Virtueller Lauffener Bote

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 11.02.2025

Achtung: Dauerhaft Tempo 30

Weitere Umsetzung des Lärmaktionsplanes der Stadt Lauffen a.N.

Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamt Heilbronn hat nun einen weiteren Schritt des Lärmaktionsplan der Stadt Lauffen a.N. umgesetzt. Auf der L 1103, in der Stuttgarter Straße, in der Seestraße, in der Uferstraße und in der Kiesstraße bis zum Kreisverkehr, gilt nunmehr aus Lärmschutz-gründen dauerhaft, also 24 h/Tag, Tempo 30.

L 1103, Stuttgarter-, See und Ufer- und Kiesstraße bis zum Kreisverkehr aus Lärmschutzgründen Tempo 30
L 1103, Stuttgarter-, See und Ufer- und Kiesstraße bis zum Kreisverkehr aus Lärmschutzgründen Tempo 30

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Wir bitten die Verkehrsteilnehmenden um Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Der Geschwindigkeitsmessdienst des Landratsamt Heilbronn, wird hier mit Sicherheit immer wieder Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Bitte denken Sie daher in Ihrem eigenen Interesse daran, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht zu überschreiten.