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Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 15.07.2024 – 30.09.2024

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 3. Juli 2024

Bürgerfragestunde

Bürgermeisterin Pfründer eröffnete die öffentliche Sitzung und stellte fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde. Sie teilte mit, dass StR Baumann entschuldigt sei. Sie erklärte, dass TOP 7 (Zentrale Unterbringung – hier: Billigung Konzept, Förderantragsstellung, Planungsbeauftragung) aufgrund der Anwesenheit der Nachbarn zeitlich vorgezogen und direkt nach der Bürgerfragestunde bearbeitet werde.

Frau Ehrenfeld bedankte sich herzlich für das Konzept zur Schulbetreuung, das die Schule stärke. Sie überreichte Bürgermeisterin Pfründer ein Schriftstück. Sie erklärte, dass Frau Pfründer im Gespräch gesagt habe, dass die Kernzeitplätze zukünftig theoretisch unbegrenzt möglich wären, im Konzept las sie nun: 50 Plätze. Sie fragte an, warum die Plätze begrenzt würden.

Herr Schuh erklärte, dass zur Umsetzung des Konzepts Personal benötigt werde. Für den Ausbau würde man mehr Personal benötigen, als bisher vorhanden sei. Mit der Schulleitung könnte man in Gespräche gehen und mehr Klassenräume belegen.

Bürgermeisterin Pfründer bedankte sich für die guten Gespräche.

Frau Martina Walter wohnt in der Herdegenstraße nahe an der Bahnhofstraße 80. Sie bedankte sich bei Bürgermeisterin Pfründer für den guten Austausch und die Einsichten in der vergangenen Woche. Es könnten eventuell irgendwann vier Gebäude gebaut werden. Die Anwohner hätten Bedenken bezüglich der Mischung von Obdachlosen und Flüchtlingen sowie die steigende Anzahl an Menschen auf engem Raum. Das erwecke für sie eher den Anschein einer Separierung als einer Integration. Die Bahnhofstraße sei nicht weit weg von den öffentlichen Einrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Schulen und Stadthalle. Sie bat darum zu bedenken, ob es später eine weitere Möglichkeit für eine Örtlichkeit beispielsweise über dem Lidl oder im Haldenrain gebe, damit nicht alles auf einem zentralen Punkt sei. Sollte man die Unterbringung doch zentralisieren, müsse man bedenken und prüfen, ob man die sozialen Einrichtungen mischen könne mit sozialem Wohnraum. Es sollten auch Kinderspielplätze eingeplant werden, damit das Leben dort lebenswert sei. Es gebe immer wieder Übergriffe oder Beschimpfungen, die nicht immer gemeldet würden. Sie bat darum, diese Bedenken bei der heutigen Entscheidung zu berücksichtigen.

Bürgermeisterin Pfründer bedankte sich für den Beitrag und werde im anschließenden Tagesordnungspunkt darauf eingehen.

Herr Schäfers erkundigte sich, ob man bei künftigen Hochwassern den Sand am Kiesspielplatz schneller tauschen könne. Der Kiesspielplatz sei mit einer der schönsten Spielplätze für die Kinder und es sei sehr schade, wenn die Kinder ihn nicht nutzen könnten.

Bürgermeisterin Pfründer erklärte, dass der Spielplatz ab heute wieder bespielbar sei. Problem war der noch fehlende Zaun.

Herr Spieth ergänzte, dass er dem Bauhof ein großes Lob ausspreche, schneller sei eine Freigabe des Spielplatzes nicht möglich gewesen. Das Material musste abgefahren, gereinigt und bestellt werden, während auch weitere Hochwassernacharbeiten erledigt wurden. Das Hochwasser wäre erst einen Monat her und der Spielplatz sei ab heute wieder bespielbar.

Zentrale Unterbringung

hier: Billigung Konzept, Förderantragstellung, Planungsbeauftragung

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 93 NEU folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Grundsatzbeschluss zur Errichtung von zwei Gebäuden (BA 1 + 2) und Billigung des vorgelegten Konzeptes.

2. Der zweite Bauabschnitt soll dem Landkreis, bei Bedarf, für die Erstellung einer Einrichtung für die Erstunterbringung zur Verfügung gestellt werden.

3. Der Einstieg in die konkrete Planung des Vorhabens soll erfolgen. Die Fördermittel sollen beantragt werden. Hierfür werden 50 t€ zur Verfügung gestellt.

Geplante Zentrale Unterbringung
Geplante Zentrale Unterbringung

Finanzzwischenbericht 2024

Bürgermeisterin Pfründer verwies auf die Vorlage 2024 Nr. 81.

Herr Schuh erklärte, dass man die Vorlage im Verwaltungs- und Finanzausschuss sehr ausführlich beraten habe und dass man aktuell ein Defizit von 2,6 Millionen Euro habe. Im Grund- und Gewerbesteuerbereich stehe man ungefähr im geplanten Bereich. Für die Gemeinschaftssteuern – Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Schlüsselzuweisungen – lagen die Prognosezahlen aus der Steuerschätzung noch nicht vor. Man werde die Zahlen nach Erhalt im zweiten Halbjahr in die Haushaltsplanungen einarbeiten. Die Maisteuerschätzungen wären nicht mehr so positiv wie im vergangenen Jahr, man gehe aktuell von einer Nivellierung aus. Das Ergebnis der Stadtwerke werde deutlich unter dem erwarteten Ergebnis liegen. Die Bevölkerung habe spürbar an Gas gespart. Das Gas musste zu hohen Preisen eingekauft werden.

Auf der Aufwandseite sei einer der größten Positionen mit 13 Millionen Euro der Personalaufwand. Auch wenn derzeit nicht alle Stellen in allen Bereichen besetzt seien, werde der Ansatz vermutlich benötigt. Das liege unter anderem auch an den Tariferhöhungen und den Stellenbewertungen im handwerklichen Bereich aufgrund des neuen Bezirksentgeltgruppentarifvertrags. In den anderen Bereichen liege Lauffen überall im Bereich der Ansätze.

Es wären auch die Baumaßnahmen, die dieses Jahr zu Buche schlagen werden. Hier sei bis zum Eingang der Rechnungen im Haus mit einem gewissen Verzug zu rechnen.

Überprüfung der Höhe der Steuerhebesätze, städtischen Gebühren, sonstigen Abgabensätze sowie der Mieten und Pachten zur Vorbereitung des Haushaltsplanes 2025

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 82 folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Planansätze des Haushaltsplans 2025 werden auf folgender Grundlage berechnet:

1. Die Grundsteuerhebesätze zum 01.01.2025 werden in einer gesonderten Grundsteuerhebesatzsatzung festgelegt,

2. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt unverändert auf 365 v.H.

3. Der Vergnügungssteuersatz für das Haushaltsjahr 2025 unverändert auf 25 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse für Geräte mit Gewinnmöglichkeit und für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit pauschal mit 50 Euro/Monat,

4. Die städtischen Gebührensätze für Verwaltungsgebühren, Freibadgebühren und Bestattungsgebühren, wie dargestellt,

5. Die Höhe der Mieten und Pachten bleibt unverändert.

Hundesteuersatzung

hier: Neufassung zum 01.01.2024

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 83 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Lauffen a.N. (Anlage 1 der Vorlage) mit Anhebung der Steuersätze zum 01.01.2025 wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Gemeinderat Juli 2012

Friedhofs- und Bestattungsgebühren

hier: Kalkulation

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 85 NEU folgenden einstimmigen Beschluss:

1.Der Gebührenkalkulation für die Grabnutzungsgebühren und die Nutzung der Aussegnungshalle wird zugestimmt (Anlage 1 und Anlage 3 der Vorlage). Ebenfalls zugestimmt wird der Kalkulation eines pauschalen Pflegeaufwands für die anonymen Urnengräber, die Urnengräber unter Bäumen und die Rasengräber.

2.Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Urnengräberfeld
Urnengräberfeld im Parkfriedhof

Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

hier: Neufassung

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 86 NEU folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die der Vorlage beiliegende Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Kindertagesbetreuung in Laufen a.N. - Schulbetreuung

hier: Anpassung der Betreuungsgebühren 2024/2025

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 88 Neu folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Dem ergänzenden Betreuungsangebot an den Grundschulen wird entsprechend der Vorlage zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt für die Flexible Nachmittagsbetreuung an der Herzog-Ulrich Grundschule Betreuungskräfte auszuschreiben.

2. Die Kalkulation der Betreuungsgebühren für die Schulbetreuung sowie den Deckungsbeiträgen wird entsprechend der Anlage 1 und Anlage 2 der Vorlage beschlossen.

3. Den Betreuungsgebühren ab 01.09.2024 entsprechend Anlage 3.1 der Vorlage und den Betreuungsgebühren ab 01.09.2025 entsprechend Anlage 3.2 der Vorlage wird zugestimmt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Städtische Kindertageseinrichtungen
Städtische Kindertageseinrichtungen

Neufassung Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für städtische Tageseinrichtungen für Kinder

Hinweis: Aufgrund der Rückfragen von Eltern wird zur Transparenz der Bericht ausführlich dargestellt.

Bedingt durch finanzielle Situation werden die Betreuungsgebühren für die Betreuungseinrichtungen in Krippe, Kindergarten und Hort zum 01.09.2024 an die landesweiten Empfehlungen, die in den meisten Kommunen in Baden-Württemberg gelten, angepasst. Aktuell werden in Lauffen durchschnittlich nur 10 Prozent der Kosten eines Betreuungsplatzes von unseren Familien getragen. Die Landesweiten Empfehlungen besagen, dass 20 Prozent der Kosten eines Betreuungsplatze durch die Gebühren gedeckt sein sollten. In den meisten Kommunen wird dies bereits seit langem so angestrebt. Die Stadt Lauffen hat ihre Gebühren in den letzten Jahren nicht immer entsprechend der landesweiten Empfehlungen angepasst, deshalb müssen jetzt größere Schritte gegangen werden. Die Haushaltslage lässt es nicht mehr zu, dass ca. 90% von der Allgemeinheit übernommen werden. Schließlich ist es die Aufhebung einer Sonderförderung insbesondere für Krippenkinder, die wir bisher in Lauffen geben konnten und nun wie in den anderen Kommunen auch nicht mehr möglich machen können.

Einer Kommune stehen drei Einnahmearten zur Verfügung. Zuerst müssen Gebühren für die Nutzung von Einrichtungen wie bei den Kindergärten der Fall erhoben werden. Im Bedarfsfall können Steuern erhöht werden. Hier nutzt die Stadt die verfügbaren Potenziale aus. Erst zuletzt dürfen Kredite, also Verschuldung der nächsten Generation, in Anspruch genommen werden. Die Stadt Lauffen muss auch hier derzeit sämtliche Kreditmöglichkeiten ausschöpfen. Dies ist aber nicht unbegrenzt möglich. Die Kommunalaufsicht hat den Kredit zur Aufnahme für den Neubau des Horts zur Schaffung der dringend notwendigen Ganztagsplätze an der Grundschule nicht genehmigen können. Also ist die Stadt verpflichtet, sämtliche Möglichkeiten zur Generierung von Einnahmen zu überprüfen. Bei den Kindergartenbeiträgen wurden den Eltern im Vergleich zu den anderen Kommunen in den letzten Jahren Gebühren „geschenkt“. Dies ist nicht mehr möglich, so dass eine Anpassung an die Landesempfehlungen erfolgte. Die Verwaltung hat auch abgewogen, ob noch mehrere Schritte sinnvoll seien, um die Beträge nicht so stark anheben zu müssen. Da die Eltern in Lauffen über viele Jahre Gebühren sparen konnten und die Anpassung nur bis zu der durch-schnittlichen Höhe erfolgt, die landesweit üblich ist, war der Vorschlag mit Blick auf die fehlenden Einnahmen eine große Erhöhung vor allem für die Krippen anzugehen. Eine prozentuale Anpassung von Krippe und Kiga gleichermaßen ist nicht möglich, da die Differenz bzw. überhöhte Förderung der Eltern vor allem in der Krippe gegeben war. Die Elternbeiträge der Stadt Lauffen a.N. liegen derzeit drastisch unter der Empfehlung der Landesverbände. Der Verwaltung ist bewusst, dass dies für die Familien eine deutliche Mehrbelastung darstellt im Vergleich zu den bisher sehr günstigen Gebühren. Deshalb wurde die Entscheidung intensiv vorbereitet, war auch Thema der Haushaltsberatung im Frühjahr und mit den Elternvertretern vorab ausgetauscht.

Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen und die Tarifsteigerungen des TVöDs, weshalb die Vertreter des Städtetages, des Gemeindetags und der kirchlichen Fachverbände sich auf eine Anpassung der Empfehlung für die Beitragssätze von Kindertageseinrichtungen verständigt haben. Die Empfehlung sieht eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 % und im Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3% vor.

Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 03.07.2024 die Anpassung der Betreuungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen für U3 und Ü3 nahezu auf die üblichen Sätze beschlossen. Dies wird sich aber erst in mehreren Schritten realisieren lassen (01.09.2024, 01.03.2025, 01.09.2025). Auch mit der nun kalkulierten Gebühr tragen die Familien immer noch nicht den landesweit üblichen Satz von 20 Prozent.

In den kommenden 14 Tagen werden die neuen Gebührenbescheide durch die Stadtkämmerei versendet. Familien müssen keine neuen Einkommensnachweise einreichen, der Bescheid wird mit der gleichen Einkommensstufe wie bisher versendet. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Änderungen des Einkommens sofort mitzuteilen sind. Die Änderungen der Einkommensstufe werden entsprechend der neuen Satzung ab dem Folgemonat umgesetzt. Wechsel der Betreuungszeiten können beim Fachbereich Kindergärten beantragt werden. Bei den Kindergärten gehen durchschnittlich 98 Prozent in eine Einrichtung, in unserer Stadt wie auch in anderen Kommunen. Trotz deutlich günstigerer Gebühren im Krippenbereich unterscheidet sich die Betreuungsquote von Lauffen nicht zu den Nachbarkommunen, die schon lange die Landesempfehlungen umsetzen.

Die neuen Betreuungsgebühren ab 01.09.2024 können den Tabellen auf der städtischen Homepage (https://www.lauffen.de/website/de/leben/kinderjugend/betreuung/gebuehren) entnommen werden. Die Elternbeiträge für die städtischen Betreuungseinrichtungen werden in Lauffen für 11 Monate (September – Juli) erhoben. Bei Vergleichen ist auch immer zu prüfen, welche VÖ-Betreuungszeit (also wie viele Stunden) vorliegt oder auch ob es Zusatzaufwände gibt, die nicht zum Grundstandard gehören (z.B. Küchenhilfen, Anzahl Schließtage, die in Lauffen unter der Vergleichsberechnung des Landes liegt). Lauffen hat ein sehr differenziertes Sozialmodell zur Unterstützung von schwachen Familien. Die Stufe 5 ist die am besten vergleichbare Mittelstufe. Beispiel: Ein Krippenplatz in Lauffen kostet bei einer Familie mit 2 Kindern ab 1.9.24 monatlich 314 Euro. In einer Nachbarkommune, die komplett die Landesempfehlungen umsetzt, zahlt die gleiche Familie 414 Euro. Dabei bieten diese weniger Öffnungstage und weniger Betreuungsstunden an.

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 99 bei einer kurzfristigen Abwesenheit von StR Köhler folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Lauffen a.N. wird entsprechend Anlage 2 der Vorlage beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Verschiedenes

Bürgermeisterin Pfründer erläuterte, dass die Herzog-Ulrich-Grundschule im Jahr 1907 gebaut und im Jahr 2006 teilweise energetisch saniert wurde. Im Maßnahmenplan wäre langfristig ein Sanierungsbedarf von rund 2,5 Millionen Euro vorgesehen für Dach, Heizung und weiteres. Bei Kernspurprüfungen war ein etwas erhöhter Radonwert festgestellt worden.
Herr Spieth erklärte, dass dies eine orientierende Messung war. Zum Jahresende sei eine Jahresmessung vorgesehen.

StR Kammerer erkundigte sich, ob in Zeiten der Erderwärmung eine Klimatisierung der Schulen vorgesehen sei.

Bürgermeisterin Pfründer verwies zu dieser Entscheidung auf den Zeitpunkt der Generalsanierung der Schulen. Eine Klimatisierung bedeute neben Investitions- auch Wartungskosten.

Anfragen

StR Rieß hatte im Zuge der Baumaßnahmen der B 27 gesehen, dass Krötenwanderungssicherungen angebracht wurden. Ursprünglich waren diese ganz nah an die Fahrbahnkante angebracht worden, aufgrund der Fräßarbeiten wurden sie nun zwei Meter mehr in die Grundstücke hineinverlegt. Bei einigen Grundstücken führe dies zu Bewirtschaftungsproblemen.

Herr Spieth erklärte, dass es eine Maßnahme des Landes sei, die artenschutzrechtlich begleitet wurde. Er könnte das Anliegen weiterleiten oder einen Kontakt der Bauleitung vermitteln.

StR Reichle hatte schon mehrmals mitbekommen, dass trotz der vielen Baustellen derzeit die Müllabfuhr im Berufsverkehr die Hauptstraßen leere. Er bat darum das Entsorgungsunternehmen zu sensibilisieren, zur Hauptverkehrszeit die Nebenstraßen zu leeren. Außerdem erkundigte er sich, ob es beim längst beschlossenen Lärmaktionsplan mit Tempo 30 Fortschritte gebe.

Herr Kenngott erklärte, dass das Landratsamt acht Anträge vorliegen hätte, diese würden nacheinander abgearbeitet. Nach der Weitergabe liege es nicht mehr in städtischer Hand.

StRin Buck war von Schülern angesprochen worden, was man mit der Unterführung der Bahn mache. Auf ihre Aussage, dass das Aufgabe der Bahn sei, meinte der Schüler, dass man daraus ein Projekt machen könne.

Herr Spieth meinte, dass sich das wahrscheinlich nicht mehr lohnen werde. Heute kam eine Mail dazu und man hoffe nun, dass es über den Sommer laufen könne.

StRin Zoller-Lang erklärte, dass die Bauarbeiten auf der B27 derzeit mit einer Ampel geregelt würden. Die Rot-Phase von Heilbronn kommend sei deutlich länger,als die von Kirchheim kommend. Heute habe sich der Verkehr extrem aufgestaut.

Bürgermeisterin Pfründer nahm es mit.

StR Dr. Mühlschlegel führte aus, dass im August geplant sei, die Alte Neckarbrücke auch für Fußgänger und Radfahrer zu sperren. Er bat darum, rechtzeitig ein Konzept zum Shuttleverkehr einzurichten. Die bloße Ankündigung, dass die Brücke gesperrt würde, sei nicht ausreichend.

Bürgermeisterin Pfründer erklärte, dass die Brückensperrung nach heutigem Stand erst im September nach den Schulferien stattfinden könne. Vor Ende der Schulzeit werde nochmal mit der Firma gesprochen. Der Zeitplan hinke hinterher, da aufgrund des Hochwassers zwei Wochen nicht gearbeitet werden konnte. Eventuell warte man auch auf die Herbstferien. Der Citybus sei als Shuttle angedacht. Alle Bürger würden im Juli informiert, wenn die Zeitschiene absehbar sei.

StRin Brauch regte an, nach der Duschlänge im Freibad zu schauen. Die Duschen und auch die Wasserhähne liefen wirklich lange. Sie bat darum, die Zeiten zu verkürzen.

Herr Spieth erklärte, dass die Bitte bereits weitergegeben, aber noch nicht umgesetzt wurde.

StRin Brauch bat weiter darum, Familie Lika anzusprechen, Essen und Kaffee nicht aus Pappe auszugeben. Das schmecke nicht und sei nicht gut für das Klima.

Bürgermeisterin Pfründer informierte, dass heute eine Informationsveranstaltung zu einer sogar ökonomisch interessanten Idee stattgefunden hatte. Die Klimapaten würden auf die Vereine und weitere zugehen.

Bürgermeisterin Pfründer bedankte sich in der letzten gemeinsamen Arbeitssitzung des jetzigen Gemeinderats für die sehr gute Zusammenarbeit. Sie sei sehr gerne mit dem Gremium gemeinsam unterwegs gewesen und habe die Atmosphäre unheimlich geschätzt. Am 17.07.2024 sei das Gremium zur konstituierenden Sitzung nochmal beieinander. Sie bedankte sich außerdem bei den Zuhörern, der Heilbronner Stimme für die Berichterstattung und den anwesenden Mitarbeitenden der Verwaltung.