Virtueller Lauffener Bote

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 11.04.2025

Der Hund - der beste Freund des Menschen

Hinweise für ein gutes Miteinander – Verantwortungsvolle Tierhaltung in unserer Stadt

Damit sich alle Bürgerinnen und Bürger sowie unsere tierischen Begleiter wohlfühlen, bitten wir um Beachtung einiger wichtiger Hinweise zur Tierhaltung im Stadtgebiet.

Sicherheit und Rücksichtnahme

Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für andere ausgeht. Besonders bei Hunden ist es wichtig, auf ein friedliches Verhalten und eine angemessene Lautstärke zu achten – dauerhaftes Bellen kann für die Nachbarschaft sehr störend sein. Auf öffentlichen Kinderspielplätzen und Liegewiesen dürfen Hunde grundsätzlich nicht mitgeführt werden – ausgenommen davon sind selbstverständlich Blindenhunde.

Leinenpflicht im Stadtgebiet

In bebauten Ortsteilen gilt: Hunde sind auf allen öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen. Diese Regelung schützt nicht nur Spaziergänger und Verkehrsteilnehmer, sondern auch die Hunde selbst vor möglichen Gefahren.

Leinenpflicht
Leinenpflicht

Rücksicht im Wald

Auch wenn im Wald kein genereller Leinenzwang besteht, appellieren wir an die Verantwortung aller Hundebesitzer: Führen Sie Ihren Hund auch hier an der Leine – aus Rücksicht auf Kinder und andere Erholungssuchende. Selbst freundliche Hunde können bei anderen Menschen Unsicherheit oder Ängste hervorrufen.

Freilauf nur unter Aufsicht

Im Außenbereich außerhalb des Stadtgebiets dürfen Hunde frei laufen – aber nur unter direkter Aufsicht einer Person, die jederzeit auf das Tier einwirken kann. So wird sichergestellt, dass weder Menschen noch andere Tiere gefährdet werden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund keine öffentlichen Flächen oder fremde Grundstücke verunreinigt.

Keine Autofahrten auf gesperrte Feldwege

Leider kommt es immer wieder vor, dass gesperrte Feldwege mit dem Auto befahren werden, um dort mit dem Hund spazieren zu gehen. Wir weisen darauf hin, dass Wege mit dem Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) ausschließlich für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Auch zu Hause gilt Verantwortung

Ob im Garten oder in der Wohnung – Tiere sollen sich wohlfühlen, ohne dabei andere zu stören. Auch im privaten Bereich gilt es, auf Ruhe, Sauberkeit und Sicherheit zu achten.

Zwingerhaltung – gesetzliche Anforderungen

Für die Haltung von Hunden im Zwinger gelten gesetzliche Mindestanforderungen. Diese dienen dem Wohl des Tieres und müssen eingehalten werden. Bei Fragen hierzu hilft Ihnen das Ordnungsamt im Bürgerbüro gerne weiter – telefonisch unter 20770.

Wir danken allen Tierhalterinnen und Tierhaltern für ihr verantwortungsvolles Handeln – für ein harmonisches Zusammenleben in unserer Stadt!

Eine von 56 Hundekotstationen im Stadtgebiet und Außenbereich
Eine von 56 Hundekotstationen im Stadtgebiet und Außenbereich

Und bitte denken Sie daran, die Hundekotstationen zu nutzen: Im Stadtgebiet und in den angrenzenden Außenbereichen gibt es insgesamt über 50 Hundestationen, an denen Sie frische Beutel ziehen oder einen benutzten Beutel entsorgen können. Natürlich tut es auch jedes andere Behältnis das Sie vor Ort oder auch zu Hause entsorgen können.