Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 18.12.2024
Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 4. Dezember
Bürgerfragestunde
Bürgermeisterin Pfründer eröffnete die öffentliche Sitzung und stellte fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde. Sie erklärte, dass StR Glatting entschuldigt sei.
Es gab keine Anfragen aus der Bürgerschaft.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Bürgermeisterin Pfründer erklärte, dass im Bau- und Umweltausschuss der Errichtung eines Coworking Offices in der Friedenstraße zugestimmt wurde. Außerdem wurde einem Zuschuss für den Reitverein zugestimmt.
Forstbetriebsplan 2025
Zu diesem TOP war der Revierförster, Oliver Muth, anwesend.
Bürgermeisterin Pfründer verwies auf die Vorlage 2024 Nr. 130 und begrüßte den Revierförster Herrn Oliver Muth. Der kürzlich durchgeführte Waldaktionstag sei eine sehr schöne Idee gewesen. Gedanke war, die Fläche im Forchenwald mit einer Aktion gemeinsam mit der Bürgerschaft wieder aufzuforsten. Es waren über 100 Bürgerinnen und Bürger dabei, die durch Herrn Muth und sein Team toll angeleitet wurden. Gerne möchte Bürgermeisterin Pfründer beibehalten, in den Wald hinauszugehen. Sie plane einen Waldbegang im nächsten Jahr gemeinsam mit Herrn Muth.
Revierförster Muth führte zum Witterungsverlauf und Waldzustand aus, dass es 2024 0,6 Grad zu warm gewesen sei. Der Niederschlag war erfreulich, füllt das Grundwasser aber nicht auf. Es fehlen nach wie vor circa 400 bis 500 mm Niederschlag zusätzlich im Winter. Er machte weitere Ausführungen zur Schadsituation, Bundeswaldinventur, Holzmarktsituation etc. Bürgermeisterin Pfründer übergab den Dank des gesamten Gremiums. Der Gemeinderat nahm vom Waldbericht Kenntnis.
Einbringung des Haushalts 2025 mit mittelfristiger Finanzplanung bis 2028
Der Haushalt wurde bis zur Sitzung eingestellt
Bürgermeisterin Pfründer verwies auf die Vorlage 2024 Nr. 132-1.
Der Gemeinderat nahm die Reden von Bürgermeisterin Pfründer und Herrn Schuh zur Kenntnis. Die Reden zum Haushalt von Bürgermeisterin Pfründer und Stadtkämmerer Schuh können Sie unter https://www.lauffen.de/website/de/virtuelles_rathaus/haushalt nachlesen.
Kinder- und Jugendreferat:
hier: Konzeption zur Kita-Entwicklung unter Anwendung des Erprobungsparagrafen und Anpassung von Buchungsmodellen
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 144 folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Der Konzeption zur Anwendung des Erprobungsparagrafen nach § 11 KiTaG wird wie vorgeschlagen zugestimmt.
2. Die Anpassung von Buchungsmodellen für die städtischen Kindertagesein-richtungen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
IAV-Stelle Diakonie-Sozialstation Lauffen-Neckarwestheim-Nordheim
hier: befristete Erhöhung des kommunalen Finanzierungsanteils
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 141 folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Der kommunale Finanzierungsanteil für die IAV-Stelle der Diakonie-Sozialstation Lauffen-Neckarwestheim-Nordheim soll entsprechend des Gesamtabmangels der Stelle erhöht werden.
2. Der Abmangel wird im Verhältnis der Einwohner zum 30. Juni des Vorjahres aufgeteilt.
3. Die Abmangelbeteiligung wird zunächst bis 2028 bzw. bis zum Eintritt in den Ruhestand befristet.
Sanierung Lauffen IV Stadtmitte
Sanierung Gebäude Kiesstraße 11
hier: Vergabe Zimmerer und Gerüst, Info Vergabe Abbruch
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 135 folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Dem Vergabevorschlag gemäß Punkt 2 + 3 der Vorlage wird zugestimmt.
2. Die Vergabe der Abbrucharbeiten gem. Punkt 3 der Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Kommunale Wärmeplanung
hier: Vergabe
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 142 folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Der Auftrag für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für den Konvoi Lauffen am Neckar mit den Konvoikommunen Neckarwestheim, Nordheim, Flein und Talheim wird an das Büro endura kommunal GmbH zum Angebotspreis von 77.492,80 Euro (brutto) vergeben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere zu veranlassen.
Rathausbrücke
hier: Entwurf und Kosten, Baubeschluss
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr.125 NEU folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Entwurf und Kosten werden gebilligt.
2. Der Vergabe der weiteren Planung an das Büro Schlaich Bergermann Partner wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Einstimmig hat der Gemeinderat den Neubau der Rathausbrücke nach dem Entwurf vom Büro sbp - schlaich bergermann partner beschlossen. Eine ähnliche Brücke haben die Planer auf der Landesgartenschau in Wangen realisiert. Nach einem Stich von 1852 war die Rathausbrücke Teil der Mauer, die die Rathausburg umgeben hat. Das mineralische der Brücke setzt sich in Lauffen im Stadtbild fort. Sbp hat sich deshalb gefragt, ob der alte Zustand etwas moderner wiederhergestellt werden kann. Die bisherigen Brücken waren Bogenbrücken. Ein Bogen sei in der neuen Brücke nur schwer möglich, da es zu Einspannungen in den Widerlagern führen würde. Deshalb soll nun die Oberkante der Mauer über den Fluss fortgeführt werden und der Bogen am Tragwerk abgebildet werden, dazu wird die Bogenform zurückgesetzt, um einen Schatten auf dem stählernen Trog sichtbar zu machen. Die Oberkante der Brücke ist dann bündig mit der Oberkante der Mauer. Die Brücke hat die kleinstmöglichen Widerlager, da es ein Einfeldträger ist. Für den Abriss und Neubau Brücke ist eine ca. einjährige Bauzeit notwendig. Die Kosten von ca. 4,7 Mio. Euro binden einen Großteil unserer Haushaltsmittel 2025. Der Bau soll nach Brückenfest am 05./06. Juli und nach „Wein auf der Insel“ am 30.08. bis 01.09.2025 in der zweiten Jahreshälfte beginnen.
Grundsteuerreform zum 01.01.2025
a) Festsetzung der Hebesätze
b) Beschlussfassung der Hebesatzsatzung
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 129 NEU bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss:
1. Ab dem Kalenderjahr 2025 werden die Hebesätze wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) auf 730 v.H.
b) Grundsteuer B (Grundstücke) auf 295 v.H.
c) Gewerbesteuer auf 365 v.H.
2. Die Hebesatzsatzung zum 01.01.2025 (Kalenderjahr 2025) wird entsprechend der Anlage 1 der Vorlage erlassen.
Der Gemeinderat legte die Hebesätze für die neue Grundsteuer fest: Zum 1. Januar 2025 tritt das 2019 erlassene neue Bundesgrundsteuergesetz in Kraft. Durch die Schaffung einer Länder-Öffnungsklausel werden in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen angewendet. In Baden-Württemberg hat sich der Landesgesetzgeber bei der Grundsteuer für das Grundvermögen (GSt. B) für das Bodenwertmodell entschieden, während bei der Land- und Forstwirtschaft (GSt. A) entsprechend dem Bundesmodell die Bewertung auf Basis eines typisierten durchschnittlichen Ertragswertverfahrens erfolgt.
Entgegen dem bisherigen Recht werden dabei die Wohngebäude der Betriebsinhaber, seiner Familienangehörigen und die Altenteiler mit lebenslangem Wohnrecht zukünftig als eigenes Grundsteuerobjekt der GSt. B zugeführt, was hier zu Mehrbelastungen führt. Lag die Höhe der Hebesätze bisher einheitlich bei 410 v.H., so errechnete sich bei der GSt. B ein Hebesatz von 295 v.H., während der Hebesatz der GSt. A bei 730 v. H. liegt. Wir sind durch hochrichterliches Urteil zum Handeln gezwungen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die 1964 festgelegten Bewertungsvorschriften für verfassungswidrig erklärt hatte. Durch das BW-Model kann es zu enormen Belastungsverschiebungen kommen, da keine unterschiedlichen Hebesätze für unterschiedliche Häuser aufgerufen werden dürfen. Die Grundsteuer wird weiterhin in einem dreistufigen Verfahren, bestehend aus dem Grundsteuerwert- und Messbescheid des Finanzamtes sowie dem von der Kommune beschlossenen Hebesatz berechnet. Entscheidend für die Belastungsverschiebungen im Bereich der GSt. B ist das vom Land gewählte Bodenwertmodell, in dem das Grundvermögen durch Multiplikation des Bodenrichtwertes mit der Grundstücksfläche errechnet wird. Der Gebäudewert findet zukünftig keinerlei Berücksichtigung mehr, so dass beispielsweise eine Bebauung mit einem hochwertigen Neubau zu keiner höheren, anderseits ein einfacheres und älteres Gebäude nicht zu einer geringeren Grundsteuerbelastung führt. Noch fehlende Messbeträge und offene Widersprüche/Einsprüche könnte für die Folgejahre zu einer Anpassung führen.
Im Jahr 2023 hat jede vierte deutsche Kommune (25 Prozent) die Grundsteuer B angehoben – so viele wie seit Jahrzehnten nicht. Das geht aus einer Ende vergangener Woche veröffentlichten Untersuchung des Beratungsunternehmens EY hervor. Doch Baden-Württemberg geht gegen den Trend: Der Anteil der Kommunen mit Steuererhöhungen sank hier von 16 Prozent im Vorjahr auf nur noch neun Prozent. Damit gehört das Bundesland zu den wenigen Regionen Deutschlands, in denen die Hebesätze seltener angehoben wurden.
Eigenbetrieb Stadtentwässerung, Ersatzneubau Faulturm
hier: Vergabe der Bauleistungen, Ermächtigung zur Vergabe der Rohbauarbeiten
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 134 folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Die Vergabe erfolgt gemäß Ziffer 3 der Vorlage.
2. Das Gewerk Rohbau soll über eine Bürgermeisterermächtigung vergeben werden.
3. Die Bauzeit soll sich über das ganze Jahr 2025 erstrecken. Begonnen werden soll im Frühjahr.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Eigenbetrieb Stadtentwässerung
a) Neukalkulation der Abwassergebühren 2025-2026
b) Änderung der Abwassersatzung
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 131 Aktuell folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Gebührenkalkulation
1.1 Gebührenmaßstab für die Schmutzwassermenge ist die Frischwassermenge (2.1)
1.2 Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die abflussrelevante Fläche (2.2)
1.3 Die kalkulatorischen Abschreibungen und die Auflösung der Zuweisungen, Zuschüsse und Beiträge bemessen sich nach der durchschnittlich wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter. Es wird einheitlich linear abgeschrieben.
1.4 Bei den Zinsen werden die Echtzinssätze angewandt.
1.5 Die Aufteilung der Kosten auf die Kostenstellen Klärwerk, Kanalisation und Regenüberlaufbecken erfolgt entsprechend Nr. 3.4 der Vorlage
1.6 Die Verwaltungskostenersätze für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Stadtbauamt und Kämmerei durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden nach der VwV Kostenfestlegung des Finanzministeriums BW entsprechend der Inanspruchnahme berechnet.
1.7 Der Straßenentwässerungskostenanteil wird kostenorientiert berechnet
1.8 Die Aufteilung der Kosten der Kostenstellen auf die Kostenträger Schmutzwasser und Niederschlagswasser erfolgt entsprechend Nr. 3.4.2 der Vorlage
1.9 Der Kalkulationszeitraum (Bemessungszeitraum) umfasst das Jahr 2025/2026 (Nr. 4.1 der Vorlage)
1.10 Die Starkverschmutzerzuschläge werden nach der Vorgehensweise wie unter Nr. 5 der Vorlage beschrieben und Anlage 3 kalkuliert.
1.11 Den Kalkulationsgrundlagen entsprechend Nr. 8 der Vorlage wird zugestimmt
2. Festsetzung der Abwassergebühren
2.1 Die Abwassergebühr wird nach § 38 in Verbindung mit § 43 der Abwassersatzung der Stadt Lauffen a.N. in der Fassung vom 04.12.2024 wie folgt festgelegt:
2.2 Die Schmutzwassergebühr beträgt je cbm Abwasser 2,51 € (seither 2,01 €).
2.3 Die Niederschlagswassergebühr beträgt je qm versiegelte und angeschlossene Grundstücksflächen 0,36 € (seither 0,30 €).
2.4 Die Gebühr für sonstige Einleitungen beträgt je cbm Abwasser oder Wasser 2,51 € (seither 2,01 €).
2.5 Die spätere Verrechnung etwaiger Unterdeckungen mit künftigen Überdeckungen wird ausdrücklich vorbehalten.
2.6 Der Starkverschmutzerzuschlag beträgt je cbm Abwasser 0,58 € (seither 0,46 €).
3. Änderung der Abwassersatzung
3.1 Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – ABWS) der Stadt Lauffen a.N. in der Fassung vom 07.12.2022 wird entsprechend Anlage 4 der Vorlage geändert.
3.2 Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
4. Verrechnungsbeschluss - Ausgleich von Unterdeckung
4.1 Das gebührenrechtliche Ergebnis für den Kalkulationszeitraum 2016-2018 wird mit einer Unterdeckung i.H.v. 201.147,57 € festgestellt. Beim Schmutzwasserbereich ist eine Unterdeckung von 244.966,74 € festzustellen. Beim Niederschlagswasserbereich wird eine Kostenüberdeckung von 43.819,17 € festgestellt.
4.2 Die Unterdeckung bleibt aufgrund der vergangenen Ablauffrist unberücksichtigt.
4.3 Die Überdeckung wird in der Kalkulation für die Jahre 2025 - 2026 entsprechend im Niederschlagswasserbereich berücksichtigt und aufgelöst.
Plakatierungsrichtlinie
hier: Richtlinie für Werbemaßnahmen an Plakatierungs- und Bannerstandorten
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 136 folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Der Plakatierungsrichtlinie der Stadt Lauffen a.N. wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Verschiedenes
Herr Spieth gab den Hinweis, dass die Gebietsbetreuerin der STEG (Sanierungsgebiet IV und V) gewechselt hat. Nun betreut Frau Matheis-Lange und übernimmt die Beratungen.
Herr Spieth gab zur Alten Neckarbrücke bekannt, dass die Maßnahme weitgehend erfolgreich abgeschlossen sei, der Trägereinbau habe stattgefunden. Der Einrichtungsverkehr in das Städtle könne ab morgen wieder stattfinden und ab kommender Woche könne die Verkehrsfreigabe wie vor der Maßnahme erfolgen: mit Höhenbegrenzern und kurzer Engstelle.
Herr Kenngott erklärte, dass im Bereich Stuttgarter Straße auf Höhe des Polizeireviers ein Halteverbot angeregt wurde. Das Landratsamt habe bereits ein Halteverbot (Zickzacklinie) angeordnet. Die Straßenmeisterei sei bereits beauftragt und wird es schnellstmöglich umsetzen.
Herr Kenngott erklärte zur Haltelinie im unteren Bereich der Körnerstraße, dass die Markierung nachgezeichnet werde, sobald dies mit Gewährleistung möglich sei. Auch die Ausleitung mit einer gestrichelten statt durchgezogener Linie werde umgesetzt. Eine abschließende Berichterstattung zur Fahrradstraße sei noch nicht möglich, da die Beschilderung noch nicht abgeschlossen sei.
Anfragen
StR Jäger erklärte, dass auch dieses Jahr an der Tradition festgehalten werde und sich das Gremium bei Frau Pfründer und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Lauffen bedankt:
Auch wenn manche sagen, das ist doch deren Job, dafür bekommen sie ja ihren Lohn. Wir allerdings denken, dass ein Dankeschön für die geleistete Arbeit angebracht ist. Für mich kommen die normalsten Dinge, wie Bitte und Danke, immer mehr zu kurz. Im letzten Jahr waren die Bürgermeisterwahlen, in diesem Jahr die Gemeinderatswahlen, bei denen in unser Gremium rund ein Drittel neue Mitglieder gewählt wurden und im Februar nächsten Jahres kommen schon, kaum haben sich das Ordnungsamt, das Bürgerbüro und die Wahlhelfer erholt, mit der Bundestagswahl die nächste Wahl auf uns zu. Deshalb unser Dank an Frau Keßler, Herrn Kenngott und das gesamte Team im Bürgerbüro. Dank gilt auch Herrn Schuh und seinem Kämmereiteam. Hier wird nicht nur die Grundsteuer bearbeitet, hier laufen alle Aktivitäten unserer Stadt zusammen. Ob Kindergärten, Schulen, oder Straßen bis hin zur Kläranlage geht alles über seinen Schreibtisch. Wir haben heute wieder den Haushaltsplan erhalten, welcher uns das gesamte Spektrum der Kämmerei aufzeigt. Deshalb auch hier noch einmal unser Dank. Auch unser Herr Spieth kann sich nicht über Mangel an Aufgaben beschweren. Die Brücken benötigen im Moment zwar Ihre ganze Aufmerksamkeit. Allerdings können Sie die Kläranlage auch nicht aus den Augen verlieren. Aber, sehr geehrter Herr Spieth, auf Grund der leeren Kassen, wie Herr Schuh sie uns geschildert hat, wird es keine neuen Projekte geben. Aber Instandhaltungen und die Rathausbrücke werden Ihnen und Ihrem Team auch im nächsten Jahr kaum Pausen gewähren. Deshalb auch hier unser Dank an Sie und Ihr Team. Bei Frau Drechsler im Personalamt müssen immer wieder Lücken geschlossen und neue Ideen, wie z.B. die Spielgruppe im Kindergarten, entwickelt werden. Durch die anstehende Haushalts-Konsolidierung könnte das Personalamt zu einem Schlüsselamt werden. Auch hier unser Dank an Sie und Ihr Team. Nun fehlt noch der Dank an unsere Frau Bürgermeister. Dazu möchte ich gerne Martin Luther bemühen.
Herr Luther sagte einst: „Wenn ein Bürgermeister seine Pflicht tut, werden kaum vier da sein, die ihn mögen.“ Ja, sie haben es nicht leicht, die Rathauschefs. Dabei sind die meisten von ihnen quasi Tag und Nacht im Amt. Zum einen, sehr geehrte Frau Pfründer, denke ich, dass es nicht nur vier in Lauffen gibt, die Sie mögen. Aber die Zahl der Unzufriedenen wird steigen, wenn die Kürzungen, die die Haushaltskonsolidierung mit sich bringen wird, beim Bürger ankommen. Aber wir können Ihr Arbeitspensum nur bewundern. Stehen Sie doch den vier (schon wieder vier) zuvor erwähnten Amtsleitern vor, mit denen Sie die gesamten Aufgaben in Lauffen abarbeiten. Das geschieht am Tage, aber man sieht Sie auch spät abends und manchmal in der Nacht, nach besuchten Veranstaltungen, Richtung Gemmingen fahren. Dafür unsere Bewunderung und unser Dank.
Sehr geehrte Frau Pfründer,
wir wünschen Ihnen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Lauffen, fürs neue Jahr,
Zuversicht, das ist doch klar.
Keine Nachbarn, die euch plagen,
Glück und Mut an allen Tagen.
Harmonie nicht zu vergessen,
keine Sorgen, die euch stressen.
Stärke auch in schlechten Zeiten,
Freunde, die euch stets begleiten.
Liebe ist das A und O,
die Gesundheit sowieso.
Tausend Gründe, um zu lachen,
Einsicht, um auch aufzuwachen.
Wärme und Geborgenheit,
Diskussionen ohne Streit.
Schaffenslust und Übersicht,
dass der Wille niemals bricht.
Lebenslust statt Frustration -
So ich glaub, das war es schon.
Bürgermeisterin Pfründer bedankte sich im Namen aller Mitarbeitenden für die wertschätzenden Worte. Sie könne dies nur zurückgeben. Bürgermeisterin Pfründer ist froh, dass man auch im neuen Gremium so gut zusammengefunden habe und bedankte sich für die tolle Zusammenarbeit zum Wohle unserer Stadt.
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