Virtueller Lauffener Bote

Aktuelle Nachrichten

Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 17.06.2024

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15. Mai

Bürgerfragestunde

Bürgermeisterin Pfründer eröffnete die öffentliche Sitzung und stellte fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde. Sie erklärte, dass StR Dr. Mühlschlegel, StRin Dr. Müller und StRin M. Schmalzried entschuldigt seien. Bürgermeisterin Pfründer bedankte sich bei Frau Keßler für die am Wochenende geleistete Arbeit für das Partnerschaftsjubiläum mit La Ferté-Bernard.

Herr Siegfried Zimmermann, Anwohner des Silvanerwegs, erklärte, auf seine Frage erwarte er keine spontane Antwort. Jeder solle in sich gehen und sich die Antwort selbst geben. Er erkundigte sich, ob das Gremium auch für das Nichtheizen des Freibads gestimmt hätte, wenn sie es regelmäßig nutzen würden, weil es ihnen gesundheitlich guttue. Es gebe zehn Freibäder in der Gegend, die dieses Jahr heizen, wie der Heilbronner Stimme zu entnehmen war. Letztes Jahr sei die Entscheidung, nicht zu heizen, wegen der Gasmangellage richtig gewesen. Gasmangel gebe es nun nicht mehr. Es sei zwar nach wie vor Geld zu sparen, der Abmangel sei nicht so hoch. Es werden aber sicher auch für andere Bereiche viel Geld ausgegeben, die weniger Bürger interessieren. So wurde im letzten Jahr für eine Öffnungsanlage im Bad Geld investiert, aber die Kasse werde nach wie vor besetzt. Umkleiden und Schränke wurden erneuert, die bisherigen waren seines Erachtens ausreichend. Anscheinend habe man sich wenig angeschaut und nachgedacht. Er sehe eine Möglichkeit einzusparen, mit denen alle, mit denen er gesprochen hatte, einverstanden wären: Man könne in der Dusche einen Münzautomaten installieren, wie es in Bönnigheim seit Jahren gehandhabt werde. Das wäre auch ökologisch, da manche Besucher sehr lange duschen. Gegen den Wärmeverlust der Becken gebe es in Bietigheim-Bissingen seit einigen Jahren Planen. Für die Zukunft bat er darum, die Becken wenigstens auf 21 oder 22 Grad aufzuheizen.

Bürgermeisterin Pfründer antwortete kurz, da im Lauffener Boten die konkreten Zahlen der Einsparung nachlesen werden könnten, die in der letzten Gemeinderatssitzung erläutert wurden. Sie führte aus, dass Lauffen ein schönes Bad habe. Man sei sich bewusst, dass es aktuell keine Wohlfühltemperatur sei. Die Photovoltaikanlage reize die maximale Dachfläche aus. Beim Thema Gas habe man sich nicht allein wegen des Geldes, sondern vor allem aus Klimagründen entschieden, nicht zu heizen. Das Klima beschäftige uns derzeit. Insbesondere die jungen Menschen beschäftige es stark. Man müsse überlegen, wo das Klima geschützt werden könne. Das sei beim Freibad derzeit möglich, da aktuell 244.000 kW/h im Jahr eingespart würden. Sie gibt aber recht, das müsse beobachtet werden. Hierzu werde ein Untersuchungszeitraum benötigt. Man würde das Bad gerne auf eine regenerative Heizung umstellen, das benötige allerdings noch mindestens drei bis vier Jahre. Ein Anheizen mache zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn, da es einen gewissen Vorlauf benötige. Man werde es beobachten, für das kommende Jahr. Sie bedankte sich für die Anfrage und verwies erneut auf die Berichterstattung aus der letzten Gemeinderatssitzung.

Herr Schäfer ist ein Elternteil, der vom Hort der Herzog-Ulrich-Grundschule betroffen ist. Er wollte Nachdruck verleihen, dass seitens der Eltern Druck da sei, damit eine Lösung für alle Beteiligten gefunden werde.

Bürgermeisterin Pfründer erklärte, dass sie am Montag einen Termin habe, um die gesamte Struktur ab 2026 zu besprechen. Ergebnis werde sein, dass in der Gemeinderatssitzung im Juli eine Teilung vorgeschlagen werde. Es könnte die Kernzeitbetreuung in den unteren Räumen angeboten werden, sofern Personal gefunden werde. Die Kernzeitbetreuung könnte dann flexibel gebucht werden, die Gebühren würden im Juli festgelegt werden. Dadurch würde sich die angespannte Platzsituationen etwas lockern.

Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement

hier: Beitritt der Stadt Lauffen a.N.

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 12 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Stadt Lauffen a.N. zum Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Baden-Württemberg zu.

Jugendrat der Stadt Lauffen a.N:

hier: Vorstellung des neu gewählten Jugendrats mit Bericht zur Jugendwerkstatt, Erreichtem und Zielen

Jugendwahlforum 2024: Veranstalter waren Jugendrat Lauffen a. N. und Jugendstiftung Baden-Württemberg

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 56 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Bericht des Jugendrats wird zur Kenntnis genommen und den ausscheidenden aktiven Mitgliedern des Jugendrats wird für ihren Einsatz gedankt. Den neu gewählten Mitgliedern wird zur Wahl gratuliert.

2. Der Entfristung der Nutzung des Gebäudes Kiesstraße 30 als Jugendwerkstatt wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Kinder- und Jugendreferat

hier: Vorstellung der neuen Fachberatung für die städtischen Kitas und Bericht zu Spielgruppen, Ausblick Erprobungsparagraf und Schulsozialarbeit

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2024 Nr. 57 folgenden einstimmigen Beschluss:

1.Kenntnisnahme.

Kindertagesbetreuung in Lauffen a.N.

hier: Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 47 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Bericht zur Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in Lauffen a.N. wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Haushalt 2024

hier: Beitrittsbeschluss zum Haushaltserlass vom 02.04.2024

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 59 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt entsprechend des Haushaltserlasses des Landratsamtes folgende Änderung der Haushaltssatzung - In der Haushaltssatzung für die Stadt Lauffen für das Jahr 2024 wird der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen auf 5.604.000 € reduziert (bisher 6.500.000 €).

2. Dem Erlass des Landratsamtes Heilbronn, Az. 11/902.41/Sch vom 02.04.2024 wird beigetreten.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Jahresrechnung 2018 der Stadt Lauffen a.N.

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 3 NEU folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Dem Jahresabschluss 2018 der Stadt Lauffen a.N. mit Lage- und Rechenschaftsbericht (Anlage 1 der Vorlage) wird gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 und 2 GemO zugestimmt.

2. Der Feststellungsbeschluss des Jahresabschlusses 2018 wird entsprechend der Vorlage gefasst.

Generalsanierung Hölderlin-Werkrealschule/Erich-Kästner Schule

hier: Abrechnung

Erich-Kästner Schule und Werkrealschule nach der Sanierung
Erich-Kästner Schule und Werkrealschule nach der Sanierung

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 51 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Bericht inkl. Abrechnung für die Generalsanierung Hölderlin-Werkrealschule/Erich-Kästner-Schule wird zur Kenntnis genommen.

Freiwillige Feuerwehr Lauffen
Freiwillige Feuerwehr Lauffen

Freiwillige Feuerwehr Lauffen a.N.

hier: Neufassung der Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Feuerwehr

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 48 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) für kostenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Lauffen a.N. wird entsprechend Anlage 1 und 2 der Vorlage beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Kies 4 - Weingastronomie „Wein im Park“

hier: Öffentliche Ausschreibung Investorenkonzept

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 52 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Das Gelände Kiesstraße 4 soll als Standort für eine Weinerlebnisgastronomie genutzt werden.

2. Zur Entwicklung eines Nutzungskonzepts soll ein offenes Interessensbekundungsverfahren zur Investorensuche durchgeführt werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Eigenbetrieb Stadtentwässerung

hier: Planung Faulturm, Billigung Entwurf und Baubeschluss

Übersichtsplan der Kläranlage Lauffen a.N.
Übersichtsplan der Kläranlage Lauffen a.N.

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 77 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der vorgelegte Entwurf und die Kosten zum Faulturm werden anerkannt. Der Baubeschluss wird gefasst.

2. Der weiteren Beauftragung des Büros Weber Ingenieure wird zugestimmt.

3. Die terminliche Abwicklung wird anerkannt. Bau- und Wasserrechtsgesuche sollen bei den Genehmigungsbehörden eingereicht werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Schritte zu veranlassen.

Sanierung Lauffen IV Stadtmitte

hier: Wohngebäude Kiesstraße 11 Maßnahmen, Kosten, Baubeschluss+ Abriss Wohngebäude Kiesstraße 13

geplanter Abriss Wohngebäude Kiesstraße 13
Wohngebäude Kiesstraße 11 u. 13

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 65 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Planung und den Kosten gemäß Punkt 2 der Vorlage wird zugestimmt.

2. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Abbruchleistungen Kiesstraße 13 gemäß Punkt 3 der Vorlage sowie Kiesplatz 4 gemäß Punkt 5 der Vorlage zu beauftragen.

3. Der Beauftragung der weiteren Architekten- und Fachplanerleistungen wird zugestimmt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Grundsatzentscheidung zu kommunalen Voraussetzungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und privaten Windkraftanlagen, regionale Wertschöpfung

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 63 bei 6 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen folgenden mehrheitlichen Beschluss:

1. Für Freiflächenphotovoltaik sollen aufgrund der wertvollen landwirtschaftlichen Nutzung in Lauffen maximal 0,5 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Flächen überplant werden.

Bürgermeisterin Pfründer erklärte, dass Verwaltungs- und Verfahrenskosten von den Privaten zu tragen seien, da hier auch die Einnahmen entstehen. Der Sitz des Betriebes werde in Lauffen gewünscht, damit auch die Gewerbesteuer in Lauffen bleibe.

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2024 Nr. 63 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Alle anfallenden Kosten inklusive der Kosten für externe Planer und Gutachter sowie der entstehende Verwaltungsaufwand im Zuge der erforderlichen Bauleitplanverfahren werden vom Antragsteller übernommen. Hierüber wird vor Verfahrensbeginn ein Planungskostenvertrag abgeschlossen, in dem die Kostentragung geregelt wird.

2. Der Sitz des Betriebes sollte sich nach Möglichkeit in Lauffen am Neckar befinden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Straßenunterhaltung 2024

Ausbau Hainbuchenweg

hier: Vergabe der Arbeiten

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 68 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Bauarbeiten sollen wie unter Ziffer 4 der Vorlage beschrieben an die Firma Gläser GmbH & Co. KG, Anspach, vergeben werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Bebauungsplan „Hort Hölderlin-Grundschule“

hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 41 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gem. der Darstellung in der Synopse (Anlage 1 der Vorlage).

2. Der Bebauungsplan „Hort Hölderlin-Grundschule“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 16.11.2023 (Anlage 2 der Vorlage) wird gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung (Satzungstext Anlage 7 der Vorlage) beschlossen. Es gilt die Begründung vom 16.11.2023 gefertigt von Käser Ingenieure, Untergruppenbach.

3. Der Satzungsbeschluss soll öffentlich bekannt gemacht werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rotenberg I“

hier: Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfs sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher

Belange (§3 Abs.1 BauGB)

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 35 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Für die Fläche des Landgutes Rotenberg 1 wird ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren gemäß § 2 BauGB eingeleitet. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist im Abgrenzungsplan vom 08.03.2024 dargestellt.

2. Durch die Planung sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die bestehende Saisongaststätte in eine vollwertige Schank- und Speisewirtschaft (Vollkonzession) umgewandelt und eine landwirtschaftliche Halle in eine Eventhalle umgenutzt werden kann. Zudem sollen die für diese Nutzungen notwendigen Stellplätze sowie Wohnmobilstellplätze bereitgestellt werden.

3. Die Planung im Vorentwurf mit Abgrenzungsplan, Textteil und Begründung vom 08.03.2024, gefertigt vom Büro Käser-Ingeniere, Untergruppenbach, wird gebilligt.

4. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Südöstliche Mühltorstraße“

hier: nach erneuter Offenlage Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 67 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt gem. der Darstellung in der Abwägungstabelle (Anlage 1 der Vorlage).

2. Der Bebauungsplan „Südöstliche Mühltorstraße“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 16.02.2024 wird gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung (Satzungstext Anlage 24 der Vorlage) beschlossen. Es gilt die Begründung vom 23.04.2024 gef. von Zoll Architekten und Stadtplaner, Stuttgart.

3. Der Satzungsbeschluss soll öffentlich bekannt gemacht werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Weststadt II –Charlottenstraße“

hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Bau

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 40 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentliche Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gemäß der Darstellung in der Abwägungstabelle (Anlage 1 der Vorlage).

2. Der Bebauungsplan „Weststadt II – Charlottenstraße“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 10.11.2023 wird gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung (Satzungstext Anlage 11 der Vorlage) beschlossen. Es gilt die Begründung vom 10.11.2023, gefertigt von Käser Ingenieure, Untergruppenbach.

3. Der Satzungsbeschluss soll öffentlich bekannt gemacht werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen.

Fuhrpark Bauhof /Gärtnerei

hier: Ersatzbeschaffung Traktor

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 61 bei drei Enthaltungen folgenden mehrheitlichen Beschluss:

1. Der Beschaffung eines neuen Traktors gem. Punkt I der Vorlage wird zugestimmt, sofern Preisverhandlung und Prüfung einer Alternative im Bauhof nicht erfolgreich sind.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen.

Sanierungsgebiet Lauffen IV/Stadtmitte IV

hier: Satzungsbeschluss Förmliche Festlegung 2. Gebietserweiterung Kneippstraße

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 69 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Aufgrund der Sanierungsnotwendigkeit wird gemäß § 142 die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Lauffen IV/Stadtmitte IV“ (Anlage 1 der Vorlage) in der Abgrenzung nach dem sich in der Anlage der Vorlage befindlichen Abgrenzungsplan vom 26.03.2024 (der STEG Stadtentwicklung GmbH im Maßstab 1:1.000) beschlossen.

2. Bezüglich der Wahl des Sanierungsverfahrens ist das umfassende Sanierungsverfahren anzuwenden (Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB).

3. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Verschiedenes

Stadtbaumeister Spieth gab einen Hinweis zum geplanten Sanierungsdialog zum Start von Lauffen V: Es sei eine schöne Veranstaltung am 12.07.2024 geplant.

Kämmerer Schuh gab zur kommunalen Wärmeplanung die Information, dass es aktuell einen Bearbeitungsstopp der Anträge für die Bearbeitung der kommunalen Wärmeplanung gebe. Die Anträge lägen alle bei der Antragsstelle vor, seien aber unbearbeitet zur Seite gelegt worden. Im Moment gehe es um die letztendliche Finanzierung. Unsere Klimaagentur des Landes sei im Austausch mit dem Umweltministerium.

Anfragen

StR Fabich wunderte sich über die Beschilderung auf der Baustelle der alten Neckarbrücke: Warum sollten die Radfahrer, wenn sie von der Lauffener Seite kommen und dem Verkehr folgen könnten, absteigen?

Herr Kenngott erklärte, dass nur auf dem Gehweg abgestiegen werden müsse, auf der Fahrbahn dürfe in Fahrtrichtung der Fahrzeuge gefahren werden.

StRin Zoller-Lang berichtete, dass Herr Zeller die Fraktionen wegen der Abschaltung der Lauffen-Mail angesprochen habe. Herr Zeller bat darum, dass die Nutzer rechtzeitig über die Abschaltung informiert werden.

Frau Keßler berichtete, dass bereits alle zentral von „Klik“ angemailt wurden. Sie werde es nochmals prüfen. Beabsichtigt sei, alle noch mehrfach an die Abschaltung zu erinnern.

StR Köhler war von einem Nutzer angeschrieben worden. Die Nutzer seien vielleicht nicht alle in der Lage, ihr Postfach umzuziehen. Er regte an, bei einer künftigen Erinnerung drei Links beizufügen als Tipps und Hilfeleistung, die für wenig Geld beim Umstellen unterstützen.

Bürgermeisterin Pfründer überlegte, ob „Klik“ selbst ein Angebot machen könne.

Frau Keßler wird dies gerne anfragen.

StRin Zoller-Lang bat um ein Schild, für den Fall, dass die Spielplatzbesucher die Toilette im Kies nicht kennen.

Bürgermeisterin Pfründer berichtete, dass ein Schild bereits beauftragt sei.

StR Rieß gab zur Kenntnis, dass sich am Hölderlin-Kreisverkehr wieder gefährliche Rillen gebildet hätten.

Bürgermeisterin Pfründer bedankte sich für die Information.

StRin Brauch erkundigte sich, ob die Anzahl an aufgestellten Automaten einschränkbar sei.

Bürgermeisterin Pfründer verneinte dies, die Automaten stünden nicht auf öffentlicher Fläche.

Herr Kenngott ergänzte, dass die Betreiber gewerberechtlich angemeldet seien und die Automaten auf privaten Grundstücken betrieben. Der Alkoholverkauf aus Automaten sei nicht erlaubt. Die Menge könne nicht begrenzt werden, das wäre nur auf öffentlichem Gelände möglich.

StR Reichle störte, dass die Automaten beleuchtet seien und auf die Straße strahlen. Er erkundigte sich, ob man da auch im Sinne der Insektenleben einen Riegel vorschieben könne.

Herr Kenngott sagte eine Prüfung zu.

StR Köhler berichtete von Automaten, die erst bei Benutzung hell würden.

StRin Brauch berichtete, dass aus der Neckarstraße der Wunsch kam, in der Nähe eine E-Ladestation zu haben.
Bürgermeisterin Pfründer berichtete, dass der Rewe gerade drei bis vier private Anlagen plane.

StR Mittenmayer war darauf aufmerksam gemacht worden, dass im Hof der Herzog-Ulrich-Grundschule nachts viel los sei. Es sei ein Hall, ein Lärm.

Bürgermeisterin Pfründer regte an, nochmal über das Thema „Zaun“ zu sprechen.
StR Mittenmayer wünschte, dass der Ordnungsdienst mehr Präsenz an der Herzog-Ulrich-Grundschule zeigen würde.
Herr Kenngott erklärte, dass der Ordnungsdienst schon dort unterwegs sei. Auch die Polizei streife dort. Es sei schon ein Problemfall, die Bürger beklagten sich zu Recht. Am Platz an der Schillerstraße bilde sich gerade ein neuer Jugendtreff. Man werde das beobachten. Herr Hiller habe heute dazu drei Anrufe bekommen.

StRin Kammerer bat um eine vernünftige Dokumentation der eingegangenen Beschwerden: Wer beschwert sich? Wie oft? Was ist geschehen? Es gebe sehr viele Gerüchte.

Herr Kenngott bestätigte, dass bereits intern eine Übersicht geführt werde, hier würden auch Maßnahmen überlegt. Die Liste werde nicht veröffentlicht.

StRin Kammerer hätte sich eine Übersicht zur Entscheidung bezüglich des Zauns gewünscht.

Herr Kenngott erklärte, dass man da Zahlen mitgeliefert habe.

Bürgermeisterin Pfründer erklärte, dass man in den Bau- und Umweltausschuss die Zahlen nochmal mitnehmen werde.

StR Köhler erklärte, dass man auf der Homepage einsehen könne, welche Spielplätze es gibt und wann diese benutzt werden dürfen. Er regte eine Übersicht an, welche Plätze wann offen seien und wann man sich dort aufhalten könne. Er hält Zäune nicht für zielführend.

Bürgermeisterin Pfründer bedankte sich für die Anregung. Sie hätte gestern ein schönes Beispiel gesehen: „Hier ist skaten verboten, aber an Stelle X und Y vorgesehen“.

StRin R. Schmalzried führte aus, dass man den Platz an der Schillerstraße neugestaltet habe. Der Platz habe sehr an Aufenthaltsqualität gewonnen. Man wolle doch, dass sich die Leute dort aufhalten. Man müsse dennoch schauen, dass die Ruhezeiten eingehalten werden. Es sei doch schön, wenn sich die Jugendlichen im Freien treffen, man müsse nicht immer gleich das Ordnungsamt rufen.

Bürgermeisterin Pfründer berichtete, dass die Realität leider sei, dass die Anrufe bei uns ankommen, anstatt dass die Bürger selber hingehen.

Herr Kenngott sagte, dass man es beobachten und abwägen werde. Die Aufenthaltsqualität müsse sein. Nur wenn es in Ordnungsstörungen ausarte, werde der Ordnungsdienst auch tätig. Sonst werde beobachtet und zur Kenntnis genommen. Auf Nachfrage von StRin R. Schmalzried erklärte Herr Kenngott, dass die Beschwerden über den Zeitraum um 22 Uhr eingingen.