Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 09.12.2024
Grundsteuerreform 2025
Hebesätze der Stadt Lauffen a.N.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer verfassungswidrig sind, hat der Landtag Baden-Württemberg auf Grundlage des Grundsteuerreformpakets des Bundes 2020 das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) beschlossen. Das neue Grundsteuerrecht wird ab 01.01.2025 umgesetzt.
Der Gemeinderat der Stadt Lauffen a. N. hat in seiner Sitzung am 04.12.2024 die neuen Hebesätze der Grundsteuer ab 2025 beschlossen. Der Hebesatz für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft - Grundsteuer A beträgt 730 v. H. und für die Grundstücke - Grundsteuer B 295 v. H. Die Hebesatzsatzung der Stadt Lauffen wurde am 05.12.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Die Grundsteuerbescheide werden Ende Januar 2025 an alle Eigentümer verschickt.
Wichtige Infos zur neuen Grundsteuer finden Sie auf der Seite https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer-dossier oder bei Fragen zum Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu/Wichtiges+zur+neuen+Grundsteuer .
Fragen zum Grundsteuerbescheid der Stadt Lauffen können unter Tel. 106-24 oder per Mail: marquardtsg@lauffen-a-n.de gestellt werden.
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