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Landratsamt Heilbronn

Landratsamt Heilbronn | Kast, Ingrid | 09.01.2025

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Schornsteinfegerwesen
Änderung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Zum 1. Januar 2025 wurde der Schornsteinfegermeister
Mark Kechter, Fliederstraße 4, 74226 Nordheim zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk Landkreis Heilbronn Nr. 28 bestellt. Er tritt damit die Nachfolge des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Helmut Blatt aus Brackenheim-Hausen an. Herr Kechter ist wie folgt zu erreichen:
Telefon: 07135 9689898, Mobil: 0179 4417209, E-Mail: info@kechter-sfm.de

Kurz und bündig – der Pflegestützpunkt informiert
Erhöhung aller Leistungsbeträge der Pflegekasse
Der Rutsch ins Jahr 2025 bringt wesentliche Änderungen mit sich, die
Pflegebedürftige und ihren Angehörigen zugutekommen. Schon im Jahr
2023 wurde bei der letzten großen Pflegereform beschlossen, dass die
Pflegeleistungen erhöht werden sollen, um die häusliche Pflege zu
erleichtern, die Pflegequalität zu erhöhen und die finanziellen Belastungen
der Betroffenen zu verringern.
Der erste Schritt der Umsetzung erfolgt bereits im Jahr 2024. Nun geht der
zweite Schritt an den Start und das bedeutet, dass sämtliche Leistungen
zum 1. Januar 2025 automatisch um 4,5% erhöht wurden. Dies betrifft
sowohl den häuslichen wie auch den teil- und vollstationären Bereich. Dazu
gehören unter anderem eine Erhöhung des Pflegegeldes, bessere
Sachleistungen und mehr Flexibilität bei der Nutzung von Pflege- und
Entlastungsangeboten. Eine weitere Veränderung wird zum 1. Juli 2025 in Kraft treten. Dabei werden die erhöhten Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt. Diese Veränderung soll mehr Flexibilität und Entlastung ermöglichen.
Die nächste reguläre Erhöhung wird im Jahr 2028 erfolgen. Die Anpassung
wird sich an der allgemeinen Entwicklung von Preisen und Löhnen
orientieren. Wie genau der Leistungsanspruch für die einzelnen Pflegeleistungen aussehen und wie es sich mit dem Jahresbudget der Kurzzeit- und Verhinderungspflege verhält, dazu informiert der Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn. Darüber hinaus zeigt der Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn die möglichen Nutzungsmöglichkeiten auf und erklärt diese ausführlich. Nähere Informationen gibt es auf der Homepage unter www.pflegestützpunkt-landkreis-heilbronn.de.
Der Pflegestützpunkt des Landkreises Heilbronn in der Lerchenstraße 40 ist telefonisch unter 07131 994-7178 oder -430 erreichbar. Der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Brackenheim, Maulbronner Straße 15, ist unter 07135 9699-500 oder -501 und der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Möckmühl, Hahnenäcker 1, unter 07131 994-8048 oder -6843 zu erreichen. Interessierte können sich auch per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de an die Pflegestützpunkte wenden.