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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 07.10.2024

Öffentliche Bekanntmachung Stadt Lauffen am Neckar Bebauungsplan "Vorderes Burgfeld II – BA01.2" Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Lauffen hat in öffentlicher Sitzung am 25.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans "Vorderes Burgfeld II – BA01.2" beschlossen, den Planentwürfen mit Datum vom 05.09.2024 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 und § 4 BauGB freigegeben.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:

Lageplan Vorderes Burgfeld II - BA 01.2
Lageplan Vorderes Burgfeld II - BA 01.2

Ziel und Zweck der Planung

Da das bestehende Gewerbegebiet „Vorderes Burgfeld“ auf der Anhöhe östlich der Stadt nahezu vollständig bebaut ist und ein anhaltender Bedarf an Gewerbebauflächen besteht, soll zukunftsorientiert eine Erweiterung des Gewerbegebiets auf den Flächen südöstlich davon erfolgen.

Bereits 2019 hat die Stadt den Bebauungsplan „Vorderes Burgfeld II“ ins Verfahren gebracht. Jedoch stockte das Verfahren aufgrund eines erheblichen Untersuchungsaufwands bei der Erarbeitung der Entwässerungskonzeption.

Vor dem Hintergrund einer zeitnahen Realisierung einer Standortverlagerung eines in Lauffen ansässigen Elektrobetriebes zur Ansiedlung im zukünftigen Gewerbegebiet „Vorderes Burgfeld II“ wurde für das erste Baugrundstück und die Gebietszufahrt der Bebauungsplan „Vorderes Burgfeld II – BA01.1“ aufgestellt.

Der erste (kleine) Teilabschnitt des Gewerbegebietes befindet sich somit bereits in der Umsetzung. Parallel wurde das Gesamtkonzept (Städtebaulicher Entwurf) umfassend überarbeitet und die Entwässerungs- und Erschließungsplanung auskonzeptioniert. Aus dem Städtebaulichen Entwurf wurde der Vorentwurf für den Bebauungsplan entwickelt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der anhaltende Bedarf an Gewerbeflächen in der Stadt Lauffen bedient werden. Die Entwicklung neuer Gewerbeflächen dient der Förderung des örtlichen sowie des regionalen Gewerbes und trägt zur Sicherung, zum Erhalt und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung wird vom 14.10.2024 bis 22.11.2024 im Rathaus der Stadt Lauffen zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.

Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Stadt Lauffen (https://www.lauffen.de/website/de/wohnen_und_arbeiten/bauen_und_sanieren/bebauungsplaene/aktuelle-bebauungsplanverfahren) eingestellt.


Lauffen a.N., den 10.10.2024