Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 13.01.2025
Landesfamilienpass - neue Gutscheine können im Bürgerbüro abgeholt werden
Die neuen Gutscheinhefte können ab sofort im Bürgerbüro abgeholt werden.
Zur Abholung, bitten wir, falls schon ausgestellt, den Landesfamilienpass mitzubringen. Gegebenenfalls bitte auch Nachweise der Anspruchsvoraus-setzungen (Nachweis Kindergeld, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Hartz IV bzw. Asylbewerberleistungen) vorlegen.
Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die
- mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
- aus nur einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- mit einem schwerbehinderten, kindergeldberechtigten Kind mit mindestens 50 % Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben
- die Bürgergeld- oder kinderzuschlagberechtig sind und mit mindestens einem kindergeldberichtigen Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, Wohngeldberechtigte
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.sozialministerium-bw.de unter „Familien mit Kindern“ >“Leistungen für Familien“ > „Landesfamilienpass“ .
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