Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 24.06.2024
Gehwegreinigung auch im Sommer
Nicht nur im Winter, sondern auch im Sommer ist der Gehweg zu reinigen. Diese Reinigungspflicht erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Die Häufigkeit der Reinigung bestimmt sich dabei nach den „Be-dürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung“, d. h. nach dem jeweiligen Bedarf. Übrigens – falls keine Gehwege vorhanden sind, muss eine entsprechende Fläche am Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1,20 m gereinigt werden. Tragen auch Sie durch eine regelmäßige Reinigung zu einem schönen Stadtbild bei.
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