Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 06.08.2024
Der Hund - der beste Freund des Menschen
Regelungen und Hinweise
Alle Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand durch sie gefährdet wird. Außerdem müssen Tierhalter dafür Sorge tragen, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen vermeidbar ge-stört wird. Auf öffentlichen Kinderspielplätzen und Liegewiesen dürfen Hunde – ausgenommen Blindenhunde – generell nicht mitgenommen werden.
Leinenzwang auf öffentlichen Straßen und Wegen sowie Grün- und Erholungsanlagen im Stadtgebiet
Für Hunde gilt eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen innerhalb bebauter Ortsteile sowie Grün- und Erholungsanlagen. Diese Regelung dient der Sicherheit von Passanten gleichermaßen wie dem Schutz des Straßenverkehrs und damit auch des Hundes vor Unfällen.
Leinenzwang im Wald
Es gibt in Baden-Württemberg keinen generellen Leinenzwang für Hunde im Wald. Allerdings muss der Hund auf Zuruf reagieren und darf nicht jagen. Da sich auch im Wald Kinder aufhalten bitten wir die Hundehalter um entsprechende Beachtung. Auch ein neugieriger Hund kann Kindern Angst machen. Bitte nehmen Sie Ihren Hund für diese kurze Zeit an die Leine.
Begleitpflicht im öffentlichen Bereich
Außerhalb des Stadtgebiets dürfen Hunde frei laufen, jedoch nur in Begleitung einer Aufsichtsperson, die auf das Tier einwirken kann. Diese Regelung dient wieder dem Schutz von Passanten, Verkehr und Wild. Sie soll außerdem sicherstellen, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf öffentlichen Wegen, in Grün- und Erholungsanlagen sowie in fremden Gärten verrichten.
Befahren Sie zum Gassigehen keine gesperrten Wege
Ein weiterer Punkt, der im Zuge der Hundehaltung immer wieder auffällt,
ist die Tatsache, dass manche Hundehalter zum Ausführen der Tiere mit
ihren Fahrzeugen gesperrte Feldwege befahren, welche aber durch Zei-
chen 260 StVO (Verbot für Krafträder und mehrspurigeKraftfahrzeuge)
mit Zusatzschild nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben
sind. Hier sieht das Gesetz bei einer Missachtung ein Bußgeldverfahren vor.
Regelungen für den privaten Bereich
Die größte Freiheit haben Haustiere zu Hause in den eigenen vier Wänden sowie im eigenen Garten. Die Tiere sind aber auch dort so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet oder unzumutbar gestört wird.
Zwingerhaltung
Speziell an die Zwingerhaltung werden zum Schutz und zum Wohlergehen des Hundes vom Gesetz her Mindestvorschriften gestellt, deren Verstoß eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Hier erteilt das Ordnungsamt im Bürgerbüro gerne weitere Auskünfte (Tel. 20770).
Und bitte denken Sie daran, die Hundekotstationen zu nutzen:Im Stadtgebiet und in den angrenzenden Außenbereichen gibt es insgesamt über 50 Hundestationen, an denen Sie frische Beutel ziehen oder einen benutzten Beutel entsorgen können. Natürlich tut es auch jedes andere Behältnis das Sie vor Ort oder auch zu Hause entsorgen können.
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