Bläserinnen und Bläser der Lauffener Stadtkapelle

Vereine & Verbände

Gewerbeverein Lauffen

Gewerbeverein Lauffen

Gewerbeverein e.V. Lauffen a. N.

Internet: www.gewerbeverein-lauffen.de

Erste(r) Vorsitzende(r):
Thomas Oliver Huber
Körnerstraße 33
74348 Lauffen a.N.
Tel.: 07133 98700
E-Mail: info@gewerbeverein-lauffen.de

Logo des Vereins Gewerbeverein e.V. Lauffen a. N.

2. Vorsitzender:

Jörg Weiß

 

 

Lange Str. 31,

74348 Lauffen a.N.

Tel. 07133 2069833

Kassierer:

Claus Kohler

 

 Bahnhofstraße 54

74348 Lauffen a.N.

 

Schriftführerin:

Sabrina Jonak

 

Ausschussmitglieder:

 

Dorothea Seth

 

 

 

Hendrik Menold

 

 

 

Marco Siegmund

 

 

 

Tamara Otto

 

 

 

 

 


 
Zweck und Aufgaben:


Mit der Gemeindeverwaltung Kontakt halten, um die Anliegen des Handels, des Gewerbes und der freien Berufe zu kommunalen Fragen rechtzeitig vorzutragen und vertreten zu können.


Die Mitglieder über Fragen der Gemeindeverwaltung stets aufzuklären.

Durch gemeinsame Werbeaktionen den Konsumenten auf das örtliche Angebot aufmerksam zu machen.


Durch Vortragsveranstaltungen den Mitgliedern eine berufliche und allgemeine Weiterbildung zu ermöglichen.


Stärkung des örtlichen Gewerbes durch gemeinsame Aktionen, Kontakt und Interessenvertretung bei den öffentlichen Institutionen.

Die Belange des örtlichen Fremdenverkehrs wahrzunehmen.


Den Gemeinschaftssinn durch geselliges Beisammensein zu pflegen.

 
Geschäftsjahr:


Das Geschäftsjahr geht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

 
Mitgliedschaft:


Mitglied des Vereins können werden:

  • Gewerbetreibende aller Art
  • freiberuflich Schaffende

 

Voraussetzung ist der Firmensitz in Lauffen/N.

 
Über die Aufnahme entscheidet nach Antragstellung der Ausschuß. Kündigung ist möglich:

  • durch schriftliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Schluß des Geschäftsjahres.
  • durch Tod.
  • durch Auflösung bei juristischen Personen oder Personengesellschaften zum Schluß des Geschäftsjahres in dem die Auflösung oder das Erlöschen wirksam geworden ist.
  • durch Ausschluss, der wegen grober Verletzung der Mitgliedschaftspflichten und des Vereinsansehens sowie Verweigerung der Beitragszahlung nach der zweiten Mahnung vom Ausschuss auszusprechen ist.
  • durch Auflösung des Vereins.

 

Organe des Vereins:

  • der Vorsitzende
  • dessen Stellvertreter
  • Schriftführer
  • Kassier
  • Ausschuß
  • Mitgliederversammlung

 
Pro Geschäftsjahr hat mindestens eine Mitgliederversammlung stattzufinden. Diese ist unabhängig von der Anzahl der Anwesenden mit einfacher Stimmenmehrheit beschlußfähig. Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt mindestens zwei Wochen vor Termin, Anträge müssen mindestens sechs Tage vor der Versammlung beim Vorsitzenden eingehen. Für alle Sitzungen und Versammlungen ist ein Protokoll durch den Schriftführer anzufertigen.