Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 28.11.2024
Feststellung und öffentliche Auslegung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 vom Wasserverband Zaber
Der Wasserverband Zaber hat zum 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umgestellt. Daher war zu diesem Zeitpunkt eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, die von der Verbandsversammlung zu beschließen ist. Die Verbandsversammlung hat gemäß § 95b der Gemeindeordnung in ihrer Sitzung am 16.10.2024 die Eröffnungsbilanz des Wasserverband Zaber zum 01.01.2020 mit folgenden Werten beschlossen und festgestellt:
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 liegt in der Zeit von Montag, 09. Dezember 2024 bis einschließlich Dienstag, 17. Dezember 2024 im Rathaus der Gemeinde Zaberfeld, Zimmer 7, Schloßberg 5, öffentlich aus.
Diana Danner
Verbandsvorsitzende
Wasserverband Zaber
Weitere Artikel:
- Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 27.11.2024
- Bürgerbüro schließt am 13. Dezember um 12 Uhr
- Feststellung und öffentliche Auslegung der Jahresabschlüsse vom Wasserverband Zaber für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023
- Bekanntmachung der Tierseuchenkasse
- Arbeiten an der Alten Neckarbrücke (Kanalbrücke)
- Brennholzversteigerung von Ilsfeld und Lauffen am 16.12.2024:
- Sirenenprobe im Landkreis Heilbronn
- Gemeinderat
- Die kalte Jahreszeit hat Einzug gehalten – Hinweise über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)
- Winterdienst
- Vergessen……?? Verloren……??
- In Lauffen beginnt der Verkauf der Müllmarken ab 27. Dezember
- Preisanpassung in der Grundversorgung zum 01.01.2025: Senkung des Arbeitspreises und Erhöhung des Grundpreises
- Geschwindigkeitsmessungen des Landkreises
- Sperrung B 27 Richtung Kirchheim bis Mitte Dezember 2024
- Einbau der Hilfsträger an der Alten Neckarbrücke (Kanalbrücke)
- Gehwegreinigungspflicht
- Amtliche Bekanntmachung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
- Informationen zum Bundesmeldegesetz hinsichtlich der Übermittlung von Daten
- Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren