Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Keßler, Bettina | 10.09.2024
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren
INFORMATIONEN ZU AKTUELLEN REGELUNGEN DER DATENWEITERGABE
Das aktuelle Bundesmeldegesetz (BMG) ist zum 1. November 2015 in Kraft getreten. Davon betroffen ist unter anderem die Veröffentlichung von Daten zu Altersjubilaren in der Presse.
Seit diesem Zeitpunkt dürfen Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag nur noch in 5-Jahres-Schritten veröffentlicht werden. Erst ab dem 100. Geburtstag darf wieder eine jährliche Veröffentlichung erfolgen.
Altersjubilare werden anlässlich des 90. und 100. Geburtstages, Ehejubilare ab dem 50. Hochzeitstag durch den Ministerpräsidenten geehrt. Die entsprechenden Daten der Jubilare werden hierzu an das Staatsministerium weitergeleitet.
Wer der Veröffentlichung seiner Daten in der Presse bzw. der Weiterleitung seiner Daten an das Staatsministerium widersprechen möchte, kann dies bei der Stadtverwaltung Lauffen a.N., Bürgerbüro, Tel.-Nr. 07133/2077-0; Email: buergerbuero@lauffen-a-n.de beantragen. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
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