Virtueller Lauffener Bote

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 11.10.2024

Gehwegreinigungspflicht

Gerade jetzt sollten sich die Straßenanlieger (Eigentümer/Mieter/Pächter)

daran erinnern, dass es neben der winterlichen Räum- u. Streupflicht auch

eine allgemeine Gehwegreinigungspflicht gibt.

Diese erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Un-

kraut und Laub. Die Häufigkeit der Reinigung bestimmt sich dabei nach den

"Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung", d.h. nach dem je-

weiligen Bedarf. Übrigens - falls keine Gehwege vorhanden sind, muss eine

entsprechende Fläche am Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1,20 m ge-

reinigt werden.

Regelmäßig durchgeführt wirkt sie sich auch positiv auf das

Straßenbild aus. An die Straßenanlieger wird deshalb entsprechend

appelliert. Auch ein ansprechendes Stadtbild sollte jedem diese kleine

Mühe Wert sein.