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Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 08.04.2025

Kommunale Finanzen machen Haushaltssperre notwendig

Haushaltslage der Stadt Lauffen a.N. – Zusammenfassung und Ausblick

Der Haushaltsplan 2025 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.02.2025 beschlossen. Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamt Heilbronn liegt zwischenzeitlich vor und fordert eine konsequente Haushaltskonsolidierung.

Der Ergebnishaushalt der Stadt Lauffen a.N. weist für das aktuelle Haushaltsjahr ein Defizit von 1.131.400 € auf. Schon im Vorjahr konnte kein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden – das damalige Minus lag bei 2.688.900 €. Zur Deckung des daraus resultierenden Zahlungsbedarfs mussten liquide Eigenmittel aus der Rücklage entnommen werden. Diese sind nun auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbestand gemäß § 22 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) abgesunken. Damit steht fest: Künftige Zahlungsbedarfe sowie Investitions-ausgaben können nicht mehr aus Eigenmitteln finanziert werden. Die Stadt steht vor einem strukturellen Defizit – verursacht durch steigende Anforderungen an die Kommunen sowie allgemeine Kostensteigerungen. Auch für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 geht die Finanzplanung, auf Basis aktueller Prognosen, weiterhin von negativen Jahresergebnissen aus. Für das Jahr 2028 wird sogar ein Defizit von etwa 3 Millionen Euro erwartet. Bereits im Haushaltserlass des Landratsamts Heilbronn zum Haushalt 2024 wurde darauf hingewiesen, dass mit den derzeit geplanten Ergebnissen das Ziel des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR), den Ressourcenverbrauch zu erwirtschaften, nicht erreicht wird. Die Stadt ist daher angehalten, Maßnahmen zur Haushaltsstabi-isierung konsequent umzusetzen. Das Landratsamt unterstützt die Fortführung des begonnenen Konsolidierungsprozesses.

Finanzierung der Investitionen und weitere Maßnahmen

Die geplanten Investitionen können – neben Fördermitteln und Erlösen aus Grundstücksverkäufen – nur durch zusätzliche Kreditaufnahmen realisiert werden. Die Rechtsaufsicht hat jedoch betont, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt gewahrt bleiben muss. Investitionen dürfen daher nur im Rahmen der tatsächlich verfügbaren Mittel erfolgen.

Im Rahmen einer internen Klausur und unter Einbeziehung der Mitarbeitenden wurde eine Maßnahmenliste zur Haushaltskonsolidierung erarbeitet, die Ende Februar im Gemeinderat beraten wurde. Diese soll nun schrittweise umgesetzt werden.

Steuererträge und Einnahmepotenziale

Die Erwartungen an eine Verbesserung der Gewerbesteuereinnahmen haben sich bislang nicht erfüllt. Bei anhaltender wirtschaftlicher Stagnation ist sogar mit weiteren Rückgängen zu rechnen. Die Grundsteuererträge bewegen sich derzeit im Rahmen der Planungen, doch laufende Widerspruchsverfahren und mögliche Anpassungen von Bodenrichtwerten könnten zu Änderungen führen.

Auch bei anderen Realsteuern sowie bei den Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sind keine nennenswerten Einnahmesteigerungen zu erwarten. Ohne tiefgreifende Einsparungen auf der Ausgabenseite lässt sich das bestehende Defizit daher nicht beheben. Die bislang ausgearbeiteten Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen und Senkung der Ausgaben ermöglichen Einsparungen in Höhe von etwa 500.000 €.

Ziel: Dauerhafte Entlastung des Haushalts

Um das strukturelle Defizit langfristig abzubauen, sind allerdings Einsparungen von rund 1 Million € jährlich notwendig. Angesichts steigender Personal- sowie Sachkosten, verbunden mit höheren Umlagen an Landkreis und Zweckverbände, wird der finanzielle Druck weiter steigen. Die zunehmenden Aufgaben der Kommunen verschärfen die Haushaltslage zusätzlich.

Gemäß § 29 GemHVO wurde deshalb eine haushaltswirtschaftliche Sperre beschlossen: Der Gemeinderat hat am 02.04.2025 eine Haushaltssperre in Höhe von 10 % aller Ansatzwerte verhängt. Die betroffenen Stellen und Einrichtungen wurden von der Finanzverwaltung über die Umsetzung und Höhe der gekürzten Budgets informiert. Innerhalb der einzelnen Produkte können Minderausgaben durch Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Ist eine Kürzung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen nicht möglich, müssen Kompensationen in anderen Bereichen erfolgen.

Allgemeine Entwicklung der Kommunalfinanzen

Der Gemeindetag Baden-Württemberg warnte in seiner Pressemitteilung vom 01.04.2025 eindringlich vor der kritischen Finanzlage vieler Kommunen. Laut Präsident Steffen Jäger sei eine strukturelle Stabilisierung kommunaler Haushalte dringend erforderlich. Die Ausgaben steigen – vor allem bei den vom Bund und Land übertragenen Aufgaben – deutlich schneller als die Einnahmen. So stiegen die laufenden Verwaltungsausgaben in Baden-Württemberg im Jahr 2024 im Schnitt um 11 % (darunter +10 % bei Personal- und +9 % bei Sachkosten). Dem gegenüber steht ein nur geringer Anstieg der Einnahmen um rund 3 %. Besonders problematisch: Die Gewerbesteuereinnahmen sind landesweit um 2 % zurückgegangen.