Finanzamt | 17.02.2025
Einsprüche und Aussetzung der Vollziehung zur Grundsteuer
Bei Einsprüchen und Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung zur Grundsteuer beachten Sie bitte, dass Einsprüche gegen ergangene Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide nur innerhalb einer einmonatigen Einspruchsfrist zulässig sind. ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheids nur bei einem zulässigen Einspruch gegen den Grundsteuerwert – bzw. Grundsteuermessbescheid …