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Landratsamt Heilbronn | Kast, Ingrid | 25.01.2024 – 28.02.2024

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Über 100 000 Abfallgebührenbescheide werden zugestellt – Antworten auf häufige Fragen im Internet abrufbar

Ab dem 15. Februar erhalten alle Grundstückseigentümer im Landkreis Heilbronn die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2024. Dem Abfallgebührenbescheid liegt in diesem Jahr ein Informationsblatt zur Umstellung auf das neue Sammel- und Gebührensystem ab dem 1. Januar 2026 bei. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre heraus, ist das Anrufaufkommen im Abfallwirtschaftsbetrieb nach der Zustellung sehr hoch. Anruferinnen und Anrufer müssen damit rechnen, dass die Telefone des Abfallwirtschaftsbetriebs mehrere Tage belegt sein werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb empfiehlt deshalb, sich bei Fragen zu einem Bescheid zunächst unter www.landkreis-heilbronn.de/hausmuellgebuehren zu informieren. Hier finden sich die Antworten auf die häufigsten Fragen. Alternativ kann das Anliegen auch per E-Mail an Abfallwirtschaftsbetrieb@landratsamt-heilbronn.de gesendet werden.

Informationen zum neuen Sammel- und Gebührensystem 2026 gibt es hier auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-heilbronn.de/Abfallwirtschaft2026

Vorabhinweise der Redaktion des Lauffener Boten:

Alle Bio- und Restmülltonnen werden ab 2026 neu gestellt und sind dann bereits mit einem Chip versehen für die elektronische Erfassung der Leerungen. Das Aufkleben einer Müllmarke oder Banderolen entfällt. Alte Tonnen können entweder behalten werden oder bei der kostenlosen Sammelaktion, die der Landkreis organisiert, abgegeben werden. Zu diesem Procedere gibt es zu gegebener Zeit weitere Informationen.

Information zur Anschaffung von Abfallbehältern
Information zur Anschaffung von Abfallbehältern

Jeder Chip besitzt eine weltweit einmalige Seriennummer. Dies ist eine 16-stellige Zeichenfolge. Es werden keine personenbezogenen Daten auf dem Chip gespeichert. Lediglich die Abfallwirtschaft kann die einmalige Seriennummer dem jeweiligen Gebührenschuldner zuordnen. Dadurch wird der Datenschutz in höchstem Maße gewährleistet. Der Chip kann nicht von außen manipuliert oder überschrieben werden. Der Chip erfasst nicht den Inhalt oder das Gewicht des Abfallbehälters.

Das Müllfahrzeug kommt wie gewohnt alle 14 Tage. Wenn die Restmülltonne nicht jedes Mal zur Leerung bereitsteht, reduzieren sich die Abfallgebühren entsprechend. Dabei ist zu beachten, dass in jedem Fall Mindestleerungen berechnet werden, um „wildem“ Müll vorzubeugen.

Wenn Sie derzeit noch keine Rest- und Bioabfalltonne haben, benötigen Sie bis zur Umstellung eine geeignete Entsorgungsmöglichkeit. Der Neukauf von
Abfallbehältern ist eine Möglichkeit. Die Alternative ist der Kauf einer gebrauchten Tonne oder die Tauschbörse zu nutzen. www.landkreis-heilbronn.de/tauschboerse
Für eine kurze Übergangszeit Abfallsäcke statt Tonnen nutzen