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Aktuelle Nachrichten | Rutz, Gerald | 05.09.2023 – 01.10.2023

Aktion: Ran an das Obst!

Ernten erwünscht!

Aktion ran an das Obst - Ernten erwünscht 23

Jedes Jahr kommt es vor, dass man Bäume und Sträucher im Stadtbild sieht, auf denen Obst vergammelt, weil es nicht geerntet wurde. Dies geschieht manchmal auf öffentlichen Flächen, öfter aber in privaten Gärten, da die Bäume und Sträucher meist viel mehr tragen, als die Besitzer ernten und verbrauchen können.

Viele Kommunen im Landkreis starten jetzt wieder mit der Aktion „Ran an das Obst“, die das Ernten für alle erlauben sollen. Menschen die keinen Garten, keine Obstbäume oder Obststräucher besitzen, sollen auch die Möglichkeit bekommen, Obst zu ernten, um für den Eigenbedarf Kuchen, Saft und Marmelade herzustellen oder das Obst gleich vor Ort zu verzehren.


Die Stadtverwaltung Lauffen am Neckar unterstützt die Aktion, auch auf Anregung aus dem Gemeinderat, und hat wieder stadteigene Bäume die von jedermann abgeerntet werden können ausgewiesen.


Privatleute, die Bäume und Sträucher besitzen und diese zum Ernten durch die Allgemeinheit freigeben möchten, können sich im Bürgerbüro Lauffen a.N. (BBL) kostenlos rosafarbene, biologisch abbaubare, Markierbänder abholen. Weitere Informationen zu der Aktion erhalten Sie entweder direkt beim BBL, Tel.2077-11 oder beim Bauhof der Stadt Lauffen a.N., Tel. 21498.

Die Aktion „Ran an das Obst“ wird in Lauffen a.N. durch die Lauffener Bürgerstiftung „Anzetteln“ unterstützt und gesponsert. Folgende stadteigene Bäume, sind zum Abernten freigegeben:

1. Apfelbäume am Spielplatz Seugen I;

2. Birn- und Apfelbäume an der Ilsfelderstr., "Obststückle" an der Landstraße;

3. Nussbäume am Parkplatz des Freibads Ulrichsheide.

Wer sich über die Grenzen Lauffens hinaus für das straflose Ernten von Obst interessiert, kann sich auf der Seite https://mundraub.org/ schlau machen.

Rechtlicher Hinweis: Nur das Ernten von gekennzeichneten Bäumen und Sträuchern ist erlaubt. Wer Obst ohne Einverständnis seines Besitzers von Bäumen und Sträuchern pflückt, begeht eine Straftat. Bitte beachten Sie auch, dass das Ernten auf eigene Gefahr erfolgt. Weiter darf nur für den eigenen Bedarf geerntet werden. Ernten für gewerbliche Zwecke ist nicht gestattet.