Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 28.03.2025
Landesweites Beleuchtungsverbot wird umgesetzt
Fassadenbeleuchtung der Rathausinsel wird abgeschaltet
Die Neuregelungen aus dem Naturschutzgesetz zur Außenbeleuchtung an öffentlichen Gebäuden traten am 1. April 2021 vollständig in Kraft. Zum Schutz der Insekten und weiterer lichtsensibler Tierarten ist damit die Fassadenbeleuchtung an öffentlichen Gebäuden nur noch eingeschränkt möglich.
In den Sommermonaten soll eine Beleuchtung an Rathäusern, Schlössern und weiteren öffentlichen Gebäuden ganz unterbleiben, im Winter vom 1. November bis zum 31. März bis 22 Uhr möglich sein. Kirchen sind von der Regelung nicht betroffen.
Zur Umsetzung des Beleuchtungsverbots wird die Objektbeleuchtung der Rathausinsel Ende März abgeschaltet. Die Grundbeleuchtung der Verkehrsflächen im Rathaushof wird auch weiterhin gewährleistet.
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