Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 10.02.2025
Hundesteuer wird zum 15. Februar fälllig
Das Steueramt weist hiermit auf die am 03.07.2024 neu gefasste Hundesteuersatzung hin. Zum 01.01.2025 wurden die neuen Steuersätze veranlagt. Die vollständige Satzung, sowie die neuen Steuersätze finden Sie auf der Homepage der Stadt: https://www.lauffen.de/resources/ecics_4351.pdf
Bei denjenigen Steuerpflichtigen, welche am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Die übrigen Zahlungspflichtigen werden um termingerechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfalle Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen und bei einer Mahnung Mahngebühren fällig werden.
Damit der Zahlungseingang korrekt verbucht werden kann, bitten wir unbedingt um Angabe des Buchungszeichens bzw. der Mandatsreferenz zum betreffenden Betrag.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Steuern und Abgaben können Sie einfach und bequem durch die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren bezahlen. Die fälligen Beträge werden termingerecht von Ihrem Bankkonto eingezogen.
Ein solches Abbuchungsverfahren kann jederzeit widerrufen werden.
Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, steht Ihnen das Formular für wiederkehrende Zahlungen auf der städtischen Homepage zum Ausdrucken zur Verfügung. Wir senden Ihnen auch gerne ein Formular der SEPA-Lastschrift zu. Bitte lassen Sie uns das SEPA-Basislastschriftformular unterschrieben im Original zukommen.
Zahlungen können auf folgende Konten der Stadtkasse Lauffen a.N. vorgenommen werden:
Kreissparkasse Heilbronn (BLZ 620 500 00) 6860079
IBAN: DE10 6205 0000 0006 8600 79 BIC: HEISDE66XXX
Volksbank im Unterland (BLZ 620 632 63) 70007004
IBAN: DE58 6206 3263 0070 0070 04 BIC: GENODES1VLS
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