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Archiv: Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Keßler, Bettina | 09.11.2023 – 31.01.2024

Neue Regelungen für Reisepässe zum 1. Januar 2024

Abschaffung Kinderreisepass, Erhöhung der Gebühren für Reisepässe

Der Deutsche Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Statt des Ausweisdokuments „Kinderreisepass“ kann künftig auch für Babys und Kleinkinder ein elektronischer Reisepass mit der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden. Dieser hat dann eine längere Gültigkeit von 6 Jahren.

Alternativen zum Reisepass

Eine Alternative zum Reisepass ist der Personalausweis, der auch 6 Jahre gültig ist und für Reisen innerhalb der EU geeignet ist. In begründeten Einzelfällen kommt – sollte das Reisezielland diesen akzeptieren - auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, welcher in der Regel auch sehr kurzfristig ausgestellt werden kann. Dieser ist wie der bisherige Kinderreisepass 1 Jahr gültig.

Durch die Abschaffung des weniger sicheren Kinderreisepasses wird die Fälschungssicherheit und Integrität der Daten in allen mehrjährig gültigen deutschen Ausweisdokumenten gesichert und somit das Vertrauen in diese Dokumente gestärkt. Der vorläufige Reisepass ist in diesem Fall nur ein Ersatzdokument, das nicht die gleichen Reisemöglichkeiten bietet wie der elektronische, mehrjährig gültige Reisepass.

Gültigkeit von Kinderreisepässen

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe die noch über den 01.01.2024 hinaus Gültigkeit haben, bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Es können bis zum 31.12.2023 noch Kinderreisepässe beantragt oder verlängert werden. Diese sind dann noch für 1 Jahr gültig.

Reisepass: Lieferzeiten und Einreisebestimmungen

Die Lieferzeit von Reisepässen beträgt in der Regel zwischen 3 bis 6 Wochen und beim Personalausweis 3 bis 4 Wochen. Beim Reisepass gibt es die Möglichkeit der Express-Bestellung. Dafür ist bei einem Aufpreis von 32 Euro die Lieferzeit auf 1 Woche verkürzt.

Bitte beachten Sie die Lieferzeiten und Einreisevoraussetzungen im Reiseland bei der Planung Ihrer nächsten Reise, um rechtzeitig und stressfrei alle Familienmitglieder mit den notwendigen Ausweisdokumenten zu versorgen. Informationen zu den Einreisebestimmungen und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Reisepass: Gebührenerhöhung ab 24 Jahren

Eine weitere Änderung zum 1. Januar 2024 sieht vor, dass die Gebühr für den Reisepass für Antragsteller über 24 Jahren auf 70 Euro erhöht wird. Die Gebühr für unter 24-jährige Antragsteller bleibt gleich bei 37,50 Euro.