Dieser Artikel befindet sich im Archiv!
Landratsamt Heilbronn | Kast, Ingrid | 23.08.2023 – 30.09.2023
Das Landratsamt informiert:
Besuch der Zulassungsstelle nur mit Termin möglich
Seit August ist ein Besuch in der Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn nur noch per Terminbuchung vorab möglich. Die Online-Terminbuchung ist bequem von unterwegs oder von zu Hause aus möglich, ist unkompliziert und dauert nur wenige Minuten. Eine gewisse Anzahl an Terminen kann bereits drei Wochen im Voraus gebucht werden, zusätzlich werden tagesaktuell weitere Termine freigeschaltet. Es besteht daher generell die Möglichkeit, auch kurzfristig noch einen Termin zu erhalten.
Terminvereinbarung
Termine können über das Online-Terminsystem unter www.landkreis-heilbronn.de/aktuelle-informationen-zulassung oder telefonisch unter der Hotline 07131 994-559 gebucht werden.
Online-Dienste
Doch nicht in allen Fällen ist ein Gang in die Zulassungsstelle überhaupt noch notwendig: So bietet der Landkreis Heilbronn schon jetzt die Möglichkeit, Neuzulassungen, Wiederzulassungen und Ummeldungen bequem von zu Hause aus zu erledigen. Nähere Informationen zu den Online-Diensten und den erforderlichen Unterlagen sind unter www.landkreis-heilbronn.de/online-dienste abrufbar.
Fahrzeuge online an-, um- und abmelden
Mit dem Projekt i-Kfz 4 geht die Digitalisierung der Zulassungsstellen von Stadt- und Landkreis einen wesentlichen Schritt weiter. Für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Gewerbetreibende und auch die öffentliche Verwaltung wird die Zulassung von Fahrzeugen sowie die Um- und Abmeldung einfacher, effizienter und günstiger. Auch juristische Personen wie Autohäuser können die internetbasierte Fahrzeugzulassung künftig nutzen. Das Projekt startet am Freitag, 1. September. Um die Umstellung vorzubereiten, sind beide Zulassungsstellen im Landratsamt deshalb am Donnerstagnachmittag, 31. August, geschlossen.
Seit Besuche beider Zulassungsstellen nur mit vorheriger
Terminvereinbarung möglich sind, kommt es nur noch zu geringen
Wartezeiten an den Schaltern. Für Nutzerinnen und Nutzer von i-Kfz 4
fallen sie künftig ganz weg, sie müssen nicht einmal mehr den Weg zur
Behörde auf sich nehmen, wenn sie ihr Fahrzeug neu anmelden,
ummelden oder abmelden wollen. Mit der Neufassung der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung (FZV) ist der Prozess vollständig automatisiert
von zuhause aus über die Internetseite der Zulassungsstellen möglich (je
nach Wohnort www.heilbronn.de/kfz_online oder www.landkreisheilbronn.
de/online-dienste Ist der Prozess abgeschlossen, können sich
die Autofahrerinnen und Autofahrer direkt in ihr Fahrzeug setzen und am
Straßenverkehr teilnehmen.
Jetzt Antrag stellen: Landkreis Heilbronn fördert als erster Landkreis kleine Solaranlagen für den eigenen Balkon mit 100 Euro
Um den Einsatz erneuerbarer Energien verstärkt im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu verankern, fördert der Landkreis Heilbronn als erster Landkreis im Regierungsbezirk Stuttgart seit 1. August Stecker-Solargeräte mit 100 Euro pro Antragsteller. Bislang wurden bereits über 100 Anträge eingereicht und genehmigt. Insgesamt steht ein Gesamtfördervolumen von 100.000 Euro für 1000 Anträge zur Verfügung. Damit leistet der Landkreis Heilbronn einen weiteren lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen.
Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bzw. eines Einfamilienhauses innerhalb des Landkreises Heilbronn. Gefördert wird die Installation von Stecker-Solargeräten – auch Balkon-Photovoltaik, Balkonkraftwerk oder Plug-In-Photovoltaik genannt –, wenn sie ausschließlich privat genutzt und nach dem 1. August 2023 beschafft wird. Zudem muss die Anlage allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Gemäß der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg werden darunter derzeit Solarmodule mit einer Leistung von bis zu 600 Watt und einem Wechselrichter verstanden, die an einen Stromkreis angeschlossen werden. Mit Blick auf eine gesetzliche Anpassung, die voraussichtlich in den kommenden Monaten erfolgen wird, können aber auch schon jetzt 800-Watt-Anlagen installiert werden, wenn diese bis zur Gesetzesnovelle nachweislich auf 600 Watt gedrosselt werden können. Die Förderung muss online unter www.landkreis-heilbronn.de/foerderung-stecker-solargeraete beantragt werden. Einzureichen sind die Rechnung des Stecker-Solargeräts sowie der Anmeldenachweis beim örtlichen Netzbetreiber. Der Förderantrag kann nach Inbetriebnahme des Solargeräts gestellt werden, allerdings erlischt der Anspruch auf Förderung sechs Monate nach Inbetriebnahme.
Neue Homepage und abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm
Eröffnung des Jüdischen Kulturwegs am 3. September
Der Jüdische Kulturweg wurde vom Kreisarchiv des Landkreises Heilbronn und dem Museum zur Geschichte der Juden erarbeitet. Er soll das einstmals reiche jüdische Leben im Heilbronner Raum von dem frühesten Nachweis jüdischen Lebens bis zu seinem gewaltsamen Ende im Nationalsozialismus sichtbarer machen. Zum diesjährigen Europäischen Tag der Jüdischen Kultur am Sonntag, 3. September, wird Landrat Norbert Heuser den Jüdischen Kulturweg HeilbronnerLand in der ehemaligen Synagoge in Affaltrach offiziell eröffnen.
Mit Infotafeln in rund 30 Landkreisorten und einer eigenen Homepage werden an die Geschichte von Jüdinnen und Juden erinnert und deren Beiträge für die Wirtschaft, Kultur und gesellschaftliches Leben erinnert. Die Website bietet neben einer interaktiven Karte mit einem Gesamtüberblick über die Nachweise jüdischen Lebens im HeilbronnerLand auch detaillierte Informationen und Bilder zu den einzelnen Stationen und Gemeinden. Die Website ist unter www.juedischer-kulturweg-heilbronnerland.de/ abrufbar. Begleitet wird der Jüdische Kulturweg HeilbronnerLand außerdem von über 20 Veranstaltungen, beginnend am 3. September. Entlang des Jüdischen Kulturwegs finden in zwölf Städten und Gemeinden Führungen, Konzerte, Ausstellungen und Kurse zum Judentum und eine Einführung ins biblische Hebräisch statt. Nähere Informationen zu den einzelnen Programmpunkten sind im Veranstaltungsprogramm unter www.landkreis-heilbronn.de/juedischer-kulturweg-heilbronnerland abrufbar.