Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 20.03.2024
Hundekot auf Feldern und Wiesen
Gefahr für Nutztiere und für die Verbraucher
Sich mit dem vierbeinigen Familienmitglied, dem Hund, bei jedem Wetter im Freien zu bewegen, tut sowohl dem Tier, wie auch uns Menschen als TierhalterInnen gesundheitlich gut. Trotz aller Liebe zu seinem Tier vergessen viele TierhalterInnen leider immer häufiger, dass sie auch Pflichten haben. Pflichten, die zum Beispiel das Entfernen der Hinterlassenschaften des Hundes betreffen, wenn sich dieser entleert hat, oder auch der Umstand, dass man seine Tiere nicht einfach über fremde Grundstücke, Äcker, Wiesen und Felder laufen lassen darf.
Die Allgemeine Polizeiverordnung – Polizeiverordnung der Stadt Lauffen am Neckar zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zur Abwehr von umweltschädlichem Verhalten (APoVO), regelt im § 14 Abs. 4 eindeutig die Pflicht die Notdurft des Hundes ordnungsgemäß zu entsorgen. Zuwiderhandlungen können eine empfindliche Geldbuße zur Folge haben. Im Stadtgebiet Lauffen a.N. gibt es zu diesem Zweck weit über Hundekotmüllgefäße, an welchem auch kostenlos Hundekotbeutel zur Entnahme angeboten werden.
Die Notdurft des Hundes muss also keine Person liegen lassen. Beim Gassigehen möchte man seinem Vierbeiner gerne auch die Möglichkeit einräumen, sich im Grünen frei bewegen zu dürfen. Man lässt die Hunde dann in den Außenbereichen frei herumlaufen und die Tiere rennen über fremde Grundstücke, Äcker, Wiesen und Felder und verrichten dort auch gelegentlich ihre Notdurft. Von den HundehalterInnen wird vermutlich vergessen, dass es sich bei den genannten Flächen in der Regel um Privatbesitz einer anderen Person handelt und dadurch vielleicht auch die Existenzgrundlage der landwirtschaftlichen Berufsgruppen auf dem Spiel stehen kann. Sie wollen ja sicher auch nicht, dass fremde Personen einfach durch Ihren Garten oder Ihr Grundstück laufen, sich dort niederlassen oder sogar ihre Notdurft auf Ihrem Grundstück verrichten? Auf diese Thematik angesprochen, bekommt man von manchen HundehalterInnen den Hinweis, dass es sich bei der Notdurft der Hunde um einen „guten Dünger“ handelt. Nein, Hundekot ist kein guter Dünger, denn dieser kann Parasiten, zum Beispiel den Parasit „Neospora caninum“ enthalten, welcher sich zu einer Gefahr für die Nutztiere (Heu) und für die Endverbraucher entwickeln und somit uns als Konsumenten betreffen kann.
Beachten Sie deshalb als HundehalterInnen bitte die klaren Regeln, dass der Hundekot ordnungsgemäß entsorgt wird und dass die die Hunde nicht frei über landwirtschaftlich genutzte Felder, Äcker und Wiesen laufen gelassen werden. Ganz besonders nicht im Zeitraum von April bis Oktober.
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