Virtueller Lauffener Bote

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 10.06.2024

Bericht aus der öffentlcihen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 8. Mai

Bausachen:

a) Nutzungsänderung Keller zu Wohnraum sowie Zusammenlegung der Wohneinheiten des Erdgeschosses und des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit auf dem Grundstück Flst.-Nr.: 8638/1, Charlottenstraße 84

Die Bauherrschaft plant im Untergeschoß die Errichtung einer Wohnung. Des Weiteren sollen die beiden bestehenden Wohneinheiten im Erdgeschoss und Dachgeschoss zu einer Wohneinheit zusammengeführt werden. Die Kubatur des Gebäudes sowie die Anzahl der Nutzungseinheiten verändert sich durch das Vorhaben nicht. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

b) Nutzungsänderung eines Wohnraums in eine Heilpraktiker-Praxis mit Patiententoilette auf dem Grundstück Flst.-Nr.: 8918/2, Christofstraße 30

Die Bauherrschaft plant im Erdgeschoss ein bisher als Abstellraum genutzten Wohnraum als Heilpraktiker-Praxis umzunutzen, eine Patiententoilette ist vorhanden. Die Kubatur des Gebäudes sowie die Anzahl der Nutzungseinheiten verändert sich durch das Vorhaben nicht. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

c) Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit Anbau auf dem Grundstück Flst.-Nr.: 8718, Schillerstraße 67

Die Bauherrschaft plant den Umbau des bestehenden Gebäudes mit Errichtung eines Appartements auf dem Grundstück Schillerstraße 67.

Mit dem Bauantrag wurde ein Antrag auf Erteilung einer Befreiung gemäß § 31 (2) BauGB von den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Flattichstraße“ rechtsverbindlich seit 08.01.2004 beantragt. Der Bebauungsplan „Flattichstraße“ setzt für das Vorhabengrundstück ein Baufenster innerhalb des zeichnerischen Teils fest. Mit dem geplanten Vorhaben wird diese Baugrenze überschritten. Dieser Bereich war bereits zu Teilen als überdachter Freisitz mit teilweise geschlossenen Wänden errichtet, sodass optisch kaum eine Veränderung zum jetzigen Bestand wahrgenommen wird. Die Voraussetzung für eine Befreiung von den planungsrechtlichen Vorschriften liegt vor. Die Befreiung der Baugrenze für das eingeschossige Gebäude ist städtebaulich vertretbar und dient der Weiterentwicklung eines Bestandsgebäudes. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

d) Bauvoranfrage über die Aufstockung des bestehenden Gebäudes zum Erhalt einer Maisonettewohnung auf den Grundstücken Flst.-Nr. 9043 und 9035/3, Lindenstraße 6/2

Der Bauherr plant das bestehende Gebäude, zur Vergrößerung der Wohnung im 2. Obergeschoss, im rückwärtigen Bereich auf dem Grundstück Lindenstraße 6/2, aufzustocken. Das Vorhaben umfasst die Aufstockung des bestehenden Gebäudes um ein Geschoss als Flachdachbau mit 3,07 m. Derzeit weis das Bestandsgebäude zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss aus, welches durch die Aufstockung ein weiteres Staffelgeschoss erhalten soll. Die maßgebliche nähere Umgebungsbebauung, die das Baugrundstück umgibt, weist eine überwiegend zweigeschossige Bebauung auf, es sind jedoch auch drei- und viergeschossige Bebauungen im Quartier vorhanden. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht fügt sich das Vorhaben auch nach der rückwärtigen Aufstockung in die umliegende Bebauung ein und ist städtebaulich vertretbar. Es wird festgestellt, dass das Vorhaben einzelfallbezogen betrachtet und bewertet werden muss.

Nach ausführlicher Diskussion wird dem Bauvorhaben zugestimmt.

e) Erstellung eines Lagerraums als Anbau an ein bestehendes Gebäude auf dem Grundstück Flst.-Nr.: 8900/2, Hölderlinstraße 1

Die Bauherrschaft plant im Erdgeschoss den Anbau an ein bestehendes Gebäude, zur Erweiterung seines Lagerraums. Das geplante Vorhaben stellt ein Anbau mit 4,50 m in der Breite und 4,35 m in der Länge (19,58 m²) zwischen dem Betriebsgebäude und dem Wohnhaus dar und soll als Lager genutzt werden.

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

Verschiedenes

1. Sperrung der alten Neckarbrücke

Herr Spieth informiert darüber, dass die alte Neckarbrücke ab 13.05.2024 im Zuge der Baustelleneinrichtung für das Einziehen der Hilfsträger halbseitig gesperrt wird.

2. Veranstaltung im Städtle - Sanierungsdialog am 12.07.24

Herr Spieth lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Sanierungsdialog im Städtle gemeinsam mit der STEG, Investoren, Handwerkern und Bauträgern ein. Geplant ist ein reger Austausch zu Sanierungsthemen und zum Thema Denkmalschutz sowie eine Immobilienbörse, fachlicher Input durch Energieberater und der Erfahrungsbericht einer jungen Familie im Städtle zur Wohnhaussanierung.

Anfragen

1. Radweg nach Heilbronn

StR Breischaft erkundigt sich, ob die zwischen Märkerwerk und Steilhang gelegene, sehr triste Raststelle am Neckartalradweg, gegebenenfalls durch ein Schulprojekt oder ähnliches aufgewertet werden könnte, beispielsweise um die triste Felswand, soweit dies eine glatte Wand ist, zu besprayen oder verschönern mit einem ordentlichem Bild.

StR Fabich ergänzt, dass der Radweg durch das Zementwerk Märker gehört und hier lediglich ein Nutzungsrecht besteht.

StR Reiner spricht sich dagegen aus, Graffiti ist nicht gerade ökologisch und dort will man die Natur betrachten.

2. Spielplatz Lamparter Park

StR Breischaft merkt an, dass am Spielplatz im Lamparter Park fehlende Toiletten ein Problem darstellen. Die Hinterlassenschaften sind hinter Büschen und Bäumen zu finden. Dies stellt auch ein Spannungsfeld mit Kindern dar, das Toilettenhaus ist relativ weit entfernt. Er bittet um entsprechende Beschilderung, auf weitere Frage von StR Breischaft stellt Bürgermeisterin Pfründer klar, dass eine Toilette erhebliche Vandalismus-Probleme mit sich bringt und dies für diesen Bereich nicht vorgesehen ist.

3. Baustelle Nordheimer Straße

StR Rieß erkundigt sich nach dem Fortschreiten der Baustelle in der Nordheimer Straße. Herr Spieth erläutert, dass die Muffen für die Straßenbeleuchtung gemacht wurden und für nächste Woche die Fertigstellung zugesagt wurde.

4. Radweg nach Heilbronn für Mofafahrer

StR Köhler stellt fest, dass er bereits mehrere Male darauf angesprochen wurde, ob auf dem Neckartalradweg motorisierte Roller bzw. Mofas erlaubt sind.

Herr Kenngott merkt an, dass es hier im Einzelfall auf die Motorisierung und die Zulassung ankommt. Die interessierten Personen sollen sich direkt melden und dies abklären.