Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 18.02.2025
Allgemeinverfügung der Stadt Lauffen a.N. zur Aufhebung der Grundsteuerbescheide mit fehlerhaften Hebesätzen
Stadt Lauffen a.N. Landkreis Heilbronn
Aktenzeichen: Az.: 965.00
Allgemeinverfügung der Stadt Lauffen a.N.
zur Aufhebung der Grundsteuerbescheide mit fehlerhaften Hebesätzen
Die Stadt Lauffen a.N. erlässt aufgrund von § 51 Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG) i.d.F. vom 13.06.2023 (GBl. 2023, S.170) i.V.m § 129 und § 118 Abgabenordnung (AO) folgende Allgemeinverfügung:
1. Die Grundsteuerbescheide vom 28.01.2025, mit den fehlerhaften Grundsteuerhebesätzen (Grundsteuer A 295 v.H., Grundsteuer B 730 v.H.), werden aufgehoben.
2. Diese Verfügung gilt gem. § 122 Abs. 4 Satz 4 Abgabenordnung (AO) am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Begründung
Die fehlerhaften Grundsteuerbescheide wurden versehentlich durch das Rechenzentrum versendet. Beim Druck der fehlerhaften Bescheide wurden die Grundsteuerhebesätze für Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (Grundvermögen) vertauscht.
Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Lauffen a.N. wurden gemäß Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Gemeinderatsbeschluss vom 04.12.2024, öffentlich bekanntgemacht am 05.12.2024) für die Grundsteuer A auf 730 v.H. und die Grundsteuer B auf 295 v.H. festgesetzt.
Die korrekten Grundsteuerbescheide, ebenfalls mit Datum 28.01.2025, wurden am 27.01.2025 versendet.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bürgermeisteramt Lauffen a.N., Steueramt, Rathausstraße 10, 74348 Lauffen a.N., erhoben werden.
Lauffen a.N., den 18.02.2025
gez. Pfründer
Bürgermeisterin
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