Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 17.02.2025
Bau - und Umweltausschuss Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 05.02.2025
Bausachen
a) Neubau eines Einfamilienhauses, hier: Beantragung einer Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze und Nichteinhaltung der Gestaltungsvorschriften auf dem Grundstück Lehnerstraße 6
Der Bauherr plant die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Lehnerstraße 6 mit einer vorgebauten Gitterwand zur Fassadenbegrünung. Das Gebäude wird um 2 Meter über die Baugrenze hinaus nach hinten geschoben. Die Fassade des Vorhabens soll in Form einer Gitterwand zur Fassadenbegrünung errichtet werden. Im Gebiet ist eine Überschreitung des Baufensters bereits zugelassen worden, daher wird dem Vorschlag hier ebenfalls zugestimmt. Der Fassadenbegrünung wird ebenfalls zugestimmt.
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, hier: Beantragung einer Befreiung wegen Änderung der Firstrichtung auf dem Grundstück Karlstraße 85
Der Bauherr plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Baugrundstück Karlstraße 85. Das geplante Vorhaben weist eine Firstrichtung senkrecht zur im Bebauungsplan vorgegebenen Firstrichtung auf. Im betreffenden Gebiet weichen mehrere Gebäude von der festgesetzten Firstrichtung ab. Daher kann auch hier davon abgewichen werden, zumal das Gebäude dadurch als straßenbegleitende Bebauung das im Zusammenhang stehende Ortsbild wahrt. Dem Vorschlag wird zugestimmt.
c) Nutzungsänderung: Einbau einer Wohnung in eine bestehende Scheune auf dem Grundstück Karlstraße 22
Die Bauherrschaft plant den Einbau einer Wohnung in eine bestehende Scheune auf dem Grundstück Karlstraße 22. Die Kubatur des Gebäudes wird hier nicht verändert, das Straßenbild bleibt gleich, dem Vorhaben wird daher zugestimmt.
d) Erweiterung bestehendes Wohnhaus, Erstellung Carport, hier: Beantragung einer Befreiung wegen Überschreitung des Baufensters und Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Dachneigung auf dem Grundstück Karlstraße 53
Die Bauherrschaft plant die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und die Erstellung eines Carports auf dem Grundstück Karlstraße 53. Die Errichtung des Carports soll außerhalb des Baufensters erfolgen, eine Ausnahmeregelung hierfür ist vom Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen. Am Hauptgebäude ist zudem die Errichtung einer Dachgaube mit einer vom Bebauungsplan abweichenden Dachneigung geplant. Im Gebiet wurden bereits Abweichungen von den Vorgaben der Dachneigungen für Gauben abgewichen, daher wird der vorliegenden Abweichung ebenfalls zugestimmt.
Verschiedenes
1. Lärmaktionsplan
Herr Kenngott berichtet über einen weiteren Schritt der Umsetzung des Lärmaktionsplans durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Heilbronn. Neben der Ilsfelder Straße gilt jetzt aus Lärmschutzgründen auch in der Stuttgarter Straße, Seestraße, Uferstraße und Kiesstraße (LL1103) durchgehend Tempo 30. Das Landratsamt wird hier mit Sicherheit regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchführen.
Auf Nachfrage von StR Breischaft berichtet Herr Kenngott, dass auf Höhe der Polizei in der Stuttgarter Straße ein eingeschränktes Halteverbot (VZ 286 StVO) angebracht wurde.
Auf Nachfrage von StR Schiefer berichtet Herr Kenngott, dass die Verkehrsschaukomission entschieden hat, die 30-er Zone in der Ilsfelder Straße nicht bis Ortsausgang zu führen aufgrund der Einmündung in den Feldweg.
2. Stadtmobil - Treffen bzgl. Carsharing Auto
Bürgermeisterin Pfründer berichtet darüber, dass die ZEAG ihre Carsharing Autos abgibt und die Firma Stadtmobil dies übernehmen wird. Hier wird nach Lösungen gesucht und werden Gespräche geführt, ob und wie eine Beteiligung seitens der Stadt in Zukunft aussehen kann. Letztes Jahr gab es 27 private Buchungen,
also sehr wenige. Es wird nicht leicht sein, überhaupt einen Anbieter zu finden, der ohne wirtschaftliche Beteiligung der Stadt ein Fahrzeug stellt. Hinzu kommt in diesem und im nächsten Jahr die nicht nutzbare Ladestation am Rathaus, wenn die Rathausbrücke saniert wird.
Auf Nachfrage von StR Seyb ergänzt Bürgermeisterin Pfründer, dass es ebenfalls wieder ein E-Fahrzeug werden soll.
Weitere Artikel:
- Allgemeinverfügung der Stadt Lauffen a.N. zur Aufhebung der Grundsteuerbescheide mit fehlerhaften Hebesätzen
- Grundsteuer 2025: Fehlerhafte Bescheide durch das Rechenzentrum versendet
- Annahme von Rasenschnitt und Laub auf Häckselplätzen ab 1. März
- Achtung: Dauerhaft Tempo 30
- Grund- und Gewerbesteuer werden zum 15.02.2025 fällig
- Hundesteuer wird zum 15. Februar fälllig
- Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
- Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
- Mikrozensus 2025 – Rund 62 000 Haushalte in der Befragung
- Sperrung der Fußgängerquerung an der Bahnstrecke Richtung Nordheim
- Grün- und Heckenwuchs
- TransnetBW kündigt Kartierungsarbeiten an
- Umsetzung des Lärmaktionsplan - Tempo 30 in der Ilsfelder Straße
- Landesfamilienpass - neue Gutscheine können im Bürgerbüro abgeholt werden
- Rückerstattung Abwassergebühr 2024
- Regeln für die Nutzung zulassungsfreier Anhänger in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
- Citybus – Neuer Fahrplan ab 01.01.2025
- Städtische Kindertageseinrichtungen: Anpassung der Buchungsmodelle ab dem Kindergartenjahr 2025/2026
- Die kalte Jahreszeit hat Einzug gehalten – Hinweise über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)