe (Warnstufe 1) können in Cell Broadcast jedoch nicht unterdrückt werden.
Cell Broadcast wurde beim bundesweiten Warntag im letzten Dezember erfolgreichgetestet.
Cell Broadcast ergänzt die bestehenden Warn-Apps; es ersetzt diese aber nicht. Hintergrund ist die Tatsache, dass über Cell Broadcast nur eine begrenzte Anzahl an Zeichen übermittelt werden kann. Die Warn-Apps sind daher für weitergehende Informationen und Verhaltenshinweise weiterhin ein essenzieller Bestandteil der Warnkette.
Wann erfolgt eine Warnung über die Warn-Apps und über Cell Broadcast?
Eine Warnung kommt immer dann infrage, wenn von Gefahren- oder Schadenslagen eine größere (ggf. unbekannte) Anzahl an Personen in einem größeren Gebiet betroffen und eine zeitnahe Warnung nötig ist. Beispiele können (nicht abschließend) sein:
- starke Rauchentwicklung und/oder Gesundheitsgefährdungen durch Großbrände
- Ausbreitung von Schadstoffen in die Luft bei Unglücken mit gefährlichen Stoffen und Gütern
- Fund von Weltkriegsbomben / Fliegerbomben mit Evakuierung
- Nicht nur punktuelle oder kurzfristige Ausfälle der Stromversorgung
- Ausfall und/oder Verunreinigung der Trinkwasserversorgung
Weitere Informationen zu Cell Broadcast und Antworten zu den häufigsten Fragen sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu finden (https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/So-werden-Sie-gewarnt/Cell-Broadcast/cell-broadcast_node.html) . Dort ist auch ein Auszug einer Liste mit Endgeräten einzusehen, die aktuell Cell Broadcast empfangen können.
112 - Europaweiter Notruf
Trotz aller Sicherheit im täglichen Leben, ist man leider nicht zu 100% vor einem Notfall geschützt. Sollte trotz aller Vorsicht dennoch ein Notfall eintreten, zögern Sie nicht und setzen Sie unter der Nummer 1 1 2 einen Notruf ab.
Beim Notruf helfen Ihnen als Gedankenstütze die „ 5 W’s“:
-
Wo ist es passiert? (Nennen Sie hier die Örtlichkeit, Straße und ganz wichtig den Ort/Ortsteil)
-
Was ist passiert? (Feuer, Verkehrsunfall, Gasaustritt, medizinischer Notfall)
-
Wie viele Personen sind betroffen?
-
Welche Verletzungen liegen vor?
-
Warten auf Rückfragen (Beachten Sie, dass das Leitstellenpersonal den Notruf beendet!)
Auch über Mobiltelefon können Sie kostenfrei und ohne Vorwahl unter der 1 1 2 europaweit den Notruf erreichen.
Übersicht der europäischen Staaten, wo die Notrufnummer "112" gilt:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
112 - Notfallfax für Sprach-/Hörgeschädigte
Auch als hörgeschädigte oder sprachbehinderte Person können Sie in einem Notfall schnelle Hilfe "rufen".Hierzu müssen Sie nur das Notfallfax an die 1 1 2 senden.
Laden Sie sich am besten gleich die Faxvorlage herunter und drucken diese aus. Es empfiehlt sich hierbei, den oberen Teil des Notfallfax auszufüllen und dieses im Bereich Ihres Faxgerätes bereit zu legen.
Laden Sie sich hier die Faxvorlage als PDF herunter.
Hier gibt es weitere Informationen zum Notfallfax.
Blaulicht und Sondersignal
Vielleicht gerade erst richtig eingeschlafen, werden Sie plötzlich durch ein lautes Tatü-Tata der an Ihrem Haus vorbeifahrenden Feuerwehr, unsanft aus dem Schlaf gerissen.
Was für Gedanken schießen Ihnen in diesem Moment durch den Kopf?
- die kommen doch hoffentlich nicht zu uns?
- hoffentlich ist es nichts Schlimmes und die Feuerwehr kann rechtzeitig helfen?
- sind denn alle Familienangehörigen, sind denn die Kinder schon zu Hause?
- muss dieser Krach um diese Uhrzeit denn wirklich sein?
Dieser Krach muss sein! Denn wird die Feuerwehr zu einem Einsatz alarmiert, zählt jede Sekunde. Oft entscheiden hier Minuten über Leben und Tod oder über das Ausmaß des Schadens.
Aus diesem Grund muss die Feuerwehr im Alarmfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Der Gesetzgeber schreibt im Alarmierungsfall sogar eine sogenannte Hilfsfrist vor, innerhalb welcher die Einsatzstelle erreicht sein muss.
Bei der Einhaltung der Hilfsfristen ist es daher unabdingbar, dass die Feuerwehr mit ihren Großfahrzeugen die in der Straßenverkehrsordnung geregelten Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt.
Sonder- und Wegerechte gemäß § 35 und § 38 Straßenverkehrsordnung können aber nur mit eingeschaltetem Blaulicht und Sondersignal in Anspruch genommen werden. Es ordnet an: "Alle Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen." Das Blaulicht alleine ist hierfür nicht zulässig.
Aus diesem Grund haben Sie sicher Verständnis dafür, dass die Feuerwehr auch mal mitten in der Nacht Krach machen muss.
Feuerlöscher
Feuerlöscher - finden und richtig bedienen
Merken Sie sich dieses Symbol: Überall dort, wo Sie dieses Zeichen sehen, finden Sie einen Feuerlöscher. Unter Umständen finden Sie in einigen älteren Gebäuden auch noch das frühere Zeichen zur Feuerlöscherkennzeichnung: ein rotes Quadrat, darin ein großes, rotes "F" auf weißem Grund. Dieses Zeichen ist heute nicht mehr zugelassen und muss durch das besser verständliche Piktogramm ausgestauscht werden. Nehmen Sie Feuerlöscher niemals zum Spaß von der Wand oder aus dem Feuerlöscherschrank - manchmal ist mit der Entnahme des Feuerlöschers ein automatischer Feueralarm gekoppelt.
Löschen Sie immer mit, aber niemals gegen dieWindrichtung. So können Sie nicht nur mehr erkennen, ihnen bleibt auchdas Einatmen des giftigen Brandrauches erspart. Und auch dasLöschpulver des Feuerlöschers "staubt" und ist beim Einatmen nichtunbedingt "gesundheitsfördernd". | |
Beginnen Sie Ihren Löschangriff stets von vorne unten. Dasgilt gerade bei Flächenbränden. Wird ein Feuerlöscher einfach nur"drauf gehalten", können sich die Flammen seitwärts ausbreiten. | |
Tropf- oder Fließbrände (z.B. aus Tanks- oder Leitungen)immer von oben nach unten löschen. Sonst fließt immer brennendeFlüssigkeit in die Flammen nach. | |
Sollten Sie mehrere Feuerlöscher und Helfer zur Hand haben,löschen Sie nicht nacheinander, sondern gleichzeitig. Gemeinsam sindSie stark - und ein Entstehungsbrand hat keine Chance. | |
Auch wenn das Feuer vermeintlich gelöscht ist - behalten Siedie Brandstelle im Auge. Möglicherweise kommt es zu einer Rückzündung. | |
Unmittelbar nach dem Gebrauch müssen Feuerlöscher immer von Fachpersonal aufgefüllt und gewartetwerden. Das gilt auch, wenn nicht das gesamte Löschmittel verbrauchtwurde. Erst dann dürfen die Löscher wieder aufgehängt oder aufgestelltwerden. |
Jeder Feuerlöscher trägt das Datum der Endkontrolle. Wird er gewartet, wird darüber ein Prüfsiegel mit dem letzten Kontrolldatum aufgeklebt. Bitte prüfen Sie dieses Siegel oder das Endkontrolldatum.
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen. Zum Beispiel Kraft- oder Schmierstoffe, Fette, Lacke, Alkohol, Kerzenwachs, PVC, Teer, Paraffin.
Brennende Gase, zum Beispiel Propan, Methan, Wasserstoff, Erdgas, Stadtgas, Azetylen.
Brennende Metalle, wie zum Beispiel Magnesium, Aluminium, Kalium, Natrium, Lithium.
Diese Klasse gibt es nicht mehr - dies war einst die Brandklasse für Brände in elektrischen Niederspannungsanlagen (bis 1000 Volt)
Brandklasse F
Brände von Speiseölen und -fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittiergeräten und anderen Kücheneinrichtungen.
Welcher Feuerlöscher für was?
Sie sehen, ein ABC-Löscher kann bis auf Metallbrände nahezu jedes Feuer bekämpfen. In Pulverausführung ist er zudem recht preiswert. Pulverlöscher haben jedoch einen entscheidenden Nachteil: Wie der Name schon sagt, versprühen diese ein backpulverähnliches Löschmittel. Das dringt so ziemlich in jede Ritze und Pore ein und lässt sich nur schwer entfernen. Oft richtet das aufwirbelnde Löschmittel mehr Schaden an, als die Flammen selbst. Ganz besonders in Wohnbereichen sowie in Räumen, in denen viel Technik (Computer, Fernseher, etc.) stehen.
Sofern es Ihr Geldbeutel zulässt, sollten Sie deshalb prüfen, ob ein Schaum- oder evtl. ein Wasserlöscher für Ihre Zwecke ausreichen. Schaumlöscher sind in der Regel teurer, doch dieses Löschmittel lässt sich wesentlich einfacher entfernen. Für welchen Einsatzweck benötigen Sie Ihren Feuerlöscher? Vergleichen Sie selbst, lassen Sie sich ggf. von Fachfirmen beraten.
Und vergessen Sie nicht: Lieber einen preiswerten, geprüften Feuerlöscher, als gar keinen!
Brandklasse A | Brandklasse B | Brandklasse C | Brandklasse D | |
ABC-Pulverlöscher | Ja | Ja | Ja | Nein |
Pulverlöscher (Metall) | Nein | Nein | Nein | Ja |
Pulverlöscher (Spezial) | Nein | Ja | Ja | Nein |
Schaumlöscher | Ja | Ja* | Nein | Nein |
Wasserlöscher | Ja | Nein | Nein | Nein |
Kohlendioxidlöscher | Nein | Ja | Nein | Nein |
* ACHTUNG: Schaumlöscher dürfen nicht zur Fett- oder Ölbrand-Bekämpfung eingesetzt werden, es sei denn, es handelt sich um spezielle Fett-/Ölbrand-Feuerlöscher. Herkömmliche Schaumlöscher enthalten Wasser, was bei der Zumischung in brennendes Fett zu einer Fettexplosion führt!
Feuerlöscherseminar
Meistens sind sie rot, hängen oder stehen in Hausfluren, Kellern, Garagen oder Betriebsanlagen und vermitteln ein Sicherheitsgefühl. Aber durch das Herumstehen alleine kann im Ernstfall kein Feuer gelöscht werden. Mal ehrlich, wer hat sich denn schon mal wirklich bewusst mit dem vorhandenen Feuerlöscher, der Funktionsweise und der Anwendung beim Löschen befasst?
Um eben diesem Umstand zu begegnen, bietet die Feuerwehr Lauffen bereits seit mehreren Jahren ein Feuerlöscherseminar für Privatpersonen, Firmen, Institutionen und Vereine in Gruppen von 10 bis 20 Personen an.
Im Anschluss an das Feuerlöscherseminar erhalten alle Teilnehmer eine Ausbildungsbescheinigung, welche auch als Nachweis für Vereine (Übungsleiter) oder Betriebe vorgelegt werden kann.
Die Termine für die Feuerlöscherseminare werden jeweils rechtzeitig im Lauffener Bote und auf unserer Homepage veröffentlicht. Sollten Sie sich, als geschlossene Gruppe, Verein oder Betrieb außerhalb dieser Termine für ein Seminar interessieren, nehmen Sie doch einfach mit uns Kontakt auf.
Gefahren bei der Verwendung von Leinöl
Um Gartenmöbel aus Hartholz vor der Witterung zu schützen und auf Hochglanz zu bringen, findet Leinöl immer wieder Verwendung. Zum Auftragen und zur nachbehandlung werden dann oftmals textile Stoffe benutzt, welche mit dem Leinöl getränkt sind und von denen dann eine nicht unerhebliche Brandgefahr ausgeht.
Durch die chemischen Verbindungen im Leinöl, welche mit Sauerstoff eine Verbindung eingehen, kommt es in den getränkten und oftmals nur zusammengeknüllten Lappen zu einer Wärmeentwicklung, welche bis zur Entzündung des Stofflappens führen kann.
Nach der Arbeit mit Leinöl sollten Sie die benutzten Stofflappen auf einer nichtbrennbaren Fläche im Freien trocknen. Die getrockneten Lappen entsorgen Sie dann in einem luftdicht abgeschlossenen und nicht brennbaren Behältnis bei der Schadstoffsammlung. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz Ihres Wohnraumes, beachten Sie zwingend die Warn- und Anwendungshinweise auf den verwendeten Leinölgebinden.
Notruf 112
Grillen - Hinweise zum sicheren Grillen
Grillen im Freien, sei es im Garten oder an einem der öffentlichen Grillplätze, ist für Alt und Jung ein beliebtes Vergnügen. Damit es auch ein Vergnügen bleibt und nicht zum Gefahrenherd wird, sollten einige Regeln beachtet werden:
Achten Sie beim Aufstellen des Grills auf einen festen Standplatz und halten Sie einen ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien.
Beachten Sie die Windrichtung. Vergewissern Sie sich, dass keine Funken und Glut vom Wind verweht werden kann. Gerade im Bereich von öffentlichen Grillstellen, welche sich stellenweise in Parks oder Waldgebieten befinden, kann es durch Funkenflug zu gefährlichen Flächen-/Waldbränden kommen. Achten Sie in den trockenen Sommermonaten auf örtliche/regionale Verbote von offenen Feuerstellen in der freien Landschaft!
Behalten Sie den Grill immer im Auge und halten Sie immer eine Löschdecke, einen Eimer Sand oder einen Pulverlöscher bereit. Löschen Sie den Grill niemals mit Wasser! Der hierbei entstehende Wasserdampf kann zu gefährlichen Verbrühungen führen.
Kinder können Gefahren, wie z.B. Hitze, Stichflammen und Fettspritzer, beim Grillen nicht einschätzen. Halten Sie Ihre Jüngsten daher vom Grill oder offenem Feuer fern oder stellen Sie eine ausreichende Beaufsichtigung an der Feuerstelle sicher.
Leeren oder spritzen Sie niemals brennbare Flüssigkeiten oder flüssige Grillanzünder in offenes Feuer. Verwenden Sie nur handelsübliche feste Grillanzünder mit GS oder DIN Kennzeichnung. Benutzen Sie auf keinen Fall "Brandbeschleuniger" wie Benzin oder Spiritus. Hier kann es sonst zu einer blitzartigen Verpuffung kommen, welche im schlimmsten Fall zu schwersten Verbrennungen von Haut und Körper führen kann.
Stellen Sie beim Verlassen der Feuerstelle sicher, dass das Grillfeuer/die Glut vollständig gelöscht und die zurückbleibende Kohle vollständig erkaltet ist.
Bei der Verwendung von Elekktro- und Gasgrills achten Sie unbedingt darauf, dass die Leitungen und Anschlüsse intakt sind. Auch hier kann es beim Grillen durch defekte Stromleitungen (Stromschlag) und durch undichte Gasanschlüsse (Gasverpuffung) zu einer nicht zu unterschätzenden Gefahr kommen. Achten Sie darauf, dass die Anschlüsse und Leitungen nicht der Hitze des Grill ausgesetzt sind.
Sollte es trotz aller Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen dennoch beim Grillen zu Brandverletzungen kommen, kühlen Sie diese sofort mit viel Wasser ab. Decken Sie die Wunde dann möglichst keimfrei ab und begeben Sie sich sofort in ärztliche Behandlung. Für den Fall, dass sich das Feuer an der Grillstelle ausbreitet, versuchen Sie dieses in der Entstehung mit Sand oder dem Feuerlöscher selbst zu löschen. Setzen Sie sich hierbei jedoch keiner Gefahr aus und alarmieren die Feuerwehr. Sorgen Sie im freien Gelände/Wald dafür, das ein Einweiser für die anfahrenden Rettungskräfte bereit steht.
Notruf 1 1 2
Himmelslaternen
In den vergangene Jahren haben sich die als Himmelslaternen, Himmelsfackeln, Wunschlaternen Skyballons bekannten Flugkörper als wahre Hingucker bei Gartenfesten, Hochzeiten und Geburtstagsfeiern entwickelt.
Gefahren durch Himmelslaternen
Auch wenn die bis zu 500 Meter Höhe aufsteigenden Ballons ein faszinierendes Bild am Nachthimmel auslösen, kann eine solche Himmelslaterne zur echten Brandgefahr werden, da diese nur durch ein offenes Feuer angetrieben und ungesteuert vom Wind abhängig herumfliegen. Dieser Umstand kann gerade in der trockenen Sommerzeit zu einer Gefahr für Wälder, Felder, Wiesen und sogar Gebäude werden.
Im Jahr 2007 kam es z. B. in der Nähe von Freiburg zu einem durch eine Himmelslaterne ausgelösten Gebäudebrand mit einem Sachschaden von rund 250.000,- Euro. Der 10 jährige Dominik S. aus Siegen könnte noch am Leben sein, wenn es nicht am Pfingstsonntag 2009 durch eine Himmelslaterne zu einem Gebäudebrand in einem Mehrfamilienhaus gekommen wäre, in welchem Dominik mit seinen Eltern wohnte.
Wie das Innenministerium Baden-Württemberg in einer Presseerklärung vom 20.08.2008 mitteilt, dürfen Himmelslaternen in Baden-Württemberg nur mit Erlaubnis der Luftfahrtbehörde verwendet werden. Die Mini-Heißluftballons gelten als ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb und deren Aufstieg muss vom Regierungspräsidium erlaubt werden. Das ist aber in der Regel nicht möglich, da neben der Gefährdung des Luftverkehrs auch das unkontrollierbare Brandrisiko bei der Genehmigung berücksichtigt werden muss.
Leider wird von den Händlern der hauptsächlich im Internet vertriebenen Objekte nicht oder nur in den seltensten Fällen auf die Genehmigungspflicht und die möglichen Gefahren hingewiesen.
Verbot von Himmelslaternen in Baden-Württemberg
Polizeiverordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte ballonartige Leuchtkörper (Himmelslaternenverordnung)
Vom 24.01.2012.
Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 13 Satz 1 des Polizeigesetzes in der Fassung vom 13 Januar 1992 (GBL. S. 1) wird verordnet:
§ 1
Das Aufsteigenlassen von unbemannten ballonartigen Leuchtkörpern, bei denen der Auftrieb durch die von einer eigenen offenen Feuerquelle erwärmte Luft erzeugt wird und die insbesondere unter den Bezeichnungen "Himmelslaterne", "Kong-Ming-Laterne", "Sky-Laterne", "Skyballon", "Glückslaterne", "Wunschlaterne" oder "Fluglaterne" bekannt sind, ist verboten.
§ 2
Ornungswidrig nach § 18 des Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 dieser Verordnung unbemannte ballonartige Leuchtkörper aufsteigen lässt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft.
Stuttgart, den 24. Januar 2012
Gall, Innenminister von Baden-Württemberg
(Gesetzblatt vom 24. Febrauar 2012)
Kohlenmonoxid - eine tödliche Gefahr
Neben den Folgen beim Einatmen von gefährlichem Brandrauch, möchte Sie die Feuerwehr Lauffen auch auf die Gefahren beim Einatmen von Kohlenmonoxid aufmerksam machen.
Bei CO handelt es sich um ein geruchloses und farbloses Gas, welches sich beim Einatmen einer erhöhten Konzentration um ein Vielfaches stärker an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) bindet, als der in der Atemluft enthaltene Sauerstoff. Weil hierdurch die Aufnahme des lebensnotwendigen Sauerstoffs blockiert wird, kann es schnell zu einem Sauerstoffmangel kommen.
Symptome einer CO-Vergiftung können Kopfschmerzen, Atemstörungen und Übelkeit sein. Mit dem fortschreitenden Einatmen von CO, kann es zur Bewusstlosigkeit, Schädigungen an Herz und Gehirn oder sogar zum Tod kommen.
CO kann überall dort entstehen, wo an Feuerstätten kohlenstoffhaltige Brennstoffe nicht vollständig verbrannt werden.
Im Haushalt können wir
- an Kamin-/Ölofen
- an Heizungen, die mit Pellets, Öl, Gas oder Kohle betrieben werden
- an Gasboilern und Gasherden
- an offenen Kaminen
mit dem Austritt einer gefährlichen Konzentration von CO konfrontiert werden.
Um Fehlerquellen an Ihren Kamin- und Heizanlagen ausschließen zu können, lassen Sie diese regelmäßig durch einen Schornsteinfeger prüfen und durch einen Fachbetrieb warten. Sorgen Sie in den Räumlichkeiten für eine stetige Frischluftzufuhr. Kontrollieren Sie immer wieder die Abluftwege selber. Diese können nämlich von Tieren durch einen Nestbau behindert oder verschlossen werden. Verzichten Sie auf jeden Fall auf das Grillen mit offenem Feuer in geschlossenen Räumlichkeiten und nehmen Sie dort auch keine benzinmotorbetriebenen Gerätschaften in Betrieb.
Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen in Ihren Räumlichkeiten die Installation von Kohlenmonoxidwarnmeldern, welche in regelmäßigen Abständen die Umgebungsluft messen und bei einer CO-Konzentration ab 43 ppm, wie bei einem Rauchwarnmelder einen lauten Alarm auslösen.
Der Fachhandel berät Sie beim Kauf von Kohlenmonoxidwarnmeldern sehr gerne.
Sollte es bei Ihnen zum Auslösen Ihres CO-Warnmelders kommen oder stellen Sie die zuvor genannten Symptome fest und haben den Verdacht einer Co-Ausbreitung, zögern sie nicht lange. Machen Sie zur Frischluftzufuhr die Fenster auf, verlassen die Räumlichkeiten und wählen unter 112 den Notruf. Die Kräfte der Feuerwehr haben die Möglichkeit, gefahrenlos mit Ihrer Schutzausrüstung zur Kontrollmessung mit den Messgeräten ins Gebäude vorzugehen.
Rauchwarnmelder
Die gefährlichsten Mythen
"Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen."
Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach 2 Minuten tödlich sein.
"Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren."
Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur 2 Minuten Zeit hat - besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.
"Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher."
Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet.
"Steinhäuser brennen nicht."
Das brauchen Sie auch nicht! Schon Ihre Gardine, die Tapete oder ca. 100g Schaumstoff, beispielsweise in Ihrer Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen.
"Rauchmelder sind zu teuer."
Ein Rauchmelder ist das beste Mittel zum vorbeugenden Brandschutz im eigenen Haushalt. Täglich sterben in Deutschland 2 Menschen bei Bränden. Wieviel ist Ihnen Ihr Leben wert? Und zugegeben: die paar Euro sind bestimmt drin.
Die Brandgefahr ist nie zu unterschätzen
Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Und Brände werden in Privathaushalten vor allem nachts zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.
Brandtote sind Rauchtote
Fast alle Brandtoten fallen nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer, die während der Schwelbrandphase entstehen. 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid - schon wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich.
So leicht installiert man Rauchmelder
Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren. Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: ein Rauchmelder pro Etage. Ganz nach Ihrer Wohnsituation können Sie mit mehreren Geräten einen optimal erweiterten Schutz erreichen. Als Richtlinie für den Mindest- und den erweiterten Schutz finden Sie hier als Beispiele eine Kleinwohnung, eine 3-Zimmer-Wohnung und ein mehrstöckiges Wohnhaus.
Rauchmelder in einer Kleinwohnung
Mindest- und bei Zimmergrößen bis 60 qm auch ausreichender Schutz ist ein Rauchmelder in Zimmermitte. Bei größeren Einzimmerwohnungen empfiehlt sich ein weiteres Gerät.
Rauchmelder in einer 3-Zimmer-Wohnung
Für den Mindestschutz installieren Sie einen Rauchmelder in möglichst zentraler Position, normalerweise im Flur sowie im Schlaf- und Kinderzimmer. Rauchmelder sollten im Flur in Küchentürnähe und/oder in der Küche mit Stummschaltung installiert werden. Optimalen Schutz erzielen Sie mit je einem Rauchmelder pro Zimmer und Flur.
Rauchmelder in einem mehrstöckigen Haus
Für den Mindestschutz installieren Sie einen Rauchmelder pro Stockwerk in möglichst zentraler Position, normalerweise im Flur sowie im Schlaf- und Kinderzimmer. Optimalen Schutz erzielen Sie, indem Sie jedes Zimmer und den Flur in jedem Stockwerk mit je einem Rauchmelder ausrüsten. Dabei sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.
Darauf sollten Sie achten:
Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:
Befestigen Sie Rauchmelder
- immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt,
- an der Decke in der Raummitte, bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt,
- nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft,
- nicht in der Dachspitze,
- nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht (z.B. Bad, Küche).
Und was ist mit der Küche?
Installieren sie einen gewöhnlichen Rauchmelder im Flur in Küchentürnähe und / oder verwenden Sie in der Küche einen Rauchmelder mit Stummschaltung.
Ich bin hörgeschädigt, wie kann ich mich schützen?
Der Handel bietet für hörgeschädigte spezielle Rauchmelderlösungen an. Fragen Sie im Fachhandel mal danach.
Silvester - Sicherheitstipps
Die Statistiken zeigen alljährlich, dass die Feuerwehren und Rettungsdienste, zum Jahreswechsel besonders häufig zum Einsatz ausrücken müssen. Verletzungen und Brände, oftmals hervorgerufen durch ein unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder die Benutzung von nicht zugelassenen Knallkörpern, machen dann den Einsatz der Rettungskräfte erforderlich.
Die Feuerwehr Lauffen rät Ihnen deshalb:
- Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit einer Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung.
- Achten Sie darauf, dass Sie Feuerzeuge und Streichhölzer stets getrennt von den Feuerwerkskörpern aufbewahren, bzw. bereitstellen.
- Halten Sie in der Silvesternacht Fenster und Balkontüren geschlossen.
- Lagern Sie keine (leicht) brennbaren Gegenstände auf Ihren Terrassen oder Balkonen ab.
- Lassen Sie angezündete und nicht explodierte Feuerwerkskörper unbedingt liegen. Verzögerte Explosionen können nicht ausgeschlossen werden.
- Achten Sie beim Abbrennen der Feuerwerkskörper darauf, dass andere Menschen oder aber auch Tiere nicht gefährdet werden.
- Zünden Sie die Silvesterraketen oder Böller nur in einer geeigneten Umgebung (Straße, Freiflächen, etc.) und nicht mitten in einer Menschenmenge.
- Raketen immer senkrecht nach oben starten lassen.
- Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Notfall kommen, alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr und den Rettungsdienst.
Notruf 1 1 2
Weihnachtszeit - Sicherheitstipps
Das flackernde Licht einer Kerze verbreitet schon seit je her in unseren Wohnungen eine besinnliche Stimmung in der Advents- und Weihnachtszeit.
Leider aber sind genau in dieser Zeit, jedes Jahr erhebliche Personen- und Sachschäden durch Brände von Christbäumen und Adventsgestecken zu beklagen.
Damit Sie die Advents- und Weihnachtszeit sorgenlos erleben können, hier ein paar Tipps der Feuerwehr Lauffen:
- Stellen Sie Kerzen und Adventsgestecke auf eine feuerfeste Unterlage.
- Kerzen gehören immer in eine standfeste und nicht brennbare Halterung.
- Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen.
- Stellen Sie sich ein geeignetes Kleinlöschgerät (z. B. Wassereimer, Gießkanne, etc.) bereit.
- Achten Sie beim Abbrennen der Kerzen darauf, dass die Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien in der Umgebung (z. B. Vorhänge, Polstermöbel, etc.) eingehalten werden.
- Stellen Sie keine Kerzen an Orten mit starker Zugluft auf.
- Verwenden Sie nur tropffreie Wachskerzen an Ihren Gestecken und Ihrem Weihnachtsbaum.
- Plazieren Sie Ihre Kerzen am Christbaum mit genügend Abstand zu höherliegenden Ästen und zünden Sie die Kerzen immer von oben nach unten an und löschen diese in umgekehrter Reihenfolge.
- Stellen Sie Ihren Weihnachtsbaum standsicher auf und sichern Sie ihn ggf. gegen Umkippen.
- Denken Sie daran, dass Tannenzweige von Tag zu Tag immer mehr austrocknen. Im Brandfall brennen diese dann explosionsartig ab. Entfernen Sie deshalb rechtzeitig ausgetrocknete Zweige
- Löschen Sie vor dem Schlafengehen oder dem Verlassen des Zimmers oder der Wohnung grundsätzlich alle Kerzen und schalten Sie auch die elektrische Weihnachtsbeleuchtung aus.
- In Haushalten mit Kindern empfiehlt sich die Nutzung von elektrischen Kerzen. Diese sollten jedoch den VDE-Bestimmungen entsprechen.
Sollte es trotz aller Vorsicht dennoch zu einem Brand kommen, alarmieren Sie sofort die Feuerwehr.
N o t r u f 1 1 2
Straße freihalten! Wir helfen - wenn Sie uns lassen
Leider kommt es immer wieder vor, dass Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nicht auf dem schnellsten Weg die Einsatzstelle anfahren können, da der Weg durch behindernd abgestellte Fahrzeuge versperrt wird. Sicherlich ist es in der heutigen Zeit in städtischen Gebieten oftmals schwierig einen Parkplatz zu finden. Gedanken wie "das passt schon " oder "es wird ja jetzt grad nichts passieren" sind beim Abstellen eines Fahrzeuges an kritischen Stellen, fehl am Platz.
Deshalb bitten wir Sie eindringlich die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten
- Beachten Sie beim Abstellen Ihres Kfz, dass die Mindestdurchfahrtbreite der Fahrbahn mindestens 3,05 Meter betragen muss. Ist die Durchfahrtbreite nicht mehr gewährleistet, handelt es sich hier um ein automatisches Haltverbot.
- Denken sie daran, dass auch ein kurzes Halten im Haltverbot (VZ 283 StVO) verboten ist.
- Das Parken in einem Abstand von weniger als 5 Metern vor Kreuzungen und Einmündungen ist unzulässig. Unsere Fahrzeuge - besonders eine Drehleiter, die für die Menschenrettung wichtig ist, hat einen großen Wendekreis.
- Parken Sie Ihr Kfz nicht vor oder innerhalb amtlich gekennzeichneter Feuerwehrzufahrten oder auf Feuerwehraufstellflächen.
- Stellen Sie mit Ihrem Fahrzeug keine Hydranten auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand zu.
Denken Sie daran: Mit gegenseitiger Rücksicht im Straßenverkehr können die Einsatzfahrzeuge die Einsatzstelle schneller erreichen. Und vielleicht kommen Sie ja auch einmal in die Lage, in der Sie froh sind, wenn die angeforderte Hilfe ohne Behinderungen schnell bei Ihnen sein kann.