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Landratsamt Heilbronn

Landratsamt Heilbronn | Kast, Ingrid | 10.03.2025

Das Landratsamt informiert:

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Kurz und bündig – der Pflegestützpunkt informiert
Entlastungsleistung – was ist das eigentlich?

Viele Pflegebedürftige werden zu Hause betreut und gepflegt. Das kann für pflegende Angehörige kraftraubend und zeitintensiv sein. Um Pflegende zu entlasten und die Autonomie von Pflegebedürftigen zu fördern, gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag. Personen, die zuhause gepflegt werden und mindestens einen Pflegegrad 1 nachweisen können, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro. Im Dezember 2024 passte die Landesregierung die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) an. Damit wurde eine weitere Tür für die Erbringer von Unterstützungsangeboten im Alltag geöffnet. Bislang waren diese Angebote in der Regel an Trägerstrukturen oder Serviceangebote mit beschäftigtem Personal gebunden. Nun können Pflegebedürftige auch von ehrenamtliche Einzelhelferinnen und Einzelhelfern betreut werden. Wie genau die Entlastungsleistung im Einzelfall optimal genutzt werden kann, welche Anbieter in Frage kommen, welche Voraussetzungen beim Einsatz einer ehrenamtlichen Einzelhelferin und Einzelhelfer vorliegen müssen und wie diese Leistungen abgerechnet werden, dazu informiert der Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn. Der Pflegestützpunkt des Landkreises Heilbronn in der Lerchenstraße 40 ist telefonisch unter 07131 994-7178 oder -430 erreichbar. Der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Brackenheim, Maulbronner Straße 15, ist unter 07135 9699-500 oder -501 und der Pflegestützpunkt im Gesundheits-zentrum Möckmühl, Hahnenäcker 1, unter 07131 994-8048 oder -6843 zu erreichen. Interessierte können sich auch per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de an die Pflegestützpunkte wenden.

Nähere Informationen auch unter www.pflegestützpunkt-landkreis-heilbronn.de.