Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 10.01.2025
Schadstoffsammlung am Samstag, 1. Februar, 9 bis 11 Uhr
Am Samstag, 1. Februar, von 9 Uhr bis 11 Uhr ist das Schadstoffmobil des Landkreises Heilbronn am Parkplatz am Forchenwald.
Privathaushalte können dort schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei abgeben. Abfälle werden auf diese Weise garantiert ordnungsgemäß beseitigt und verwertet.
Angenommen werden unter anderem:
· Pflanzen- und Holzschutzmittel
· Gifte, Säuren und Laugen
· Farb- und Lackreste, Verdünner
· Chemikalien, quecksilberhaltige Stoffe
· Leuchtstoffröhren.
Nicht angenommen werden unter anderem:
· Abfälle aus Gewerbebetrieben
· Gebinde größer als 50 Liter.
Chemikalien dürfen nicht zusammengemischt werden. Wenn möglich, sollten die Originalverpackungen zur Sammelstelle mitgebracht werden.
Die Schadstoffe werden vor Ort den Mitarbeitenden der Sammlung übergeben. Einfach abgestellte Abfälle können zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden.
Für handelsübliche Wandfarben (Dispersionsfarben) gelten Besonderheiten. Dispersionsfarben (keine Ölfarben und anderes) können von Privatanlieferern jederzeit in den Entsorgungszentren/ Müllannahmestellen Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie auf dem Recyclinghof in Neckarsulm-Stadt, Rötelstraße 3, zu den jeweiligen Öffnungszeiten kostenfrei abgegeben werden. Vollständig ausgehärtete Dispersionsfarbreste dürfen bedenkenlos in die graue Restmülltonne.
Eine Übersicht aller Sammeltermine sowie die Öffnungszeiten der Entsorgungsbetriebe und der Recyclinghöfe im Landkreis Heilbronn ist unter www.aw-landkreis-heilbronn.de einsehbar.
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