Virtueller Lauffener Bote

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Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 02.10.2024 – 10.11.2024

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25. September

Bürgerfragestunde

Bürgermeisterin Pfründer eröffnete die erste öffentliche Sitzung des neu gewählten Gemeinderats und stellte fest, dass ordnungsgemäß eingeladen worden war. Sie erklärte, dass StR Glatting entschuldigt sei.

Hans Krauss führte aus, dass die meisten ihn schon kennen würden, weil er zehn Jahre den Abenteuerspielplatz in Lauffen geleitet habe. Der Abenteuerspielplatz habe 2022 ein unglückliches Ende genommen. Die Stadt habe inzwischen eine neue Dame eingestellt. Er habe beim Vorbeigehen gesehen, dass der Platz in einem schlechten Zustand sei, außerdem seien wenig Kinder dort. Er appellierte an das Gremium zu schauen, wohin die Gelder fließen. Er erkundigte sich, wie es auf der Kinderfarm weitergehe. Er wäre wieder bereit, dort neu anzufangen.

Bürgermeisterin Pfründer erklärte, dass die Themen der Jugend später in der Tagesordnung behandelt würden. Es hätte in letzter Zeit einige krankheitsbedingte Schließungen gegeben. Es wurde reagiert und intern ein Wechsel vorgenommen, seit September sei eine neue Kraft für die Kinderfarm zuständig.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Bürgermeisterin Pfründer erklärte, dass künftig in jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung die Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse aus den Ausschüssen vorgesehen sei. Im Bau- und Umweltausschuss wurde nichts beschlossen. Im Verwaltungs- und Finanzausschuss wurden zwei Grundstücke im neuen Gewerbegebiet für die Planung erworben.

Logo Neckar Zaber Tourismus
Logo Neckar Zaber Tourismus

Geschäftsbericht des Neckar-Zaber-Tourismus e.V. und aktuelle touristische Entwicklungen

Bürgermeisterin Pfründer verwies auf die Vorlage 2024 Nr. 103 und erklärte, dass sich nach Corona wieder eine positive Entwicklung abzeichne. In Lauffen habe man sehr hochwertige Kultur- und Tourismusangebote. Man habe kürzlich frühzeitig nach neuen Gästeführern gesucht und auch eine Schulung hierzu angesetzt. Sie bedankte sich bei Frau Keßler und ihrem Team für die Arbeit. Auch hier werde sich aufgrund der Digitalisierung vieles verändern. Die Betriebe und der Verband befänden sich bereits in den Umstellungen, die digitale Aufarbeitung der Angebote präge die Arbeit der kommenden Jahre. Das Kultur- und Tourismusangebot habe zwei Zielgruppen: Die Bürgerschaft und Gäste der Stadt.

Sie führte weiter aus, dass vor drei Wochen bei heißen Temperaturen „Wein auf der Insel“ stattfand. Beim Weinfest sei ein Prüfer des Weinbauverbands gewesen, der sich viel Zeit genommen hatte und „Wein auf der Insel“ mit Bestnote erneut zertifizierte.

Frau Keßler ging auf den allgemeinen Bericht ein und teilte mit, dass das Sachgebiet Tourismus bei der Stadt Lauffen a. N. im Bürgerbüro direkt bei der Bürgerbüroleitung angesiedelt sei. Verbunden damit wäre auch die Leitung der Touristinfo, deren Personal durch die Thekenmitarbeiterinnen des Bürgerbüros abgedeckt werde.

Stadtwerke Lauffen a.N. GmbH

hier: Ergebnis des Jahresabschlusses 2023

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 104 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Lauffen a.N. GmbH wird auf der

Grundlage des Jahresergebnisses festgestellt.

2. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Lauffen a.N. GmbH weist für das Geschäftsjahr 2023 einen Bilanzgewinn von 65.606,80 € (nach Steuern) aus.

3. Der Gewinn in Höhe von 35.606,80 € wird entsprechend des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 10.07.2024 an die Gesellschafterin Stadt Lauffen a.N. ausgeschüttet und der Restbetrag in Höhe von 30.000,00 € wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

5. Die Betriebs- und Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2023 entlastet.

StR Jäger bedankte sich bei Bürgermeisterin Pfründer und allen Kollegen, die diese schweren Aufgaben ehrenamtlich betreiben. Es werde auch die kommenden Jahre nicht einfacher werden. Er nehme wahr, dass vorausschauend gehandelt werde. Er bat daher um Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und brachte Punkt 4 zur Abstimmung.

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2024 Nr. 104 unter Abrücken der befangenen Aufsichtsräte folgenden einstimmigen Beschluss:

4. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Lauffen a.N. GmbH werden für das Geschäftsjahr 2023 entlastet.

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften hier: Neukalkulation Nutzungsgebühren und Neufassung Satzung

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 107 NEU folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Kostenkalkulation – Anlage 1 der Vorlage – wird anerkannt. Für städtische Gebäude wird eine monatliche Gebühr i.H.v. 287,00 Euro und für angemietete Gebäude eine monatliche Gebühr i.H.v. 350,00 Euro jeweils pro Wohnplatz und Kalendermonat berechnet.

2. Die als Anlage 2 der Vorlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften wird beschlossen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

5. Klässler der Werkrealschule in der Mensa
5. Klässler der Werkrealschule in der Mensa

Schülerverpflegung

hier: Anpassung der Essenspreise zum 01.10.2024

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 89 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Anpassung der Entgelte der Mensa Schulzentrum sowie des Horts Herzog-Ulrich Grundschule sowie des Horts Hölderlin Grundschule zum 01.10.2024 wird entsprechend Ziffer II. der Vorlage zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Die Berufseinstiegsbegleiter Frau Grünewald und Herr Bauer in der Werkrealschule
Die Berufseinstiegsbegleiter Frau Grünewald und Herr Bauer in der Werkrealschule

Berufseinstiegsbegleitung an der Werkrealschule

hier: Entscheid über Optionsziehung

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 114 NEU bei 7 Gegenstimmen folgenden mehrheitlichen Beschluss:

1. Der Optionsziehung zur Berufseinstiegsbegleitung an der örtlichen Werkrealschule unter finanzieller Beteiligung der Stadt Lauffen a. N. im Rahmen der 25%igen Kofinanzierung zu Bund und Schwarz-Stiftung wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Genehmigung von Spenden nach § 78 Abs. 4 GemO

Bürgermeisterin Pfründer verwies auf die Vorlage 2024 Nr. 111 und freute sich über die schöne Aufgabe, Spenden anzunehmen. Die Stadt dürfe sich über insgesamt 13.476,93 Euro freuen. Sie bedankte sich bei allen Spendern.

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 111 unter Abrücken der befangenen Stadträte folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die in der Anlage 1 der Vorlage aufgelisteten Spenden an die Stadt Lauffen a.N. des 1. Halbjahrs 2024 werden für die bezeichneten Zwecke angenommen.

2. Die Einwerbung dieser Spenden wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen, insbesondere die Spenden-Listen der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Gewerbegebiet Vorderes Burgfeld
Gewerbegebiet Vorderes Burgfeld

Bebauungsplan „Vorderes Burgfeld II, BA 01.2

hier: Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfs sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 119 bei einer Gegenstimme folgenden mehrheitlichen Beschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des am 23.10.2019 gefassten Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Vorderes Burgfeld II“.

2. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Vorderes Burgfeld II – BA01.2“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem der Vorlage beigefügten Abgrenzungsplan.

3. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Vorderes Burgfeld II – BA01.2“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 05.09.2024 wird durch den Gemeinderat gebilligt mit folgender Änderung der Festsetzungen (Art der Nutzung) im Vorentwurf: Kirchliche und kulturelle Nutzungen sollen auch ausnahmsweise nicht zulässig sein.

4. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

5 Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Die neue Fassade der Musikschule
Die neue Fassade der Musikschule mit Photovoltaikanlage

Sanierung Musikschule, 6. BA; Erneuerung Heizwärmeerzeugung

hier: Entwurf und Kosten, Baubeschluss, Förderung

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 115 bei zwei Enthaltungen folgenden mehrheitlichen Beschluss:

1. Der Maßnahme gemäß Punkt 2 der Vorlage wird zugestimmt.

2. Den Kosten gemäß Punkt 4 der Vorlage wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen

Verschiedenes

Herr Spieth erklärte, dass am Freitag ab 08.45 Uhr bis Samstagvormittag kurzfristig der Knotenpunkt Körner-/Schulstraße aufgrund von erforderlichen Tiefbau-, Asphalt- und Markierungsarbeiten gesperrt werden müsse. Hier werde die Radachse hergestellt. In den gedruckten Boten konnte die Information nicht mehr aufgenommen werden, im Onlineboten werde hierüber informiert

Anfragen

StR Dr. Mühlschlegel war vom Mittelpunkt/Betreutem Wohnen auf den großen Müllcontainer in der Bahnhofstraße angesprochen worden, der nicht ausgespritzt werden könne. Es habe dort jeden Sommer viele Maden, es müsse daher eine Lösung gefunden werden, wie der Container im Sommer gereinigt werden könne.

StRin Buck ergänzte zu TOP 1, dass es 2025 ein Theaterstück zum Thema 500 Jahre Bauernkrieg geben wird und 2027- zum 30 jährigen Jubliäum der Theatergruppe - anlässlich der Feierlichkeiten zu 800 Jahre Regiswindiskirche die Geschichte der Regiswindis als Theaterstück wieder aufgeführt wird.