Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 15.01.2025
TransnetBW kündigt Kartierungsarbeiten an
Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH plant im Zuge des Netzausbaus eine Netzverstärkungsmaßnahme von unterschiedlichen Leitungsanlagen zwischen Leingarten und Ludwigsburg. Aktuell finden bereits Vorarbeiten für die Planfeststellung statt. In diesem Zusammenhang sind zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage biologische Kartierungen geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen.
Kartierungsarbeiten
Die Kartierungszeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora.
Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird und können – je nach Artengruppe – in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Schlangenbrettern, Haselmaus-Tubes, Horchboxen, Reusen oder Hydrophon sowie Hand- und Kescherfängen erfolgen. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. Eine Sondergenehmigung für die Nutzung der Wege ist hierzu nicht erforderlich. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei den unten genannten Kontakten angezeigt werden. Die Schäden werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.
Bekanntmachung und Termine
Die Kartierungsarbeiten erfolgen im Zeitraum von Februar 2025 bis Dezember 2025. Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus §44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Im Rahmen einer ortsüblichen Bekanntmachung bei den Kommunen wird der Öffentlichkeit bzw. den Eigentümerinnen und Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß §44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstücksliste. Mitarbeiter der Vorhabenträger oder von ihnen beauftragte Firmen werden darüber hinaus mit den von den Kartierungsarbeiten berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten bei Bedarf in Kontakt treten, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Nistkästen oder Lockstücke) ausgebracht werden.
Nachfolgend eine Übersicht der von den Maßnahmen betroffenen Flurstücknummern auf der Gemarkung Lauffen:
1926, 1894, 1587, 1944, 1607, 1924, 2646, 1908, 1906, 1916, 1608, 1949, 1581, 1610, 1609, 1948, 2641, 1624, 1577, 1584, 1920, 1946, 1899, 1909, 1900, 1614, 1588, 2639, 1622, 1921, 1580, 2640, 1897, 2647, 2644, 1659, 1917, 1579, 1896/2, 1896/1, 1922, 1583, 1923, 1912, 2484, 1619, 1613, 1943, 2643, 1616, 1904, 1898, 1919, 1925, 1589, 1617, 1582, 1913, 1901, 1903, 2642, 1945, 1915, 1575, 1902, 1927, 1914, 750, 1905, 1574, 1907, 1606, 1576/2, 1918, 1618, 1947, 1623, 1578, 1895, 2645, 1615, 1621, 1590.
Kontakt für Rückfragen
Hotline: 0800 / 3804701
E-Mail: dialognetzbau@transnetbw.de
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