Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 18.02.2025
Grundsteuer 2025: Fehlerhafte Bescheide durch das Rechenzentrum versendet
In den vergangen 14 Tagen wurden versehentlich durch das Rechenzentrum fehlerhafte Grundsteuerbescheide für Lauffen a.N. versendet. Bei diesen Bescheiden wurden die Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B vertauscht. Es ist davon auszugehen, dass alle falschen Grundsteuerbescheide in den Versand gekommen sind.
Die richtigen Hebesätze betragen, entsprechend des Gemeinderatsbeschluss vom 04.12.2024, für die Grundsteuer A 730 v.H. und für die Grundsteuer B 295 v.H.. Die korrekten Steuerbescheide, ebenfalls mit Datum vom 28.01.2025, wurden ab dem 27.01.2025 versendet. Die fehlerhaften Steuerbescheide wurden durch die am 18.02.2025 öffentlich bekanntgemachte Allgemeinverfügung aufgehoben. Die zum 15.02.2025 fällige Grundsteuerrate ist in Höhe des korrekten Bescheids fällig.
Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen. Für Rückfragen steht ihnen die Stadtkämmerei zur Verfügung (Tel. 07133 / 106-0).
Die Stadtkasse bittet die eingerichteten Daueraufträge zu überprüfen und anzupassen. Durch die Grundsteuerreform zum 01.01.2025 haben sich die Grundsteuerbeträge geändert.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie unter www.grundsteuer-bw.de sowie auf der Homepage der Stadt Lauffen.
Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid steht Ihnen Frau Marquardt, Steueramt (Tel. 07133 – 106 24, marquardtsg@lauffen-a-n.de) zur Verfügung.
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